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Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-10-02

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-10-02

Wortprotokoll

Nach geltendem Recht dürfen Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine nur per Eisenbahn durch die Schweiz geführt werden. In den letzten Jahren wurde jedoch vom Eisenbahntransit kaum Gebrauch gemacht. Der Transit auf der Strasse ist seit Jahrzehnten verboten. Im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens Schweiz-EG sollen die Handelshemmnisse im Interesse unserer Land- und Ernährungswirtschaft abgebaut werden. Dies konnte bereits für Milch und Milchprodukte erreicht werden. Für Tiere und andere tierische Erzeugnisse ist im [PAGE 1407] Verlaufe des Jahres 2007 mit dem Abbau der Grenzkontrollen zu rechnen. Zu diesem Zweck anerkennen die Schweiz und die EU gegenseitig die Gleichwertigkeit ihrer Vorschriften über Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit. Im Rahmen der technischen Gespräche über die Gleichwertigkeit der Vorschriften der Ein-, Durch- und Ausfuhrkontrollen hat es sich gezeigt, dass die EU das Verbot des Transits der genannten Tierarten auf der Strasse aus ausschliesslich seuchenpolizeilichen Gründen nicht mehr als gerechtfertigt erachtet. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Tierschutzes in dieser Angelegenheit bewusst. In den weiteren Gesprächen mit der EU soll nun eine Lösung gesucht werden, die eine Aufrechterhaltung des Strassentransitverbots aus tierschützerischen Gründen anstrebt. Die Gespräche darüber sind im Gang.