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Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-10-02

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-10-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist bereit, ab dem 1. Januar 2007 den neuen Lohnausweis anzuerkennen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird dann auch für die Steuerperiode 2007 ausschliesslich diesen Lohnausweis anbieten. Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer verpflichtet die Arbeitgeber zur Ausstellung schriftlicher Bescheinigungen ihrer Leistungen an die Arbeitnehmer. Dies ist mit diesem Steuerausweis auf effiziente und einheitliche Weise möglich.

Aufgrund des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer kann die Steuerverwaltung die Verwendung bestimmter Formulare vorschreiben. Die Verwaltung hat von dieser Möglichkeit bisher noch nie Gebrauch gemacht, dies aus Rücksicht auf die vom Gesetzgeber den Kantonen übertragene Vollzugskompetenz. Ich möchte an dieser Politik nichts ändern und deshalb davon absehen, den neuen Steuerausweis für verbindlich zu erklären. Die Verwendung einheitlicher Lohnausweise liegt vor allem im Interesse der Arbeitgeber und der Vollzugsbehörden. Für die Steuerverwaltung als Aufsichtsbehörde über die direkte Bundessteuer steht dagegen die Vollständigkeit der Bescheinigung der Arbeitgeber bezüglich ihrer Leistungen an die Arbeitnehmer im Vordergrund.

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