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Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2007-03-19

Wortprotokoll

Bereits im "Vote électronique"-Bericht des Bundesrates vom 9. Januar 2002 hat sich der Bundesrat für eine Etappierung dieses ganzen Projektes in vier Stufen ausgesprochen. Es geht bei diesem Projekt nicht um Wartefristen, sondern um den Zeitraum, den ein sukzessiver Ausbau zu einem flächendeckenden "Vote électronique" für eine direkte Demokratie von der Intensität der Schweiz benötigt.

Bereits heute können einige Tausend Stimmberechtigte bei eidgenössischen Volksabstimmungen elektronisch stimmen. Die Schweiz ist kein Einheitsstaat, in welchem Bundesbern nun die flächendeckende Verbreitung eines solchen Systems diktieren könnte. Die Kantone sind nach wie vor in dieser Sache souverän. Bis zur flächendeckenden Einführung des "Vote électronique" - und damit meinen wir Volksabstimmungen, Wahlen, aber auch das Sammeln von Unterschriften - werden auf Bundesebene und in manchen Kantonen noch mehrere zeitintensive Gesetzes- und wahrscheinlich auch Verfassungsänderungen vonnöten sein. So wird z. B. das elektronische Unterzeichnen eidgenössischer Volksinitiativen aus Sicherheitsgründen wohl eine deutliche Verkürzung der verfassungsmässigen Fristen für die Unterschriftensammlung erheischen.

Genau dies sprach der Leiter der Sektion Politische Rechte im Interview in der "Berner Zeitung" an, als er von dreissig Jahren für die Einführung des gesamten Instrumentariums in allen Kantonen unter Berücksichtigung der kantonalen Hoheit in der Umsetzung der politischen Rechte sprach. Denken Sie nur z. B. an die Einführung der brieflichen Stimmabgabe, bei der es zehn Jahre brauchte, bis die Einführung flächendeckend beschlossen worden war. Auch heute können z. B. im Kanton Tessin die Stimmberechtigten zwar die Kandidaten für den Nationalrat brieflich wählen, aber nicht jene für den Ständerat. Diese Aussagen entsprechen auch dem Verfahren für die Einführung des "Vote électronique", das der Bundesrat in seinem Evaluationsbericht vom Mai 2006 vorgeschlagen hat.

Nun vielleicht noch ein Wort zu den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern: Diese Frage wurde im besagten Interview nicht angesprochen. Der Nationalrat hat im Dezember des letzten Jahres aber dem bundesrätlichen Gesetzentwurf zugestimmt, wonach die Kantone in einer nächsten Etappe die Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer kantonsweit harmonisieren und damit erst die Voraussetzung für ein funktionierendes Angebot des "Vote électronique" für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer rund um den Erdball schaffen. Ich hoffe, dass auch der Ständerat heute Abend diesem Vorgehen zustimmen wird.

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