Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2007-03-21
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-21
Wortprotokoll
Hier geht es um die Frage, ob die Investitionskosten in die Fallkostenpauschale integriert werden sollen und wie sie allenfalls integriert werden sollen. Dass sich die Verwaltung und die Direktbeteiligten an dieser Frage noch die Zähne ausbeissen werden, zeigt der entsprechende Bericht des Bundesamtes für Gesundheit. Dort wurde beispielsweise in einer kleinen Umfrage festgestellt, dass die Anlagebuchhaltungen, die in Spitälern teilweise bereits gemacht werden, heute eine äusserst unterschiedliche Ausprägung haben und auf einem äusserst unterschiedlichen Stand sind. Die eine Herausforderung, die gemeistert werden muss, besteht also darin, dass die Anlagebuchhaltungen überhaupt einigermassen vergleichbar werden.
Die andere Herausforderung ist die, dass die Kantone bezüglich ihrer Investitionen in sehr unterschiedlichen Situationen sind: Kleine Kantone mögen einmal alle 25 Jahre eine grosse Investition getätigt haben. Ob die Inkraftsetzung gerade während oder kurz vor der Tätigung einer solchen Investition erfolgen wird, wird sehr grosse Auswirkungen auf die Berechnung der Grunddaten haben. Damit stellt sich die Frage der Feststellung und der Bewertung dieser Investitionen.
Nebst dieser eher technischen gibt es natürlich auch die politische Seite: Über Investitionen wird die Versorgungsdichte und teilweise auch die Versorgungsqualität gesteuert, heute in der Regel demokratisch über Volksabstimmungen im Bereich Spitalinvestitionen. Zusammengefasst zeigt das, dass das Miteinbeziehen der Investitionskosten bei der Einführung der Fallkostenpauschale zu einem echten Stolperstein werden könnte.
Ich komme nochmals zum Aspekt, dass über Investitionen auch die Versorgungsstruktur gesteuert wird: Wir wissen und sehen, dass private Spitäler heute meist in lukrative Spezialitäten und Abteilungen mit einer hohen Standardisierung investieren, wo Eingriffe standardisiert und damit effizienter und kostengünstiger erbracht werden können. Diese Investitionen sollen sie sich anschliessend über Fallkostenpauschalen refinanzieren lassen können. Die öffentlichen Spitäler, die sich eben nicht spezialisieren können, sondern alle Fälle behandeln müssen und weniger standardisierte Abläufe haben werden, werden durch diese Vergleichszahlen und die doch etwas eingeschränkte Sicht der Privatspitäler unter Druck gesetzt. Das führt dazu, dass öffentliche und private Spitäler keine gleich langen Spiesse haben. Wir sind der Ansicht, dass die Privatspitäler hier erneut in einer besseren Situation sind, dass sie Rosinen picken können, bei der Abrechnung dann aber auf die gleichen Leistungen kommen wie die öffentlichen Spitäler.
Wir beantragen Ihnen deshalb, in diesem ersten Schritt die Investitionskosten nicht in die Fallkostenpauschale aufzunehmen, einerseits, weil wir damit einen Demokratieverlust erleiden würden, andererseits, weil die Kantone damit einen Steuerungsverlust erleiden würden. Es würde zu einer Benachteiligung der öffentlichen Spitäler führen, also jener Spitäler, die nicht Rosinen picken können, und es könnte zu einem Stolperstein bei der Einführung der Fallkostenpauschale werden.