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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2007-03-22

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-22

Wortprotokoll

Nach der ausführlichen Einführung durch meine Kollegin, Frau Simoneschi-Cortesi, kann ich mich kurz fassen:

Die Botschaft 06.027 enthält zwei Bundesbeschlüsse: Den Bundesbeschluss 1, Rahmenkredit für die KTU 2007-2010, haben wir in Flims bereits verabschiedet. Es handelte sich dort um die berühmten 800 Millionen Franken, die dann beim Budget in der Wintersession nochmals zu reden gaben. Den Beschluss 2 haben wir damals in Flims noch nicht beraten, da noch verschiedene Fragen in der Kommission zu klären waren. Dies ist inzwischen geschehen. Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, dem Entwurf des Bundesrates mit dem Zusatz des Ständerates zuzustimmen. Es gibt inzwischen keine Minderheit mehr. In einer Zwischenphase war noch eine Minderheit Binder mit einem Antrag auf Rückweisung aktuell, der inzwischen aber zurückgezogen worden ist. Trotzdem ist die Vorlage nicht ohne Brisanz. Warum? Die BLS ist im Unterschied zu den SBB nicht mehr wirklich eine vollständig integrierte Bahn, wo sich alles in einer Hand befindet: Der Personenfernverkehr wird von den SBB betrieben, der Güterverkehr von der BLS Cargo, die wiederum eng verbunden ist mit der Railion bzw. der DB. Der regionale Personenverkehr hingegen wird vollständig von der BLS betrieben. Und hier geht es ausschliesslich um die Infrastruktur der BLS, die bekanntlich wesentlich vom Bund finanziert wurde und auch heute noch finanziert wird. Es geht um die Umwandlung von Baukrediten in ein zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen, welches wiederum in Aktienkapital umgewandelt werden kann. Das entspricht Artikel 1 des Entwurfes.

In Artikel 1a wird sichergestellt, dass das Eigentum des Bundes an dieser Infrastruktur gewährleistet ist. Hier findet sich zudem der Verweis auf eine allfällige künftige Infrastrukturgesellschaft. Dieser Artikel 1a wurde vom Ständerat so eingefügt. Die Diskussion in der Kommission drehte sich wesentlich um die Frage, ob mit diesem Beschluss eine generelle Aufteilung der Bahnen - allenfalls auch der SBB - in eine Betriebsgesellschaft und eine Infrastrukturgesellschaft präjudiziert wird. Dies wurde vom Direktor des BAV klar in Abrede gestellt; es handelt sich also nicht um ein Präjudiz. Dies wäre denn auch nicht im Sinne der Mehrheit der KVF. Es handelt sich also ganz klar um eine "Lex BLS".

Diese Vorlage ist selbstverständlich auch von Bedeutung für die Ausgestaltung der künftigen Eigentumsverhältnisse beim Lötschberg-Basistunnel. Der Lötschberg-Basistunnel soll in einer späteren Phase, also in ein bis zwei Jahren, von der BLS Alptransit AG in diese neue Infrastrukturgesellschaft überführt werden. Die Kommission hat diese Vorlage in verschiedenen Sitzungen intensiv diskutiert. Sie hat keine bessere Lösung für das Problem gefunden und unterstützt deshalb einstimmig den Entwurf des Bundesrates mit dem Zusatz von Artikel 1a gemäss Ständerat.

Ich bitte Sie, ein Gleiches zu tun.