Brun Franz · Nationalrat · 2007-03-22
Brun Franz · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-22
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion ist für Eintreten und stimmt dem Bundesbeschluss über die Umwandlung des der BLS Lötschbergbahn gewährten Baukredits in bedingt rückzahlbare Darlehen zu.
Im Zentrum dieser Vorlage steht die Verfügbarkeit der wichtigen Transitachse Lötschberg, deren Ausbau grösstenteils mit Mitteln des Bundes finanziert wurde. Wir haben ein grosses Interesse daran, dass die Lötschbergachse jederzeit in [PAGE 520] optimalem Zustand zur Verfügung steht. Währenddem Privatbahnen bereits seit Jahrzehnten bedingt rückzahlbare, zinslose Darlehen gewährt wurden, erfolgte ein entsprechender Wechsel bei den SBB erst 1998 im Vorfeld der Bahnreform 1. Der Bundesrat hat 2002 bestätigt, dass die BLS den Lötschberg-Basistunnel nach dessen Inbetriebnahme gemäss der erteilten Konzession betreiben werde. Gleichzeitig hat der Bundesrat auch festgelegt, dass die BLS-Infrastruktur gemäss den bestehenden Absichtserklärungen spätestens 2005 in eine separate Gesellschaft auszugliedern sei. Zwischenzeitlich haben die beiden Unternehmen Regionalverkehr Mittelland AG (RM) und die BLS Lötschbergbahn AG fusioniert. Ein Verbleib der ehemaligen RM-Infrastruktur in der BLS machte wenig Sinn. So kam es zu folgendem Konzept: erstens Fusion, zweitens Auslagerung der Infrastruktur sowie drittens Fusion der Infrastruktur AG mit der BLS Alptransit AG.
Vorgesehen ist eine Abspaltung der BLS Netz AG, auf jeden Fall bevor der Betrieb im Lötschberg-Basistunnel aufgenommen wird. Die Fusion mit der BLS Alptransit AG ist für etwa 2009 geplant, sobald die primären Garantiearbeiten abgeschlossen sind. Damit der Bund einen genügend grossen, beherrschenden Anteil des Aktienkapitals der Infrastruktur AG erwerben kann, muss er unbedingt rückzahlbare Darlehen in Eigenkapital umwandeln können. Das wäre mit dem Doppelspurdarlehen im jetzigen Rechtsverhältnis nicht möglich. Es war vorgesehen, dies mit dem Paket Bahnreform 2 zu behandeln. Diese Vorlage ist aber bekanntlich gescheitert. Die Umwandlung des Doppelspurdarlehens ist aus heutiger Sicht eine Voraussetzung, damit der Bund die Mehrheit an der BLS-Infrastrukturgesellschaft erwerben kann. Es geht bei diesem Beschluss ausschliesslich um die 798,5 Millionen Franken aus dem Doppelspurdarlehen. Es geht nun einzig und allein darum, dass dieses Doppelspurdarlehen bei der Umwandlung gleich wie die anderen Darlehen nach Artikel 56 des Eisenbahngesetzes behandelt wird, d. h., dass man ein zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt.
Alle gestellten Fragen sind geklärt. Treten Sie auf die Vorlage ein und stimmen Sie diesem Bundesbeschluss zu. Denn mit dieser Vorlage schaffen wir kein Präjudiz bezüglich der Bahnlandschaft. Wenn der Bund seine Infrastruktur, die er bezahlt hat, in der BLS Netz AG gesichert hat, werden sogar bessere Voraussetzungen für die Zukunft geschaffen, die alle Möglichkeiten offen lassen.