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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2007-03-22

Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-22

Wortprotokoll

Mein Antrag will in Absatz 2 der Übergangsbestimmungen die Ergänzung anbringen, dass die Planungen der Kantone gemäss Artikel 39 auf den gleichen Zeitpunkt angepasst werden sollen, zu welchem die Einführung des Spitalbinnenmarkts, die Neuordnung der Fallpauschalen sowie die finanzielle Gleichstellung der Trägerschaft erfolgen sollen. Im Moment stimmen die Sequenzen der Einführung der verschiedenen Massnahmen noch nicht. So argumentiert zum Beispiel die Minderheit Bortoluzzi zu Recht, dass Absatz 1 der Übergangsbestimmungen in der Kommission mit der Diskussion zu Artikel 39 bereits abgelehnt worden und erst nachträglich und fälschlicherweise erneut aufgenommen worden ist.

Doch auch in zeitlicher Hinsicht ist Absatz 1 der Übergangsbestimmungen falsch. Die Vorgabe, dass die Neuordnung der Planung gemäss Artikel 39 innerhalb zweier Jahre nach Verabschiedung dieses Gesetzes umzusetzen ist, ist unrealistisch. Wir haben in Artikel 39 den Bund beauftragt, einheitliche Planungskriterien zu Qualität, Wirtschaftlichkeit und bedarfsgerechter Mindestversorgung zu erlassen. Das ist keine Aufgabe, die sich rasch erfüllen lässt. Die Kantone sind in die Erarbeitung der Planungsvorgaben einzubeziehen. Die Anliegen der Leistungserbringer und Versicherer sind zu berücksichtigen. Voraussichtlich will auch die SGK zu der dafür notwendigen Verordnung konsultiert werden. Das wird mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen, womit den Kantonen nicht mehr genügend Zeit bleibt, die Planung entsprechend den neuen Vorgaben sauber umzusetzen. Die Planung wird somit nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen.

Auch gilt es zu verhindern, dass die Kantone ihre Spitallisten noch vor Einführung objektiver Kriterien zu Qualität und Kosten anpassen. Im Kanton Bern hat der Gesundheitsdirektor bereits angekündigt, was dies bedeuten könnte, nämlich die Streichung von mindestens drei Spitälern von der Spitalliste. In anderen Kantonen, zum Beispiel im Aargau oder in Zürich, zeigen die Diskussionen um die Schliessungen von Spitälern auf, dass heute statt objektive Kriterien oft oder eher die Trägerschaft oder die politische Nähe des Spitals zum Regierungsrat den Ausschlag für die Planungsentscheide geben. [PAGE 530]

Wenn wir die privaten und öffentlichen Spitäler einander gleichstellen wollen, müssen wir dies nicht nur bei der Finanzierung tun, sondern vor allem auch bei der Frage, wer die Patienten behandeln und bedienen darf. Diese Frage gilt es auf der Basis von Qualität und Kosten zu beantworten. Notwendig ist deshalb eine saubere Staffelung der Massnahmen. Das bedeutet, dass die Neuordnung der Planung gemäss Artikel 39 zusammen mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips sowie der Neuordnung der Fallpauschalen gemäss Artikel 49 Absatz 1 stattfinden soll. Dies wird durch meinen Zusatz erreicht.

Auch diese Lösung kann der Ständerat noch verbessern, denn es fehlt noch eine klare Zeitvorgabe, auf wann die Betriebsvergleiche eingeführt werden. Nur auf der Basis von Qualitätsvergleichen wird der Wettbewerb funktionieren und nicht auf Kosten der Qualität gehen. Den publizierten Betriebsvergleichen haben wir bei Artikel 49 Absatz 8 zugestimmt. Der Ständerat wird sie hoffentlich ebenfalls bis spätestens zur Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, der Neuordnung der Fallpauschalen sowie der Gleichstellung privater und öffentlicher Träger für obligatorisch erklären und damit den Patientinnen und Patienten und den zuweisenden Ärztinnen und Ärzten einen Leistungsvergleich ermöglichen.

Kurz: Die Neuordnung der Planung hat auf den gleichen Zeitpunkt wie die Einführung des Spitalbinnenmarktes, die Neuordnung der Fallpauschalen und die finanzielle Gleichstellung der Trägerschaften zu erfolgen.

Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen.