Pfister Theophil · Nationalrat · 2007-03-22
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-22
Wortprotokoll
Frau Garbani - hier von Kollege Günter vertreten - möchte, dass selbst bei Übertretungen ohne böse Absichten, ohne Vorsatz - etwa bei Verletzung von neu aufgestellten Sorgfaltspflichten - der Staat mit der Androhung von Gefängnis mehr Druck ausübt. Bei der hohen Zahl von Privatwaffen und den im Volk wenig bekannten Bestimmungen führt eine solche Verschärfung zu unverhältnismässig harten Reaktionen auf allen Seiten.
Die Kommission hat dieses Problem der Unverhältnismässigkeit und der schwierigen Realisierung erkannt und die Androhung von Gefängnis für diese Übertretung nicht vorgesehen. Was erreichen wir, wenn wir in unserem Land mit der historisch begründeten Schützentradition, der traditionell hohen Waffendichte, mit einem dazu weitgehend logischen, auf Selbstverantwortung beruhenden Waffenrecht zu neuen, drakonischen und für die Bürger nicht verständlichen Strafandrohungen greifen? Bei etwa zwei bis drei Millionen Waffen in Privatbesitz ist es wohl nicht zu vermeiden, dass mit dem von der EU mitbestimmten neuen Waffenrecht mit solchen einschränkenden Gesetzen Zehntausende, möglicherweise Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern ins Unrecht versetzt werden, ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Wenn Sie dies auch noch mit der Androhung von Gefängnis tun wollen, dann hat es eine besondere Wirkung, aber möglicherweise in die falsche Richtung. Es geht bei den Aufstellungen in Artikel 34 Buchstaben a bis f teilweise um Tatbestände, die sehr leicht wegen Unwissenheit oder Unachtsamkeit eintreten können. Hierbei ist die Androhung von Haft auf jeden Fall nicht angemessen, ich denke, sogar kontraproduktiv.
Wir können unsere Bevölkerung schon kriminalisieren, auch jene Bürgerinnen und Bürger, die sich eine solche Situation heute noch nicht vorstellen können. Aber wir dürfen uns dann nicht wundern, wenn dabei das Verständnis für eine solche Staatsordnung mehr und mehr verlorengeht.
Das neue Waffengesetz bringt von sich aus schon neue Einschränkungen für Schützen, Sammler und auch für Sportler. Betroffen sind aber auch Familien, die der Tradition folgend Requisiten von Angehörigen der Familie aufbewahren wollen, oder diejenigen, die ein- oder zweimal im Jahr an einem Schützenanlass teilnehmen.
Wenn wir hier nun für administrative Mängel und die Nichteinhaltung von Vorschriften, die vielfach nicht bekannt und bewusst sind, mit Gefängnis drohen, dann verstehen viele Leute unsere gesetzgeberische Arbeit nicht mehr. Es muss doch noch ein Leben in unserem Land möglich sein, das nicht beinahe zwangsläufig zu einem Konflikt mit dem Gesetz führt.
Die SVP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass unsere bewährte Tradition - die persönliche Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger im Waffengesetz - nicht gänzlich ausgehöhlt wird. Wir sind in diesem Gesetz ohnehin zu weit gegangen; der Antrag Garbani will noch weiter gehen.
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, diesen Antrag zur weiteren Verschärfung klar abzulehnen.