Müller Thomas · Nationalrat · 2007-03-22
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-22
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und dem Abkommen zustimmen. Technisch lässt sich gegen den Wortlaut des Abkommens, wie es Frau Thanei gesagt hat, nichts einwenden. Die Vorlage hat einzig unter zwei politischen Gesichtspunkten eine gewisse Brisanz: erstens hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit des Vertragspartners USA in Bezug auf die Terrorismusbekämpfung und zweitens - verbunden damit - wegen der Befürchtung, dass die USA unter Terrorismus etwas anderes verstehen könnten als wir, und deshalb Handlungen vornehmen könnten, die wir nicht wollen.
Zur Frage der Vertrauenswürdigkeit des Vertragspartners: Wir verkennen nicht, dass die USA ein anderes Rechtssystem haben als wir und dass es Mentalitätsunterschiede bei der Bekämpfung des Terrorismus gibt. Es bringt aber nichts, wenn wir heute eine Debatte über die CIA-Flüge und das Guantanamo-Lager führen oder uns über den Begriff Terrorismus streiten. Wir konzentrieren uns mit Vorteil auf das, was aus Sicht der Schweiz zu regeln ist, und regeln es heute. Auch wenn unser Land glücklicherweise von grossen Anschlägen verschont geblieben ist, besteht in diesem Saal wohl Einigkeit darüber, dass wir im Rahmen der Staatengemeinschaft unseren Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung zu leisten haben. Der Schlüssel zum Erfolg ist dabei die internationale Zusammenarbeit. Es braucht dazu nicht nur Uno-Abkommen, sondern es braucht auch bilaterale Verträge mit den wichtigsten Playern, die den zwischenstaatlichen Verkehr konkretisieren.
Gerade wenn da und dort Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit der gegenwärtigen US-Regierung bestehen, ist der Abschluss des Abkommens zweckmässig. Es schafft Rechtssicherheit und Transparenz. Das Abkommen legt fest, wozu die Schweiz bei der Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung im Zusatz zum Rechtshilfeabkommen in Strafsachen Hand bietet und wozu nicht. In dieser Hinsicht ist das Abkommen auch ein Fortschritt gegenüber dem OWA, das seit dem 4. September 2002 in Vollzug ist.
Zum Abkommen selbst: Mit der Zielsetzung des neuen Abkommens kann sich die CVP-Fraktion einverstanden erklären. Es geht nicht um geheimdienstliche Zusammenarbeit, sondern darum, Akteure des Terrorismus und dessen Finanzierung der Bestrafung zuzuführen. Nur in diesem Sinne, aber immerhin, kommt ihm präventive Wirkung zu.
Uns ist aber wichtig, dass das Instrument der gemeinsamen amerikanisch-schweizerischen Ermittlungsgruppen kein Freipass für Untersuchungshandlungen ist, die mit unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar sind. In dieser Hinsicht setzt der Wortlaut des Abkommens vier wichtige Grenzen:
1. Gemeinsame Ermittlungsgruppen werden nicht dauernd, sondern nur ad hoc und nur im Worst Case eines Terroranschlages eingesetzt.
2. Es gilt das Prinzip der doppelten Strafbarkeit, das heisst, es muss gleichzeitig in den USA und in der Schweiz ein Strafverfahren eröffnet sein; die neue Strafprozessordnung wird die schweizerischen Voraussetzungen noch präzisieren.
3. Es gilt der Vorrang des Rechtes des Gaststaates, in dem die gemeinsame Ermittlungsgruppe tätig ist. Wenn eine solche in der Schweiz tätig ist, gilt schweizerisches Recht.
4. Die Untersuchungsergebnisse dürfen nur im konkreten Strafverfahren verwertet werden.
Ergänzend halte ich fest, dass die CVP-Fraktion das Abkommen ausdrücklich so versteht, dass Akteneditionen, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des Bankgeheimnisses, weiterhin ausschliesslich auf der Grundlage des geltenden Rechtshilfeabkommens zulässig sind und erfolgen dürfen.
Ein letzter Punkt: Das Abkommen schafft Transparenz, und zur Transparenz gehört die regelmässige Berichterstattung. Die CVP-Fraktion erwartet, dass der Bundesrat jährlich im Geschäftsbericht auf die Zahl der Einsätze von gemeinsamen Ermittlungsgruppen hinweist und insbesondere auch ein Auge darauf wirft, ob sich der Vertragspartner USA zusätzlich auf anderen, unzulässigen Wegen Informationen beschafft oder ob er so erhaltene Informationen in unzulässiger Weise verwendet.
Die CVP-Fraktion empfiehlt Ihnen Eintreten, Zustimmung zum Abkommen und die Ablehnung sämtlicher Minderheitsanträge, insbesondere auch des Sistierungsantrages. Dieser löst keine Probleme, er verschiebt sie nur in die Zukunft.