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Bieri Peter · Ständerat · 2006-06-21

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-21

Wortprotokoll

Meine Interessenbindung: Ich bin Präsident der Litra, des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr.

Mit der Leistungsvereinbarung, welche der Bund mit den SBB für jeweils vier Jahre aushandelt, wurde ein zweckmässiges Instrument gefunden, um den verschiedenen Ansprüchen der Politik an die SBB möglichst gerecht zu werden. Die SBB verpflichten sich zu gewissen Leistungen im Personen- und Güterverkehr sowie zum Unterhalt und in beschränktem Masse zum marktgerechten Ausbau des Netzes. Im Gegenzug bieten die im Zahlungsrahmen enthaltenen Mittel Gewähr, dass die SBB ohne politische Einflussnahme aufgrund ihrer Marktkenntnisse die notwendigen Investitionen zur Erhaltung des Eisenbahnnetzes vornehmen können. Diese Vorgehensweise führt zu einer klaren Rollenteilung zwischen Bund und SBB. Der Bund handelt mit den SBB die strategische Stossrichtung sowie die entsprechenden Zielwerte aus. Die operative Umsetzung liegt dagegen alleine bei den SBB, die als Unternehmung die Bedürfnisse und die Marktentwicklung besser kennen.

Diese relativ grosse Autonomie vom politischen Entscheidungsprozess und die anschliessende präzise Überprüfung der Zielerreichung gehören zu den grossen Vorteilen der Leistungsvereinbarung. Da die Vereinbarung inklusive Zahlungsrahmen für vier Jahre gilt, besteht grundsätzlich ein hohes Mass an Planungssicherheit. Allerdings hat das Parlament im Zuge der Entlastungsprogramme den Zahlungsrahmen der laufenden Vereinbarung 2003-2006 von 6,025 Milliarden auf 5,575 Milliarden Franken gesenkt. Dadurch musste die Leistungsvereinbarung partiell neu ausgehandelt werden. Dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass nicht nur der geplante marktgerechte Ausbau des Netzes beeinträchtigt wurde, sondern auch längerfristig kostensparende Rationalisierungsinvestitionen verzögert wurden.

Die SBB haben, nicht zuletzt durch die Einführung der ersten Etappe von Bahn 2000, beachtliche Produktivitätsgewinne erzielt, die sich nun positiv auf die finanziellen Ergebnisse übertragen. Es gilt jedoch zu beachten, dass mit der erfolgreichen Einführung des neuen Angebots nicht nur die Leistungen, sondern auch die zu unterhaltenden Anlagen ausgebaut wurden. Die zahlreichen neuen Infrastrukturen wie z. B. die Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist müssen unterhalten werden. Fazit: Die SBB erbringen dank Produktivitätsgewinnen eine immer grössere Leistung zum gleichen Preis. Der vorgeschlagene Zahlungsrahmen von 5,88 Milliarden Franken entspricht teuerungsbedingt dem gekürzten Budget der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode. Er kann dann nicht mehr eingehalten werden, wenn weitere Bundesbudgetkürzungen erfolgen oder wenn - wie etwa beim Güterverkehr zuweilen gefordert - neue Subventionen nötig werden, um das Verlagerungsziel zu erreichen.

Wir bewegen uns damit am unteren Rand dessen, was für die längerfristige Substanzerhaltung und die Wahrnehmung der Marktchancen notwendig ist. Weitere Kürzungen im Verlauf der Geltungsperiode sollten deshalb, wenn irgendwie möglich, künftig vermieden werden. Ich erwähne dies nicht zuletzt im Hinblick auf den 9. Rahmenkredit bei den konzessionierten Transportunternehmen (KTU). Wenn wir dort entgegen der Finanzplanung zu hoch fahren und in der Folge beim Departement oder sogar beim Bundesamt für Verkehr kompensieren müssen, so wird sich das wiederum auf die Leistungsvereinbarungen des Bundes mit den SBB auswirken. Dort wird, wie es der CEO der SBB in der Kommission ausdrückte, sicher nicht an der Substanzerhaltung, dafür allenfalls bei den namentlich genannten Erweiterungen gespart werden müssen. Obwohl es zwei Vorlagen sind, gilt es, diesen Konnex zu beachten.

Ich habe deshalb in der Kommission nicht umsonst auf eine massvolle, aber realistische Erhöhung des Rahmenkredites bei den KTU hingewirkt, dies im Wissen um diesen Zusammenhang. Die Leistungsvereinbarung hat sich seit ihrer Einführung im Jahre 1999 während zweier Perioden sehr gut bewährt. Es spricht deshalb alles dafür, das erfolgreich eingeführte Instrument in der bisherigen Form mit dem von der vorberatenden Kommission beantragten Zahlungsrahmen fortzuführen.

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