Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-25
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-25
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Datenträger, auf denen die überwachten Fernmeldeübertragungen aufgezeichnet sind, nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden müssen. Er will damit die persönliche Geheimsphäre derjenigen Personen schützen, die als nicht Verdächtige zufällig von der Überwachung erfasst werden. Er ergänzt dabei die Regel von Absatz 1, nach welchem die auf Papier transkribierten Gespräche, die für das Verfahren nicht relevant sind, getrennt aufzubewahren und nach Abschluss des Verfahrens zu vernichten sind.
Ihre Kommission bringt einen anderen Blickwinkel ein. Auf dem Tonträger sind neben den nicht relevanten Aufzeichnungen auch diejenigen, die im Verfahren eine Rolle gespielt haben, und werden diese nur als Dokumente im Verfahrensdossier aufbewahrt und die Tonträger vernichtet, dann erachtet dies Ihre Kommission als Vernichtung von Beweismitteln.
Beide Argumentationen haben etwas für sich. Deshalb muss eine vernünftige Mittellösung gesucht werden. Ich nehme ein Beispiel: Wenn eine öffentliche Sprechstelle in einem Restaurant, in dem gelegentlich Drogenhändler verkehren, überwacht wird, dann fallen möglicherweise eine grosse Anzahl von Bändern an, auf denen sich nur auf einem kleinen Teil Gespräche von verdächtigen Zielpersonen befinden.
Ich verstehe, dass der Nationalrat nicht will, dass diese Menge von persönlichen Geheimnissen auf unbestimmte Zeit aufbewahrt wird, nur weil die ganz seltene Möglichkeit eines Revisionsgesuches besteht. Umgekehrt verstehe ich aber Ihre Kommission sehr gut, wenn sie sagt, das entscheidende Gespräch des Drogenhändlers mit seinen Kunden dürfe nicht vernichtet werden.
Insofern müssen wir hier noch eine Lösung suchen, und ich kann in Ihrem Rat den Antrag Ihrer Kommission unterstützen.