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David Eugen · Ständerat · 2006-06-22

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen erläutern, weshalb ich hier der Minderheit zustimme. Man kann über die Zusatzrente inhaltlich verschiedener Meinung sein, und ich habe seinerzeit, bei der letzten, der 4. IV-Revision, auch dafür gestimmt, dass wir diese Zusatzrente abschaffen. Wir haben, wie die Kommissionspräsidentin ausgeführt hat, andere Massnahmen beschlossen.

Das ist aber für mich hier nicht der springende Punkt. Wir haben damals, bei der letzten Gesetzesrevision, die am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, also vor noch nicht langer Zeit, eine Besitzstandgarantie ins Gesetz aufgenommen. Wir als Gesetzgeber haben das, zusammen übrigens mit dem Bundesrat, gemacht. Hier geht es mir um die Frage von Treu und Glauben in der Gesetzgebung. Wenn wir in der Sozialversicherungsgesetzgebung schrittweise die Dinge ändern, ist das okay, aber wenn wir in den Übergangsbestimmungen Zusicherungen machen und die Änderungen mit diesen und jenen Übergangsbestimmungen verknüpfen, dann können wir nicht bei der nächsten Revision alles wieder auf den Kopf stellen. Das ist das, was man hier macht. Man hat vor drei Jahren in diesem Parlament eine Zusicherung abgegeben, die Leute und insbesondere die Betroffenen haben darauf vertraut; das hat auch die Volksabstimmung beeinflusst. Und jetzt, drei Jahre später, streicht man das einfach wieder weg. Ich finde, das ist schlechte Gesetzgebung. Das untergräbt das Vertrauen in Bundesrat und Gesetzgeber in der Sozialversicherung. So sollten wir nicht vorgehen. Wir müssen uns überlegen, in welchen Fällen wir Übergangslösungen gewähren. Aber wenn wir sie mal gewährt haben, dann ist es nicht korrekt, sie bei der nächsten Revision, nur drei Jahre später, gerade wieder zu streichen.

Aus diesen Gründen habe ich mich dafür entschieden, diese Übergangslösung, die wir in diesem Rat vor drei Jahren beschlossen und zugesichert haben, nicht schon wieder zu beseitigen.