preparatory:AB 74425
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Hier handelt es sich um die Frage der kaufkraftbereinigten Rentenauszahlungen im Ausland. Gemäss Nationalrat soll die Rente eben kaufkraftbereinigt ausbezahlt werden. Dies wurde im Nationalrat mit dem Hinweis darauf gerechtfertigt, dass es sich mit einer nichtkaufkraftbereinigten Rente im Ausland luxuriös leben lässt. Nach Meinung der einstimmigen Kommission sollten wir aber auf diesen Artikel verzichten und ihn streichen. Der sogenannte Export der Sozialversicherung betrifft - das ist wesentlich - nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Die Schweizer nehmen ihre Rente nach Sri Lanka, Thailand oder in andere Länder mit, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Das heisst, von dieser Regelung sind etwa tausend Schweizerinnen und Schweizer betroffen. Wenn jemand zum Beispiel aus Thailand in der Schweiz arbeitet und dann als Invalider in sein Heimatland zurückkehrt, bekommt er einen Beitrag bei der Ausreise, aber keine Rente. Wenn wir diesen Artikel einführen, besteht die Möglichkeit, dass die Schweizerinnen und Schweizer in die Schweiz zurückkehren und möglicherweise Mehrkosten entstehen, weil sie [PAGE 609] dann auch unser Gesundheitswesen nutzen. Zudem werden Rechtsungleichheiten entstehen, kommt es doch selbst bei kaufkraftbereinigten Renten zu unterschiedlichen Behandlungen im Ausland. Zudem vermag der Kontrollaufwand die Einsparungen wohl kaum zu rechtfertigen.
Aus all diesen Gründen bittet Sie die einstimmige Kommission, Artikel 46a zu streichen.