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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2006-06-22

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Als Nichtkommissionsmitglied möchte ich vonseiten der GPK kurz einen Bezug zwischen der 5. IV-Revision und dem Bericht der GPK vom 19. August 2005 zum Rentenwachstum in der IV herstellen. Verschiedene Empfehlungen von uns sind inzwischen angegangen worden. So haben wir beispielsweise in einer Empfehlung die nationalrätliche SGK ersucht, auf die Schaffung einer Aufsichtskommission gemäss Artikel 64b des bundesrätlichen Entwurfes zu verzichten; um die Effizienz und die Wirksamkeit der Aufsicht zu gewährleisten, soll das BSV auch künftig umfassend für die Aufsicht über die IV zuständig sein. Mit Befriedigung stellen wir fest, dass auch unsere vorberatende Kommission keine solche Aufsichtskommission schaffen will.

Ich komme zu einem weiteren Punkt: Ich wäre auch dankbar gewesen, wenn die Problematik der Aufsicht über die IV - über den IV-Vollzug generell - im Nationalrat noch etwas vertiefter angegangen worden wäre. Ich denke, dass dies in unserer Kommission geschehen ist. Zwar zielen die Reformbestrebungen auf eine Verstärkung der administrativen Aufsicht des Bundes über die IV-Stellen ab, die Frage der fachlichen Aufsicht kam aber meines Erachtens etwas zu kurz. Man wird nun vielleicht sagen, dass man im Hinblick auf die wünschbare Vereinheitlichung der Bemessung der Invalidität die Hoffnung in erster Linie auf den neuen regionalen ärztlichen Dienst setze. Anscheinend weisen erste Indizien bereits auf positive Effekte hin. Bedenken wir aber, dass bis zu einem Drittel der interkantonalen Unterschiede bei der IV-Rentenquote auf einen unterschiedlichen Gesetzesvollzug von Kanton zu Kanton zurückzuführen ist und nichts mit strukturellen, wirtschaftlichen, demografischen, sozialen oder politischen Faktoren zu tun hat.

Die verschiedenen Instrumente der fachlichen und administrativen Aufsicht sind in eine umfassende Gesamtstrategie und in ein Steuerungskonzept einzubinden. Ich verweise hier auf die Forderungen der Motion 05.3468 der GPK unseres Rates, "Festlegung einer Gesamtstrategie für eine verstärkte Aufsicht des Bundes über den IV-Vollzug". Der Bundesrat war im Dezember 2005 bereit, diese Motion anzunehmen, und hat damit den Handlungsbedarf anerkannt. Inzwischen ist auch einiges gegangen. So hat man das Umsetzungsprojekt zur 5. IVG-Revision gestartet. Eckwerte für eine wirkungsorientierte Steuerung und eine schweizweit vergleichbare Qualitätssicherung sind wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Noch eine Bemerkung zur Eingliederung bzw. Wiedereingliederung erwerbsbehinderter Personen: Es gibt den gesetzlich verankerten Grundsatz "Eingliederung vor Rente". Ich frage mich ab und zu, ob dieser Grundsatz nicht etwas zu einer Worthülse verkommen ist. Eine Berentung ist nicht nur allein eine Frage der finanziellen Folgen, nein, sie führt oft in eine soziale Isolation, in eine wirtschaftlich schwierige Lage, und die Gesundheitsschäden werden auch nicht gemildert. Eine Studie der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle vom Juni 2005 zeigt auf, dass die Schweiz im internationalen Vergleich eine geringere Beschäftigungs- bzw. Weiterbeschäftigungsquote von Behinderten aufweist. Verglichen mit ausländischen Systemen mangelt es an monetären und nichtmonetären Beschäftigungsanreizen für die Arbeitgeber. Ebenfalls mit einer Empfehlung und mit der Bitte sind wir an die nationalrätliche SGK gelangt, im Rahmen der 5. IVG-Revision weitergehende Beschäftigungsanreize für die Arbeitgeber zu prüfen. Wir haben die einzelnen Massnahmen nicht einer Wertung unterzogen, aber Stichworte sind: ein Bonus-Malus-System, steuerliche Begünstigungen und eine Entlastung in der beruflichen Vorsorge.

Ich bin dankbar, wenn in der Detailberatung noch etwas vertiefter dazu Stellung genommen werden kann. Im Minderheitsantrag zu Artikel 14a Absatz 5 finde ich ja einen solchen Anreiz für den Arbeitgeber. Meine Frage ist auch: Hat man die Erfahrungen von Staaten, die in den vergangenen Jahren eine Stabilisierung oder Trendwende bei der Rentenquote erreicht haben, beigezogen? Ich denke zum Beispiel an die Niederlande oder an Kanada. Warum kam es gerade in diesen beiden Staaten zu einer Trendwende bei der Rentenquote? Ich denke, dass dies in der SGK sicher auch diskutiert wurde.

Natürlich bin ich für Eintreten.