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Schwaller Urs · Ständerat · 2006-06-22

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Was will die Minderheit? Die Sache ist relativ einfach. Die Erreichung des Ziels "Eingliederung vor Rente" verlangt eine offene Haltung und vor allem auch die Bereitschaft des Arbeitgebers, den gesundheitlich angeschlagenen Mitarbeiter weiterhin im Betrieb zu beschäftigen oder in den Betrieb aufzunehmen. Um dies zu erreichen, braucht es nach Auffassung der Minderheit die Möglichkeit, für den Arbeitgeber gewisse Anreize zu schaffen. Wir schlagen deshalb folgende Formulierung vor: "Bleibt der oder die Angestellte weiterhin im Betrieb beschäftigt, kann die Versicherung dem Arbeitgeber einen Beitrag leisten."

Der Antrag der Kommissionsminderheit erlaubt es dem Bundesrat, Anreize für Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung von gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmern einzuführen. Die offene Formulierung - der Antrag ist offen formuliert - gewährleistet eine flexible Umsetzung. Solche Anreize sind nach Auffassung der Kommissionsminderheit unabdingbar, um das Hauptziel der Revision zu erreichen, nämlich die verbesserte Eingliederung behinderter Menschen.

Es kommt dazu, dass solche finanziellen Anreize, die hier als Kann-Formulierung daherkommen und deren Betrag und Auszahlungsbedingungen vom Bundesrat festgelegt werden, fast sicher auch bedeutend billiger sind als die Unterbringung Behinderter in einer beruflichen Eingliederungsstätte. Die Kann-Formulierung schafft ganz klar keinen Rechtsanspruch. Das war uns wichtig. Es ist eine [PAGE 604] Massnahme der IV, die der Arbeitgeber selbstverständlich auch ablehnen kann. Der IV soll aber zumindest die Möglichkeit gegeben werden, einen Beitrag zu bezahlen, um jemanden im alten Betrieb zu behalten oder eben in einen neuen zu integrieren.