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David Eugen · Ständerat · 2006-06-22

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Ich möchte gerade an die Argumentation, die jetzt Herr Kuprecht gebracht hat, anschliessen.

Es stimmt, wir haben in einem wichtigen Punkt in Artikel 18 jene Arbeitgeber gestützt, die Leute weiterbeschäftigen, nämlich indem man anerkennt, dass sie damit schlechtere Versicherungsbedingungen riskieren, und indem man deshalb dazu schauen will, dass sie dies nicht davon abhält, eine solche Person weiterzubeschäftigen. Aber ich muss Herrn Kuprecht sagen: Das ist nur ein einziger Punkt. Das ist ein Punkt, der vor allem die Versicherungsseite betrifft und auch den Versicherungsbereich.

Es gibt jedoch noch viele andere Punkte, die den Arbeitgeber noch viel direkter betreffen. Beispielsweise erfordert eine solche Person, die im Betrieb bleibt und die man im Betrieb weiterbeschäftigt, ganz klar zusätzlichen Betreuungsaufwand. Eine solche Person ist für den Arbeitgeber, wenn dieser sich entschliesst, sie am Arbeitsplatz zu belassen, nicht das Gleiche vom Aufwand her bezüglich Überwachung, Anleitung, Unterstützung und Hilfe. Ausserdem ist eine solche Person unter Umständen angewiesen auf Hilfsmittel am Arbeitsplatz, die der Arbeitgeber sonst nicht mit in Rechnung stellen müsste. Es gibt also eine ganze Reihe anderer Fragen, die man abgesehen von der Frage der Versicherungsprämien, die ja Herr Kuprecht anerkennt, berücksichtigen muss; es gibt eine Reihe anderer Fragen, die ins Feld geführt werden, wenn ein Arbeitgeber sich entschliesst, jemanden weiterzubeschäftigen.

Ich unterstütze diesen Minderheitsantrag vor allem deswegen, weil die Realität eben so ist, dass wir eine Tendenz haben, mit Werkstätten einen zweiten Arbeitsmarkt ausserhalb des normalen Arbeitsmarktes zu schaffen. In diesen Werkstätten werden diese Personen dann weiterbeschäftigt. Das wird am Schluss viel teurer, wenn diese Personen in solche Institutionen kommen. Es wird auch ein Weg sein, der sehr selten zurückführt in den normalen Arbeitsmarkt, sondern das ist quasi eine Endstation. Darum müssen wir alles unternehmen, um solche Personen am bestehenden Arbeitsplatz, wo sie sich schon eingelebt haben, zu belassen, um nicht neue Arbeitsplätze in staatlichen Werkstätten schaffen zu müssen und sie dann dort unterzubringen. Das finde ich vom Eingliederungsansatz her nicht richtig, obwohl - ich möchte das nicht verschweigen - dies auch allen Behinderten nützt; es ist immer noch besser, wenn man in einer Werkstätte arbeitet, als wenn man zu Hause bleibt und gar nichts tut.

Die Werkstätten erfüllen eine wichtige Aufgabe. Aber man sollte alles unternehmen, damit die Personen eben im ersten, also im normalen Arbeitsmarkt bleiben können. Das muss auch für die Eingliederungsphase gelten. Wir haben im IV-Gesetz neu ja jetzt noch Artikel 31 Absatz 2, wo wir sagen: Wenn jemand einen Rentenbezüger im Betrieb behält - das ist das, was nach der Rentensprechung passiert -, dann hat der Betrieb auch die Möglichkeit, einen Lohn zu zahlen, ohne dass die IV-Rente sofort wegfällt. Das ist auch eine wichtige Massnahme, um die Arbeitgeber zu veranlassen, ihre Leute weiterzubeschäftigen.

Hier geht es jetzt um die Wiedereingliederung in der Vorphase, bevor jemand eine IV-Rente erhält. Es geht darum, die Arbeitgeber auch in dieser Phase zu motivieren, diesen Schritt zu machen. Kollege Schwaller hat es ausgeführt: Es ist eine Kann-Bestimmung. Das möchte ich auch zum Votum von Herrn Bundesrat Couchepin sagen, der eingangs einfach gesagt hat, es bestehe die Gefahr, dass wir hier neue Rechtsansprüche schaffen. Das wollen wir nicht, wir wollen keinen Rechtsanspruch. Es ist eine Kann-Bestimmung. Das heisst, es ist ein Instrument in der Hand der IV-Stelle, die im geeigneten Fall, im Gespräch mit dem Arbeitgeber, diese Massnahme einsetzen kann. Ich bitte Sie also, dieser Möglichkeit zuzustimmen. Das ist im Interesse der Betroffenen. Ich behaupte aber, es ist auch im Interesse der IV und des Arbeitsmarktes überhaupt.