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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2007-03-05

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-05

Wortprotokoll

Herr Briner hat eindrücklich dargelegt, welches die Ausgangslage der vom Bundesrat in Angriff genommenen Verwaltungsreform einmal war. Das Parlament hatte grosse Erwartungen in die Verwaltungsreform gesetzt. Die GPK begleitet diese Verwaltungsreform seit Beginn des Projektes. Anlässlich verschiedener Aussprachen mit der bundesrätlichen Delegation und einzelnen Mitgliedern des Bundesrates haben wir unsere Erwartungen immer unterstrichen, so letztmals an einer Aussprache vom 17. November 2006 und mit unserem Schreiben an den Bundesrat vom 23. Januar 2007. Heute stellen wir ernüchtert und konsterniert fest, dass die Erwartungen des Parlamentes an eine Verwaltungsreform und die Vorstellungen des Bundesrates von einer Verwaltungsreform weit auseinanderklaffen.

Wo stehen wir nun? Der Erfolg der Verwaltungsreform steht und fällt nach Ansicht der GPK mit der Bereitschaft der Departementschefinnen und Departementschefs, die wichtigsten Projekte dieser Reform bedingungslos, entschlossen und zielorientiert anzugehen. Ja, die Verwaltungsreform ist auch eine Nagelprobe für das Funktionieren des Bundesratskollegiums. Hier hegt die GPK nun erhebliche Zweifel, ob diese Bereitschaft so besteht. Wir fordern den Bundesrat deshalb erneut auf, sich entschlossen für die Lösung der zentralen Fragen der Verwaltungsreform einzusetzen und eine gewisse Selbstgefälligkeit der Departemente zu überwinden.

Am 7. September 2005 hat der Bundesrat einmal 9 Querschnittprojekte definiert und auch 25 Departementsprojekte aufgeführt. Die Departementsprojekte reichen von der Steuerung bei Swissmedic über die Büroautomatisierung [PAGE 4] beim EJPD bis zur Koordination der Landeswerbung. Diese Projekte wurden unabhängig von jenem der Verwaltungsreform von den Departementen initiiert. Hier geht es um das Tagesgeschäft, und es handelt sich eigentlich um ordentliche Führungsaufgaben der Departemente. Hier kann man durchaus von einer "kleinen Gefechtsübung" oder einer "Frühlingsputzete" sprechen. Diese Departementsprojekte können aber nach Ansicht der GPK sicher nicht als Indikatoren für den Erfolg der Verwaltungsreform herangezogen werden.

Nun zu einigen Querschnittprojekten: Auch die einzelnen Querschnittprojekte haben ein sehr unterschiedliches Gewicht. Bei der Reduktion der ausserparlamentarischen Kommissionen oder bei der besseren Koordination und Führung der 45 Verwaltungsbibliotheken kann man nicht vom grossen Wurf sprechen. Man kann sich auch zu Recht fragen, ob es sich hier nicht um ordentliche Führungsaufgaben oder das politische Tagesgeschäft handelt. Aber bereits hier scheint es zum Teil Widerstand zu geben. Dies lässt erahnen, welche Widerstände dann erst bei den wichtigen Projekten auftauchen werden oder bereits aufgetaucht sind. Wir denken, dass hier jetzt der Bundesrat gefordert ist.

Zum Bereich des Personalwesens schreibt der Bundesrat in seinem Brief vom 28. Februar dieses Jahres an die GPK, dass grundlegende Reformen in Vorbereitung oder in der Umsetzung seien. Es trifft zu, dass der Bundesrat am 29. November 2006 verschiedene wichtige Grundsatzentscheide für die Neuausrichtung der Personalpolitik gefällt hat. Stichworte sind die Reorganisation des Personalmanagements, die Senkung des Personalquotienten, die Neuordnung des Ausbildungswesens und des Personalcontrollings usw. Aber auch hier scheint es noch und noch Widerstand zu geben. Deshalb ist hier der Bundesrat gefordert, die gefällten Entscheide auch entschlossen umzusetzen.

Beim Projekt Doppelspurigkeiten ist die Auslegeordnung erstellt. Der Beweis des Bundesrates, dass er auch hier gewillt ist, die politisch anspruchsvollen Themen aufzugreifen, steht aber noch aus. Stichworte sind hier die Aussenbeziehungen, die Aufgabenteilung bei der Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Deza und dem Seco oder die Frage der Lebensmittelsicherheit. Hier ist nun eine entschiedene Führung durch den Bundesrat gefragt, sonst droht dieses Projekt in der Sackgasse zu "versanden".

Von absolut zentraler Bedeutung für die GPK ist das Querschnittprojekt "Optimierung der Führung". Hier geht es einmal um langfristig einheitliche Führungs- und Steuerungsmodelle. Einfache, klare und praktikable Führungsgrundsätze mit den entsprechenden Instrumenten sind das Ziel. Kurzfristig sollen die Departemente ihre Führungsstrukturen überprüfen und optimieren. Der Bundesrat verweist in seiner Antwort vom 28. Februar unter anderem auf ein Pilotprojekt im EDA. Das Pilotprojekt "Führung der Botschaften" hat in der GPK etwas den Eindruck erweckt, man hätte es gewählt, weil die Botschaften möglichst weit weg sind, man wollte quasi nicht etwas in der Nähe auswählen. Es stellt sich deshalb schon die Frage, ob dies ein taugliches Pilotprojekt ist, führt man doch unseres Erachtens eine Verwaltung nicht unbedingt gleich wie eine Botschaft. Wir warten aber einmal gespannt auf die Resultate dieses Pilotprojektes.

Mit dem guten Grundlagenbericht zur Corporate Governance hat der Bundesrat klar aufgezeigt, wie er Institutionen im dritten und vierten Kreis der Verwaltungsführung steuern will. Dieser Bericht wurde übrigens vom Parlament ausgelöst; der Ständerat wird sich noch damit befassen müssen. Ähnlich klare Vorstellungen für die Führung der Zentralverwaltung fehlen aber. Bisher war auch niemand in der Lage, uns aufzuzeigen, wie die Führung in diesem Bereich aussehen soll. Aber der Bundesrat will jetzt die Führungsstrukturen der Departemente und Ämter überprüfen; hier erwarten wir vom Bundesrat bis Ende Jahr konkrete Ergebnisse.

In unserem Schreiben vom 23. Januar 2007 haben wir den Bundesrat aufgefordert, nun die Reorganisation der Departemente anzupacken. Nach Ansicht des Bundesrates soll die Reform der departementalen Gliederung aber nicht im Rahmen der Verwaltungsreform, sondern im Kontext eines separaten Reformgefässes stattfinden, was auch immer das heissen mag. Bis heute fehlen aber jegliche Konturen einer neuen departementalen Gliederung; auch vermissen wir einen genauen Zeitplan. Und wenn wir uns richtig erinnern, hatte einmal Bundesrat Leuenberger den Auftrag, dem Bundesrat bis Ende 2006 einen Vorschlag zu unterbreiten. Hier herrscht nun anscheinend Funkstille. Ärgerlich ist aber, dass trotzdem einzelne Bundesratsmitglieder mit einer gewissen Regelmässigkeit der Öffentlichkeit ihre eigenen Sandkastenspiele bezüglich einer möglichen departementalen Gliederung mitteilen. Wenn der Bundesrat diese wichtige Reform nun wieder in einem separaten Reformgefäss durchführen will, stösst dies bei der GPK auf völliges Unverständnis. Eine zeitgerechte Gliederung der Departemente gehört doch zu einer Verwaltungsreform, die diesen Namen verdient!

Schlussendlich ist es für die GPK wesentlich zu sehen, dass der Bundesrat weitere wichtige Projekte von strategischer Bedeutung verfolgt. Stichworte sind hier: die Aufgabenüberprüfung, die Umsetzung des neuen Rechnungsmodells oder das Projekt Corporate Governance. Die Überlagerung und Überschneidung dieser Projekte ruft eigentlich nach einer guten Koordination und nach einer starken, steuernden Hand. Denn hier gibt es einen erheblichen Koordinationsbedarf, aber auch ein latentes Frustrationspotenzial innerhalb der Verwaltung. Der Bundesrat sieht nun keinen Bedarf nach einer Führung aus einer Hand. Deshalb möchte unsere Kommission auch hier ihren Standpunkt nochmals unterstreichen, denn nach unserem Verständnis gehören all diese Projekte zu einer Verwaltungsreform im weiteren Sinne.

Fazit: Der Erfolg oder der Misserfolg des Projektes Verwaltungsreform dürfte ein Hinweis dafür sein, ob das Bundesratskollegium fähig ist, zukunftsweisende Entscheide zu fällen und umzusetzen. Der Bundesrat muss sich nun zusammenraufen und soll nicht nur die politisch anspruchsvollen Entscheide treffen, sondern diese Entscheide auch gemeinsam und entschlossen umsetzen; ja, er muss sich zusammenraufen, um damit wieder die ursprünglichen hochgesteckten Ziele der Verwaltungsreform anzusteuern. Es wäre eine Ressourcenverschleuderung, wenn man am Schluss sagen müsste: Der Berg hat nur eine Maus geboren.

Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, die Verwaltungsreform mit dem Schlussbericht des Delegierten Ende 2007 abzuschliessen. Für die GPK ist es mehr als fraglich, ob dieser Terminplan realistisch ist. Der Bundesrat will zwar dann entscheiden, wie die noch nicht abgeschlossenen Projekte über das Jahr 2007 hinaus zu begleiten sein werden. Mit dem Schlussbericht ist nach unserer Beurteilung aber die Verwaltungsreform bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Entscheidend ist nämlich dann die konsequente Umsetzung.

Die GPK wird nun aber in der nächsten Sitzung entscheiden, ob sich langsam, aber sicher nicht zusätzlicher parlamentarischer Handlungsbedarf aufdrängt. Auch muss sich das Parlament die Frage stellen, ob es nicht wieder selber tätig werden will, ja tätig werden muss. Kollege Briner hat die Erwartung des Parlamentes an eine Verwaltungsreform dargelegt. Die Bilanz ist heute sehr durchzogen. Die Verwaltungsreform, wie der Bundesrat sie heute sieht, kann somit sicher nicht eine Staatsleitungsreform ersetzen. Dies war ja einmal die Absicht des Bundesrates. Als Frage steht nun auch wieder im Raum, ob das Parlament nicht wieder die Staatsleitungsreform selber aufgreifen muss. Wir haben ja auch mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Frau Bundeskanzlerin Huber vor Kurzem ihrerseits dazu einen Diskussionsbeitrag geleistet hat. Schade dabei ist lediglich, dass so wichtige Erkenntnisse und Beurteilungen häufig erst im Zusammenhang mit einem Rücktritt geäussert werden dürfen oder können.

So weit die Würdigung der Verwaltungsreform vonseiten der GPK.