preparatory:AB 74527
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-04
Wortprotokoll
Ich bin über diesen Antrag auch etwas erstaunt, weil der Bundesrat Ihnen bei Übertretungen als Strafe Haft oder Busse vorgeschlagen hat; wir waren verpflichtet, das damals geltende Strafgesetzbuch anzuwenden. Auf den 1. Januar 2007 ist jetzt das neue Strafgesetzbuch in Kraft getreten - und ab diesem Zeitpunkt müssen wir den Wortlaut anpassen. Der Ständerat hatte sich mit der Formulierung "mit Haft oder Busse" einverstanden erklärt.
Neu müssen wir "Haft oder Busse" durch "Busse" ersetzen, weil mit dem neuen Strafgesetzbuch die Haftstrafe eben durch eine Geldstrafe ersetzt wird. Wenn Sie jetzt hier vom Übertretungsstrafrecht abrücken, dann stimmt das Ganze nicht mehr überein. Ich bin also mit dem Kommissionspräsidenten einverstanden, der sagt, es liege gar keine materielle Differenz mehr vor. Wenn das neue Strafgesetzbuch auf den 1. Januar 2007 nicht in Kraft getreten wäre, hätten wir diesen Artikel so belassen. Jetzt ist es aber in Kraft getreten, und jetzt müssen wir ihn ändern.
Darum bitten wir Sie, jetzt hier nicht einen Systembruch zu machen. Weil man im neuen Strafgesetzbuch nicht mehr von "Haft oder Busse", sondern nur noch von "Busse" spricht, war natürlich zu befürchten, dass man jetzt kommt und trotzdem wieder eine Art Haft einführen möchte. Im Strafrecht könnte man das natürlich nicht einfach systematisch so machen.