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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-06-05

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-06-05

Wortprotokoll

Ich danke der vorberatenden Kommission und ihrem Präsidenten für die Ausführungen und für den Antrag auf Genehmigung des Berichtes. Ich möchte auch nicht auf die einzelnen Punkte eingehen; sie liegen Ihnen schriftlich vor, und sie zeigen, dass es immer wieder nötig ist, die Entwicklungen am Weltmarkt zu beobachten und dann entsprechend mit einer Senkung von Zöllen, einer Erhöhung von Importkontingenten usw. zu reagieren. Das hat, wie Sie in diesem Bericht sehen, unser Departement auch gemacht.

Es ist für die Schweiz gerade im Bereich der Agrarprodukte nicht einfach, sich in den weltweiten Zoll- und Kontingentsverhältnissen zurechtzufinden, weil wir nach wie vor ein Land sind, in dem generell ein grosser Grenzschutz zugunsten der eigenen Produktion besteht; hier werden wir auch international immer wieder angegriffen. So funktioniert dieses System zwar, aber wir werden es gerade in der WTO im Rahmen der laufenden Doha-Runde wieder aktualisieren müssen. Wir können aber mit diesen Massnahmen auch reagieren, wenn sich - wie es zum Beispiel bei den Kartoffeln der Fall war - unsere eigene Produktion aufgrund der Wettersituation verschlechtert hat, indem wir dann den Import für eine bestimmte Zeit erhöhen können. Insofern hat sich dieses System bewährt, auch wenn es vom hohen Grenzschutz her zu hinterfragen ist.

Der Kommissionspräsident hat die Absenkung der Schwellenpreise im Bereich der Eiweissfuttermittel erwähnt; das ist ein typisches Problem, das den Interessenkonflikt aufzeigt: einen Konflikt zwischen der Fleischindustrie und den Produzenten von eigenen Futtermitteln.

Insofern können hier das EVD und der Bundesrat gar nicht anders, als nach wie vor zu versuchen, dass man einerseits eine eigene Produktion in der Schweiz am Leben erhält - dann braucht es Grenzschutz - und dass andererseits auch für die Tierproduktion die Kosten gesenkt werden können. Dies geschieht, indem ab und zu die Schwellenpreise gesenkt werden, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Fleischproduktion in der Schweiz auch erhalten werden kann.

Erlauben Sie mir aber noch zum Zucker ein paar Bemerkungen, weil das effektiv ein Problem ist, das mit den zolltarifarischen Massnahmen 2006 noch nicht gelöst ist. Auch hier bin ich mit den Ausführungen des Kommissionspräsidenten einverstanden. Sie wissen, dass wir mit der EU die Doppel-Null-Lösung, gestützt auf das Freihandelsabkommen, haben, wir haben einen eigentlichen Binnenmarkt für Verarbeitungsprodukte und müssen somit eigentlich auch dieselben Zuckerpreise haben. Das ist heute, wie zu Recht ausgeführt wurde, auch mit unseren Massnahmen nicht gewährleistet. Hier ist derzeit der Weltmarkt bereits wieder in Bewegung, und wir haben ein Problem gegenüber dem EU-Preis. Zwei Sachen sind wichtig: Wir werden jetzt den Markt weiter beobachten. Sie wissen, dass die Einfuhren von Zucker aus Brasilien ab dem 1. Januar 2008 keine Zollpräferenzen mehr geniessen; Brasilien ist der grösste Zuckerexporteur, der auch den Weltmarktpreis massgeblich bestimmt. Wir werden aber dann im Hinblick auf 2008 prüfen, ob weitere Massnahmen nötig sind, explizit, ob wir weitere Entwicklungsländer von den Zollpräferenzen ausnehmen müssen oder nicht.

Wer sicher nicht von Schutzmassnahmen betroffen sein wird, sind die sogenannt am wenigsten fortgeschrittenen Länder. Bei diesen Ländern werden wir Einfuhren weiterhin zum Präferenzzollansatz von derzeit Fr. 8.25 pro 100 Kilo zulassen. Dass abgesehen davon weitere Entwicklungs- und Schwellenländer von diesem Präferenzsystem ausgenommen werden, behalten wir uns vor; das wäre entsprechend Ende 2007 zu entscheiden, wenn sich der Weltmarktpreis allenfalls weiter nach unten bewegt. Für uns ist es wichtig, dass hier auch nochmals festgehalten wird, dass Importeure verpflichtet sind, beim Abschluss ihrer Lieferverträge die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Das heisst - da es sich beim Zollpräferenzsystem um eine autonome Gewährung von Präferenzen handelt, die widerruflich sind -, dass mit einer Massnahme wie der hier beantragten grundsätzlich gerechnet werden muss; das möchte ich an dieser Stelle nochmals festhalten. Ich gehe auch davon aus, dass die Importeure wissen, dass der Bundesrat verpflichtet ist, diese Doppel-Null-Lösung mit der EU zu respektieren und die zur Einhaltung dieser Vereinbarung nötigen Massnahmen zu treffen; das möchte ich an dieser Stelle nochmals unterstreichen.

So hoffen wir, dass die Schweiz im Bereich des Zuckers im Laufe des Jahres 2007 auch wieder zu einem adäquaten Preis auf EU-Niveau gelangen wird; sonst werden wir mit weiteren Massnahmen die Präferenzen, die heute zugunsten gewisser Staaten bestehen, senken.