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Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-06-05

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-05

Wortprotokoll

Der vorliegende Bericht des Bundesrates über zolltarifarische Massnahmen erfolgt aufgrund des Zolltarifgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten und ist der 33. Bericht seiner Art; gleichzeitig ist er der letzte. Künftig erfolgt die Berichterstattung jährlich im Rahmen des Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik.

Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr wieder eine Reihe von Massnahmen per Zolltarife beschlossen, und das Parlament hat wiederum darüber zu entscheiden, ob diese in Kraft bleiben, geändert oder ergänzt werden sollen. Es sei vorweggenommen: Die Aussenpolitische Kommission beantragt Ihnen Kenntnisnahme des Berichtes und Zustimmung ohne Änderung oder Ergänzung des zugehörigen Bundesbeschlusses über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen. Wir haben Ihnen hiezu einen schriftlichen Bericht vorgelegt, und ich verzichte darauf, die weniger gewichtigen Änderungen beim Kandiszucker, bei den Kartoffeln, bei den Obstgewächsen, beim Halalfleisch oder etwa bei Samen von Stieren zu repetieren und weiter zu kommentieren. Ich erlaube mir hingegen, kurz auf die zwei agrarpolitisch wichtigeren Massnahmen einzugehen, welche der Bericht enthält: die Senkung der Schwellenpreise für Futtermittel und die Delegationsnorm an das Volkswirtschaftsdepartement für die Festlegung der Zollansätze beim Zucker.

Um die Wettbewerbsfähigkeit bei der Fleischproduktion im Inland zu erhalten und die Futtermittelpreise an jene des umliegenden Auslandes anzugleichen, sind die Schwellenpreise für Eiweissfuttermittel auf den 1. Juli 2006 um durchschnittlich 2 Franken pro 100 Kilo gesenkt worden, und nach dieser Vorausnahme werden die Schwellenpreise für Futtermittel per 1. Juli 2007 um weitere 3 Franken pro 100 Kilo gesenkt. Gleichzeitig werden die Protein- und Energieträger - Soja und Gerste - gleichgestellt, und der Brotgetreidezoll wird gesenkt. Der Bundesrat hat die Senkung dieser Schwellenpreise schon vor geraumer Zeit angekündigt. Weitere Senkungen sind bis 2009 geplant.

In der Kommission wurde kritisch darauf hingewiesen, dass die Getreidepreise in der Schweiz trotz dieser Massnahmen immer noch gegen 300 Prozent über den Preisen in der EU liegen, während beim Fleisch der Unterschied nur noch rund 150 Prozent beträgt. Die Absenkung der Schwellenpreise wirkt noch immer eher zögerlich, da die Fleischwirtschaft nicht Schaden nehmen soll. Allerdings bleibt die Frage, wie diese Absenkungen kompensiert werden können, ungelöst. Kritisch zu betrachten sind nach wie vor auch die unterschiedlichen Zollsysteme für Futter- und für Brotgetreide, nämlich ein Schwellenpreis für Futter- und ein Fixzoll für Brotgetreide. Diese Diskrepanz erschwert sachgerechte Lösungen. Seitens der Verwaltung ist hier mittel- bis langfristig eine Vereinheitlichung in Aussicht gestellt worden - immerhin. Willkürlich erscheint im Übrigen nach wie vor auch die Behandlung der Mischfutter nach Standardrezepturen. Diese entsprechen der realen Vielfalt der Mischfutter in keiner Weise und können nicht mit anderen Standardrezepturen, etwa solchen bei Konfitüren, verglichen werden. Auch in den Augen der Verwaltung, so haben wir vernommen, erscheine das System als schwierig, als eine Kompromisslösung und als ein System, das seine Schwächen habe. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass treffsicherere Lösungen gefunden werden.

Nun zu den Zollansätzen für Zucker: Letztes Jahr sind die Zuckerpreise am Weltmarkt massiv gestiegen. Weil die Preise in der Schweiz sich an diesen Weltmarktpreisen orientieren, sind sie auch gestiegen, während sich der administrierte Zuckerpreis der EU nicht bewegt hat. So kostete plötzlich Zucker in der Schweiz mehr als in der EU, wo doch während Jahren das Gegenteil der Fall war. Nach Einführung der sogenannten Doppel-Null-Lösung für Zucker in verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten gemäss den bilateralen Verträgen II konnte ein unterschiedliches Preisniveau längerfristig keine Lösung darstellen. Um die Schweizer Nahrungsmittelproduzenten beim Export in die EU und auch im Inland nicht zu benachteiligen, hat der Bundesrat beschlossen, dass das EVD den Zollansatz für Zucker künftig laufend so festzulegen hat, dass der Schweizer Zuckerpreis in etwa dem der EU entspricht. So weit, so gut.

Inzwischen sind wir etwas in Teufels Küche geraten, da der Weltmarktpreis wieder stark gesunken ist. In einer ersten Phase verlangten die EU-Exporteure - trotz hohen eigenen Vorräten - eine massive Prämie. Sie konnten dies, weil die EU weniger Ausfuhrbeiträge gewährt und nur wenige Exportlizenzen erteilt hatte und die Versorgungslage in der Schweiz angespannt war. In einer zweiten Phase wirkte sich aus, dass die Schweizer Zollsenkungen generell und nicht nur gegenüber der EU gelten. Weil nun der Weltmarktpreis gesunken ist und die Schweizer Grenzabgaben tief sind, ist Zucker aus Drittländern sehr attraktiv geworden.

Früher machten Importe aus Ländern wie Brasilien, Thailand oder Indonesien 3 bis 5 Prozent aus. Neuestens übersteigt ihr Anteil 50 Prozent. Diese Länder profitieren auch vom allgemeinen Präferenzsystem. Diese Entwicklung trifft nicht nur die Schweizer Zuckerwirtschaft, vor allem wird die Schweiz damit für die EU zum Einfallstor für billigen Zucker aus Übersee in verarbeiteten Produkten. Das ist nicht der Sinn der bilateralen Abkommen. Die Aussengrenze der EU wird damit unterlaufen, und dies könnte zu heftigen [PAGE 331] Reaktionen der EU führen. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass eine Lösung dieser neu entstandenen Probleme mit Nachdruck gesucht wird.

Die vom Bundesrat getroffene Delegationsnorm ans EVD kann indessen trotzdem genehmigt werden. Sie ist allerdings weiterzuentwickeln und so flexibel zu halten, dass der Handelsverkehr zur EU auch über den Zucker und die verarbeiteten Produkte hinaus nicht Schaden leidet.

Die APK beantragt Ihnen in diesem Sinne einstimmig Kenntnisnahme vom Bericht, Eintreten und Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen. Zur Detailberatung habe ich keine weiteren Bemerkungen.