Germann Hannes · Ständerat · 2007-06-05
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-05
Wortprotokoll
Bei der Differenzbereinigung zur "AP 2011" geht es heute um die Beschlüsse 1 und 7 respektive um das Bundesgesetz über die Landwirtschaft und um den Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008-2011. Der Finanzrahmen für die Jahre 2008-2011 wurde im Nationalrat mit 114 zu 26 Stimmen in einer gegenüber dem Ständerat leicht korrigierten Fassung deutlich angenommen. Sehr knapp war dagegen das Stimmenverhältnis bei der Abstimmung über das Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Der Beschluss 1 nahm die Hürde der Gesamtabstimmung in der Grossen Kammer mit lediglich 73 zu 67 Stimmen.
Mit ausschlaggebend für dieses knappe Ergebnis war der Entscheid, im Bereich der Landwirtschaft beim Import gewisser patentrechtlich geschützter Güter von der nationalen auf die internationale Erschöpfung überzugehen. Von dieser Möglichkeit und der damit verbundenen Ausweitung der Möglichkeit zu Parallelimporten erhoffte sich die knappe Mehrheit eine Kostenreduktion zugunsten der einheimischen Landwirtschaft, während eine starke Minderheit eine Aushöhlung des für unser Land bedeutenden Schutzes des geistigen Eigentums geltend machte.
In dieser Frage hat der Nationalrat allerdings keine Differenz geschaffen, sodass wir - trotz Umstrittenheit - in der WAK nicht mehr auf die getroffene Lösung zurückkommen wollten; dies umso weniger, als ja parallel zur Agrarpolitik die Beratungen über die Patentgesetzrevision laufen. Die Erschöpfungsfrage, also der Entscheid, ob wir innerhalb der Patentgesetzrevision bei der nationalen Erschöpfung bleiben oder allenfalls auf die regionale Erschöpfung oder - was sehr unwahrscheinlich ist - wie bei der Landwirtschaft gar auf die internationale Erschöpfung gehen, ist offen.
So verbleibt, auch wenn es aufgrund der Dicke der Fahne nach mehr aussieht, im Kern eigentlich nur rund ein halbes Dutzend Differenzen. Die erste betrifft Begriff und Geltungsbereich in Artikel 3. Dort hat der Nationalrat einen Absatz 4 eingefügt, mit dem die Förderung der Bienenzucht im Landwirtschaftsgesetz verankert wird. Unsere Kommission hat sich aufgrund der ökologischen Bedeutung der Bienen sowie der Tatsache, dass eine sinngemässe Motion in beiden Räten angenommen worden ist, dem Nationalrat angeschlossen. Nach heutiger Einschätzung wird in diesem Bereich die Grenze von 2 Millionen Franken an wiederkehrenden Ausgaben nicht überschritten; daher fällt diese Änderung nicht unter die Schuldenbremse. Anders würde es sich verhalten, wenn Aufstockungen der Kredite für Beratung, Forschung, Qualität und Absatzmassnahmen beschlossen würden.
Wir beantragen Ihnen ohne Gegenantrag, dem Nationalrat zuzustimmen.