Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-06-06
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-06
Wortprotokoll
Es trifft zu, dass Herr Kollege Reimann, wie er ausgeführt hat, in der Kommission einen in die gleiche Richtung gehenden Antrag gestellt hat. Dieser Antrag ist allerdings damals nicht zu Artikel 30 gestellt worden, sondern er beinhaltete einen neuen Absatz 2 zu Artikel 19 und lautete: "Der Bundesrat führt ein Register über die Begünstigten nach Buchstabe a, b und c. Das Register enthält die Namen und finanziellen Beiträge der Empfänger, es wird jährlich der Bundesversammlung offengelegt und untersteht dem Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung." Wir haben darüber diskutiert; wie Herr Kollege Reimann geschildert hat, ist es dann nicht zu einer eigentlichen Abstimmung gekommen.
Nun liegt dieser Antrag vor; er ist natürlich nicht deckungsgleich. Beim neuen Absatz 2 zu Artikel 19 wird ein Register der Begünstigten nach den Buchstaben a, b und c verlangt. Wenn Sie Artikel 19 anschauen, sehen Sie, dass es hier um Begünstigte durch finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen geht. Mit dem Antrag Reimann zu Artikel 30 wird aber Auskunft verlangt - quasi eine Liste - über die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie die finanziellen Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen; das geht relativ weit über den ersten Antrag hinaus und würde bedeuten, dass offenbar sämtliche diplomatischen Immunitäten usw. aufgeführt werden müssten. Wir haben uns schon in der Kommission darüber unterhalten, dass der dort gestellte Antrag Reimann eine viel zu detaillierte Übung würde. Persönlich meine ich, dass das mit dem jetzt vorliegenden Antrag noch verschärft wird. Wenn ich mir vorstelle, dass all das - sämtliche Vorrechte, Immunitäten, Erleichterungen, bis hin zu den Haushaltsangestellten - aufgelistet werden müsste, scheint mir das sehr weit zu gehen. Ich sehe eigentlich ein solches Vorgehen nicht.
Es kommt dazu, dass im zweiten Satzteil explizit gesagt wird, das müsse im Rahmen des jährlichen Berichtes des Bundesrates über das Verhältnis zur Uno und zu den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz erfolgen. Hier erinnere ich daran, dass wir einen Vorstoss angenommen haben - er ist vom Bundesrat auch angenommen worden -, welcher verlangt, dass die Vielzahl der Berichte aus dem EDA zur Aussenpolitik in einem einzigen aussenpolitischen Bericht zusammengefasst werden. Sie erinnern sich: Dieser Vorstoss in Erfüllung eines Anliegens der Aussenpolitischen Kommission ist anlässlich unserer letzten Session angenommen und vom Bundesrat entgegengenommen worden. Jetzt würde diese Vorschrift bereits wieder einen dieser zusammenzufassenden Berichte ausdrücklich ausnehmen und vorsehen, dass hier wieder ein Separatbericht erfolgen müsste. Ich glaube, auch das spricht gegen den Antrag Reimann.
Die Kommission war der Meinung, dass eine Berichterstattung an das Parlament erfolgen solle - ich möchte das nochmals erwähnen, ich habe es schon zu Artikel 19 ausgeführt. Es wurde uns von der Bundespräsidentin ausdrücklich zugesichert, dass dies im Rahmen des aussenpolitischen Berichtes erfolgen solle, dass aber nicht ein neuer, in dieser Art detaillierter Bericht vorzulegen sei.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie um Ablehnung des Antrages Reimann.