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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2007-06-06

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-06

Wortprotokoll

Die Geschäftsprüfungskommission hat die Geschäftsberichte 2006 des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes gründlich geprüft. Die einzelnen Subkommissionen haben auch die Geschäftsberichte der Unternehmen im dritten und vierten Kreis geprüft, also der SBB, der Post, der Swisscom, der Ruag, der Skyguide und der ETH. Es wurden ebenfalls Gespräche mit der Eidgenössischen Bankenkommission geführt.

Für die Aussprache mit den Mitgliedern des Bundesrates, der Bundeskanzlerin und den Vertretern des Bundesgerichtes haben wir natürlich verschiedene Schwerpunkte gesetzt. Diese Hauptthemen konnten wir offen, kritisch und zum Teil auch kontrovers diskutieren. Folgende Schwerpunktthemen haben wir mit dem Bundesrat besprochen: Es wurde die bisherige Bilanz zum Öffentlichkeitsprinzip aus der Sicht der Verwaltung und des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten besprochen. Es wurde auch eine Frage wie "Ist die Schweiz aus der Sicht des Datenschutzes für den Beitritt zu Schengen/Dublin gerüstet?" besprochen. Weiter wurden diskutiert: die Komplementärmedizin, Fragen rund um Swissmedic, die Museumspolitik des Bundes, grundsätzliche Fragen zu den Steuerreformen, die zivile und militärische Friedensförderung, die Eignerrolle des VBS bezüglich der Ruag, das Anflugregime mit Deutschland, die Abgeltung der Dienstleistungen der Skyguide, die internationale Polizeizusammenarbeit, die Erfahrungen mit den bereits eingeführten Änderungen des neuen Asylgesetzes oder auch Fragen zur Euro 2008, zum Wirtschaftswachstum und zur Beschäftigung sowie zu den Erfahrungen mit dem neuen Kartellgesetz usw. Die Präsidenten der einzelnen Subkommissionen werden anschliessend auf einzelne Schwerpunktthemen vertieft eingehen.

Über alle Departemente hinweg haben wir mit jedem Mitglied des Bundesrates auch verschiedene Querschnittfragen diskutiert, so die Rolle der Generalsekretariate und die Rolle der Generalsekretärenkonferenz sowie das Risikomanagement der einzelnen Departemente. Ein Teil der Aussprachen mit den Mitgliedern des Bundesrates fand nach der Klausurtagung zur Neugliederung der Departemente statt. Wir nutzten die Gelegenheit, auch mit den Mitgliedern des Bundesrates das Ergebnis dieser Klausurtagung kurz zu diskutieren.

Ich erlaube mir nun, kurz auf diese Querschnittthemen einzugehen.

Zu den Generalsekretariaten: Mit der Revision des Verwaltungsorganisationsgesetzes im Jahre 1978 wurde die Möglichkeit eingeführt, in jedem Departement ein Generalsekretariat als Stabsstelle zu schaffen. Die Generalsekretäre haben die Funktionen eines Stabschefs bzw. einer Stabschefin. Sie nehmen folgende Aufgaben wahr: die Planung auf Departementsstufe, die Koordination innerhalb des eigenen Departementes und die Koordination zwischen den Departementen, die Vorbereitung der Entscheide des Departementsvorstehers bzw. der Departementsvorsteherin und dessen bzw. deren Unterstützung, die Information der Chefin oder des Chefs sowie der Öffentlichkeit; schlussendlich üben sie auch bestimmte Aufsichtsfunktionen aus. Darüber hinaus nehmen einige Generalsekretäre auch Linienfunktionen wahr. So ist z. B. dem Generalsekretär des EDI die Stiftungsaufsicht oder dem Generalsekretär des EVD die Vollzugsstelle für den Zivildienst unterstellt.

Wir konnten grundsätzlich feststellen, dass alle Departementschefs der Meinung sind, die Generalsekretäre seien in der Lage, die ihnen vom Gesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Mit Ausnahme des Generalsekretariats des EDA, in dem Koordination und Planung der Aussenpolitik dem Staatssekretär übertragen sind, schätzen alle Generalsekretariate ihre Rolle und Funktion als Stabsstelle gleich ein. Jedoch ist die Rolle der Generalsekretariate je nach Departementschef etwas unterschiedlich ausgestaltet. Das reicht von der Kanzleichef-ähnlichen Funktion, so z. B. im EJPD, über jene des persönlichen Beraters oder Alter Ego des Departementschefs, z. B. im UVEK und im EDI, bis hin zu jener des obersten Beamten im Departement, so z. B. im EDA und im VBS.

Wir haben den Eindruck, dass die Generalsekretäre überall, ausgenommen vielleicht im EJPD und im EFD, über den administrativ-technischen Bereich hinaus Einfluss auf die politische Leitung des Departementes gewonnen haben. Für uns ist es wichtig, dass die Departementschefs ihre Entscheide unter Wahrung einer kritischen Distanz zu den von der Verwaltung gelieferten Arbeiten treffen können. Aufgabe des Generalsekretariates ist es, die zu treffenden Entscheide durchaus auch in einen politischen Kontext zu bringen, um so das Primat der Politik über die Verwaltung garantieren zu können. Damit übernehmen die Generalsekretariate auch eine Scharnierfunktion zwischen der Verwaltung einerseits und der Politik andererseits.

Zur Generalsekretärenkonferenz (GSK): Gemäss der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung ist die Generalsekretärenkonferenz das oberste Koordinationsorgan. Sie trägt zu einer vorausschauenden, wirksamen und kohärenten Verwaltungstätigkeit bei. Sie wirkt bei der Planung, Vorbereitung und beim Vollzug von Bundesratsgeschäften sowie bei der Bereinigung von Differenzen mit. Die Generalsekretärenkonferenz verfügt über keine generellen Entscheidungsbefugnisse. Sie kann jedoch im Auftrag des Bundesrates Beschlüsse fassen; dies geschah zum Beispiel im Rahmen des Risikomanagements. Die Generalsekretärenkonferenz ist - vielleicht muss man besser sagen: wäre - ein wirksames Instrument für die interdepartementale Koordination. Dank dieser Konferenz könnte oder kann die Beratung im Regierungskollegium auf politische Fragen konzentriert werden, weil der Bundesrat ihr die Regelung administrativer und technischer Probleme überlässt.

Wir haben anlässlich der Gespräche mit den Bundesratsmitgliedern den Eindruck gewonnen, dass die GSK für die Bundesrätinnen und Bundesräte ein Instrument ist, das etwas weit von ihnen weg ist und von dessen Funktionieren sie eigentlich keine vertieften Kenntnisse haben. Das war dann anlässlich der Aussprachen häufig auch jene Stelle, an der die Bundesratsmitglieder das Wort den Generalsekretären erteilten. Alle Departementschefinnen und Departementschefs sind der Ansicht, dass die GSK nicht gestärkt werden sollte. Etwas anders sieht dies die Frau Bundeskanzlerin. Nach unserer Ansicht ist vom Bundesrat schon zu prüfen, ob die Generalsekretärenkonferenz nicht noch wirksamer als Instrument des Bundesrates eingesetzt werden kann. So wäre sie eigentlich doch auch die ideale Plattform, um das heute grassierende departementale Gärtchendenken zu überwinden und die ganzheitliche und überdepartementale Sichtweise zu schärfen.

Zur Neugliederung der Departemente: In seiner Klausurtagung vom 22. und 23. Mai befasste sich der Bundesrat mit der Reform der departementalen Gliederung. Die entsprechende Medienmitteilung war sehr kurz abgefasst. Anscheinend sind zwei Prüfungsaufträge erteilt worden, nämlich für die Schaffung eines Bildungsdepartementes und für die Schaffung eines Sicherheitsdepartementes. Dann hat der [PAGE 377] Bundesrat noch beschlossen, dass die einzelnen Bundesratsmitglieder nach den Gesamterneuerungswahlen ihre bisherigen Departemente zur Verfügung stellen.

Dieses doch etwas magere Ergebnis hat in der GPK zu verschiedenen Fragen geführt, so etwa: Was wurde aus dem Modellvorschlag des Vorstehers des UVEK, der noch im Jahre 2006 als Bundespräsident den Auftrag für einen solchen Vorschlag gefasst hatte? Woran liegt es, dass der Bundesrat nicht zu einem konkreteren Ergebnis kam? Blockiert man sich gegenseitig? Ist es eine Frage der Lust, oder fehlt es schlicht und einfach am Willen? Gibt es übergeordnete Ziele, welche der Bundesrat bei der Neugliederung der Departemente verfolgt? Wollte er sachverwandte Gebiete - wie beispielsweise den Bereich der Kultur - zusammenführen, oder wollte er gleich grosse Rucksäcke für alle Chefs oder auch eine Verteilung der Macht vorsehen?

Die einzelnen Bundesratsmitglieder wollen nun Ende dieser Legislatur ihre Departemente zur Verfügung stellen. Nach welchen Kriterien werden dann die Departemente verteilt? Die Bundespräsidentin hat nun den Auftrag gefasst, ein Konsensprinzip vorzuschlagen. Wie sieht ein solches Konsensprinzip allenfalls aus? Ist es eine Art Basar? Sie können heute vielleicht etwas Klärung in diese Frage bringen.

Ein Departementschef und eine Departementschefin wurden vom Bundesrat beauftragt, bis Ende Februar 2008 eine Lösung für ein Bildungsdepartement zu unterbreiten. Wie kann ein solcher Auftrag überhaupt erfüllt werden, wenn einer nicht will?

Die GPK ist etwas enttäuscht über das magere Ergebnis der Klausurtagung des Bundesrates zur Neugliederung der Departemente. Nach den Erfahrungen im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform hatten wir sicher nicht zu grosse Erwartungen, aber etwas mehr hätten wir eigentlich schon erwartet.

Erfolg oder Misserfolg - dieses Projekt der Neugliederung der Departemente ist für uns und die Öffentlichkeit schon auch ein Indikator für das Funktionieren des Regierungskollegiums. Dabei geht es vorab auch um den Willen des Bundesrates, gemeinsam etwas zu ändern. An diesem Willen fehlt es heute anscheinend. Ich muss präzisieren: Ich möchte nicht den ganzen Bundesrat in Sippenhaft nehmen, aber ein solches Projekt hat es schwer, zum Erfolg zu kommen, wenn auch nur einzelne Mitglieder vielleicht nicht unbedingt wollen.

Irritiert sind wir auch ob der zwei Prüfungsaufträge für die Schaffung eines Bildungsdepartementes und eines Sicherheitsdepartementes. Wir möchten den Bundesrat einfach daran erinnern, dass das Parlament den Bundesrat in verbindlichen Motionen beauftragt hat, beispielsweise die Bildung und Forschung in einem Departement zusammenzuführen. Es geht somit um einen Auftrag des Parlamentes, dies zu tun, und nicht lediglich um eine Prüfung, ob etwas zu tun sei.

Es liegt in der Natur der Sache, dass wir in unseren Aussprachen mit den Mitgliedern des Bundesrates vor allem Themen ansprechen, bei denen Probleme und Handlungsbedarf bestehen. Trotz dieser Kritik wollen wir die grosse Arbeit der Mitglieder des Bundesrates nicht vergessen. Somit möchten wir heute auch dem Bundesrat unseren Dank aussprechen.

Noch eine Bemerkung zum Personal der Bundesverwaltung: Die Personalpolitik des Bundes ist natürlich ein Dauerthema, aber sie ist auch eine der grössten Herausforderungen. Gerade in Zeiten des stetigen Wandels - Stichworte sind Sparmassnahmen und Stellenabbau - sind die Auswirkungen auf das Personal aufmerksam zu verfolgen. Wenn wir den Evaluationsbericht zur Mitarbeiterbefragung für das Jahr 2005 zur Kenntnis nehmen, muss es auch uns als Parlament doch zu denken geben, dass sich bei vielen Befragten eine grosse Arbeitsunzufriedenheit zeigt und 31 Prozent der Befragten resigniert haben und nicht mehr an Veränderungen glauben; im Jahre 2004 waren es noch 21 Prozent. Ich denke, dass wir hier, wenn wir einmal von einem Branchenvergleich sprechen, nicht so gut dastehen.

Für diese Unzufriedenheit werden natürlich in all den Diskussionen unterschiedliche Ursachen erwähnt. Ich möchte diese nur aufzählen, ich möchte sie eigentlich nicht werten: eine zusätzliche Arbeitsbelastung infolge des Personalabbaus und der Entlastungsprogramme - das kann nicht einfach ausgeschlossen werden -, die Stagnation der Löhne trotz guter Konjunktur, die Verschlechterung der beruflichen Vorsorge, die Verunsicherung des Personals im Zusammenhang mit dem Projekt Revision des Bundespersonalgesetzes und allenfalls auch eine mangelnde Perspektive für das Personal.

Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass sich bereits ab dem mittleren Kader die Lohnschere zwischen Bund und Privatwirtschaft doch etwas öffnet. Im mittleren und oberen Kader scheint der Bund im Vergleich zur Privatwirtschaft nicht mehr unbedingt konkurrenzfähig zu sein. Das zeigt sich zum Beispiel darin, dass man auch Mühe hat, Spezialistinnen und Spezialisten für bestimmte Funktionen zu finden - ich denke zum Beispiel an Personal für die Eidgenössische Bankenkommission. In diesem Umfeld und in Zeiten eines stetigen Wandels braucht es durchaus auch Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Arbeit der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung. Diese Wertschätzung muss vom Bundesrat, aber auch vom Parlament ausgehen. Deshalb möchte ich abschliessend auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesverwaltung unseren Dank für ihre Arbeit aussprechen.

Abschliessend beantragt Ihnen die GPK einstimmig, den Geschäftsbericht des Bundesrates 2006 und - ich erwähne ihn ebenfalls - auch den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes, des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes 2006 zu genehmigen.

Die einzelnen Präsidenten der Subkommissionen werden jetzt noch zu den verschiedenen Themen sprechen.