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Germann Hannes · Ständerat · 2007-06-07

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-07

Wortprotokoll

Hier geht es um die Dringlichkeitserklärung. Das Gesetz soll laut Nationalrat nach Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung für dringlich erklärt werden. Die Kommission lehnt dies ab, da für sie das Instrument der Dringlichkeitserklärung nur infrage kommt, wenn sonst für die Eidgenossenschaft ein grosser Schaden entsteht, was hier nicht der Fall ist. Stattdessen schlägt sie vor, dass die Vorlage nach Ablauf der Referendumsfrist automatisch in Kraft treten soll. In diesem Zusammenhang kann auch darauf hingewiesen werden, dass die EBK gewisse Verschärfungen der Meldepflicht gestützt auf das heute geltende Recht bereits per 1. Juli 2007 in Kraft setzt.

Nun meine ich, dass folgende vier Eckpunkte griffiger seien:

1. tiefere Meldeschwelle;

2. Addition von Aktien, Optionen und ähnlichen Erwerbsinstrumenten;

3. massive Verschärfung der Sanktionen;

4. abschreckende Möglichkeit, die Stimmrechtsanteile zu suspendieren, wenn sie unrechtmässig erworben sind.

Sie sind ein starkes Instrument, das uns bei der Durchsetzung des verschärften Rechtes hilft.

In diesem Sinne meine ich, dass unser Entscheid ein weiser sei.