Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-06-07

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-07

Wortprotokoll

Ich bin mit meinen Vorrednerinnen und Vorrednern einverstanden: Wir haben alle ein Interesse am guten Funktionieren der Finanzmärkte, und dazu gehört eben auch eine wirksame Aufsicht. Mit der Schaffung einer Finanzmarktaufsicht haben wir die staatliche Aufsicht über Versicherungen, Banken und weitere Finanzintermediäre unter einem Dach. Ich begrüsse deshalb selbstverständlich die Schaffung dieser Finanzmarktaufsicht und begrüsse auch, dass wir eben diese gemeinsame Aufsicht bekommen. Wichtig ist bei dieser Aufsichtsbehörde, dass sie unabhängig ist, und zwar sowohl finanziell wie auch in ihrem Funktionieren. Diese Unabhängigkeit erfordert eine politische Steuerung über die Festlegung der strategischen Ziele und auch eine Rechenschaftspflicht. Wichtig ist ebenfalls, dass diese Finma Sanktionen aussprechen kann, die auch Wirkung zeigen. Das Sanktionengefüge soll ja mit diesem Gesetz vereinheitlicht werden.

Ich bitte Sie deshalb, auf diese Vorlage einzutreten; die einzelnen Punkte werden ja dann in der Detailberatung noch besprochen werden.

Ich möchte mich jetzt aber noch kurz zur Vorlage 2 äussern. Ich bitte Sie, um das gleich vorwegzunehmen, auch auf die Vorlage 2 betreffend Änderungen im Börsengesetz einzutreten. Wir haben uns ja auf die Transparenz des Schweizer Finanzmarktes immer einiges eingebildet. Nun mussten wir in den vergangenen Monaten einsehen, dass unsere Regeln so löchrig sind wie ein Emmentaler. Das ist nicht meine Einschätzung, das ist die Einschätzung eines Kommentators in der "Financial Times", und das ist nicht unbedeutend. Ich weiss nicht, ob uns bewusst ist, was eigentlich in den letzten Monaten passiert ist. Da wurden doch Flaggschiffe - das kann man so sagen - der schweizerischen Maschinen- und Elektroindustrie zum Spielball von kurzfristig und kurzsichtig operierenden Finanzjongleuren, die mit geborgtem Geld und mit kurzfristiger Gewinnoptik von Firmen Besitz ergriffen haben. Ich spreche hier von Unaxis-Oerlikon, von Firmen wie Sulzer, Saurer, Ascom, und beinahe wäre das auch bei der SIG geschehen. Die Folgen dieser Übernahmen werden wir vermutlich noch erleben. Befürchtungen bestehen, dass hier dann eben diese Firmen zerstückelt werden, dass eine Demontage betrieben wird, die für uns sehr unangenehm sein könnte.

Ich bin deshalb Kollege Schneider-Ammann aus dem Nationalrat dankbar, dass er dieses Thema auch in seiner Eigenschaft als Präsident der Swissmem aufgegriffen hat.

Bei den Änderungen im Börsengesetz geht es ja um eine Verbesserung der Transparenz und nicht um Heimatschutz. Denn ausländisches Geld ist nicht per se schlechtes Geld, und ausländische Investoren sind nicht einfach schlechte Investoren. Wir wollen aber, dass die Transparenz verbessert wird. Transparenz ist wichtig, weil sie die Voraussetzung dafür ist, dass der Wettbewerb spielt und dass er überhaupt spielen kann. Ärgerlich an dieser ganzen Sache ist aber - ich muss meinen Ärger hier einfach loswerden -, dass die [PAGE 407] wesentliche Massnahme für eine verbesserte Transparenz schon längst hätte getroffen werden können. Dafür hätte es die doch etwas überstürzte Arbeit unseres Parlamentes nicht gebraucht. Die Gruppenbildung ist nämlich nach heutigem Gesetz verboten. Warum die EBK hier nicht eingeschritten ist, kann ich nicht nachvollziehen. Die EBK ist erst eingeschritten, als es in der Wirtschaftspresse Schlagzeilen und immer neue Informationen gab, obwohl dieses Vorgehen und diese Tricks spätestens seit Februar bekannt waren, auch in Bezug auf die Cash-Settlement-Optionen. Ich frage mich wirklich, warum hier der Regulator nicht sofort eingeschritten ist. Ich frage mich aber auch, warum das zuständige Departement, als die Fälle bekanntwurden und auf dem Tisch waren, nicht sofort Sanktionen ergriffen und vorwärtsgemacht hat. Ich frage mich, wem man hier einen Dienst erweisen wollte; dem Schweizer Werk- und Industrieplatz hat man auf jeden Fall einen schlechten Dienst erwiesen.

Auch wenn die Massnahmen, die wir heute beschliessen, nicht zu den entscheidendsten gehören - davon bin ich überzeugt -, sollten wir sie heute doch beschliessen. Wir wollen jetzt die Eintrittsschwelle für die Meldepflicht herabsetzen, weil wichtige Finanzplätze wie London und Frankfurt die Schwelle ebenfalls herabgesetzt haben. London geht übrigens noch weiter in seinen Transparenzvorschriften, da ist jedes weitere Prozent ebenfalls meldepflichtig. Ebenso wichtig ist bei unseren heutigen Beschlüssen aber natürlich die Sanktion, die ergriffen wird, wenn diese Meldepflicht verletzt wird. Mit der Suspendierung der Stimmrechte haben wir ein griffiges Instrument gewählt, auch wenn ich zugeben muss, dass die genauen Vorgaben für den Zivilrichter, der einen solchen Entscheid wird fällen müssen, vermutlich zu wenig ausdiskutiert worden sind. Ich gehe davon aus, dass dies vermutlich noch einer Verordnung bedarf, die festlegt, nach welchen Kriterien eine Suspendierung erfolgt und nach welchen Kriterien die Dauer dieser Suspendierung festgelegt wird; auch weitere Dinge müssten geklärt werden.

Zum Schluss komme ich aber nochmals auf das eigentliche Problem zurück. Was steckt denn eigentlich hinter diesen kurzfristigen und geheim gehaltenen Übernahmen von Schweizer Unternehmen? Die Ausgangslage ist, dass die Finanzmärkte weltweit über eine unglaubliche Liquidität verfügen. Zu befürchten ist - wie bei jedem Angebot, das im Übermass vorhanden ist -, dass diese Mittel dann nicht sorgfältig eingesetzt werden, sondern dass man sich auf spekulative, kurzfristige Geschäfte einlässt und damit experimentiert. Industriebetriebe sind aber auf Langfristigkeit angelegt. Sie unterliegen auch konjunkturellen Schwankungen und Durststrecken. Deshalb ist es für sie unter Umständen tödlich, wenn sie zum Spielball von Private-Equity-Gesellschaften vom Typus einer Victory oder Laxey werden.

Nun stellt sich die Frage, ob die Schweiz für solche spekulativen Geschäfte besonders anfällig ist. Ich würde sagen: Ja, wir sind dafür besonders anfällig. Die Schweiz verfügt über eine Anzahl von recht grossen Unternehmen, die sich in einem stabilen Umfeld bewegen, die eine beträchtliche Substanz aufzuweisen haben. Deshalb ist es natürlich attraktiv, an solche Firmen heranzukommen. Wenn Sie das auch noch im Geheimen machen können, dann sparen Sie auch unglaublich viel Geld und profitieren davon, dass Sie nicht gegen die Konkurrenz antreten müssen, sondern sie ausschalten können. Anfällig ist die Schweiz zudem auch, weil sie ein largeres Börsenrecht und eine large Aufsichtsbehörde hat. Der frühere Chef von Sulzer hat einmal deutlich gesagt, dass das, was in der Schweiz legal abgewickelt worden sei, im liberalen London zur Einkerkerung gewisser Akteure geführt hätte.

Schliesslich stellt sich auch noch die Frage, ob die Schweiz für solche Investoren besonders attraktiv ist, weil wir als einziges Land in Europa dem ausländischen Fiskus keine Auskünfte erteilen und keine Rechtshilfe gewähren müssen, ausser wenn ein klarer Verdacht auf deliktische Handlungen oder Geldwäscherei vorliegt. Da stellt sich die Frage, ob das allenfalls die Schattenseite unseres vielbeschworenen und vielgerühmten Bankgeheimnisses ist.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage 2 einzutreten. Die EBK hat ihre Arbeit in der Zwischenzeit auch gemacht. Sie hat ihre Verordnung neu festgelegt, und diese wird per 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt. Allerdings hat die EBK bei der Verordnung - ich vermute wiederum, den Banken gehorchend - alle neuralgischen Punkte herausgenommen, zum Beispiel das Verbot oder wenigstens die Publikation von Cash-Settlement-Optionen, an denen doch gewisse Bankhäuser jetzt sehr viel verdient haben. Dieser Entscheid wurde von der EBK vertagt. Auch andere Probleme im Zusammenhang mit der Frage der Stimmenanleihe und die Frage, ob die Sanktionen publiziert werden müssen, sind noch nicht gelöst. Deshalb ist das, was wir heute beschliessen, nicht mehr als ein Anfang.