Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-06-07
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-07
Wortprotokoll
Die grossen Linien der erfreulichen Finanzrechnung des Finanzdepartementes sind durch die gleichen Faktoren wie bei der Gesamtrechnung geprägt. Die Verbesserung gegenüber dem Voranschlag ist vor allem auf höhere Einnahmen zurückzuführen. Von den insgesamt 5,6 Milliarden Franken entfallen vorab 3,2 Milliarden auf die ausserordentlichen Einnahmen aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien, welche für den Schuldenabbau einzusetzen sind. Die weiteren Mehreinnahmen des Finanzdepartementes von rund 2,4 Milliarden gehen zum grossen Teil auf die drei Haupteinnahmequellen zurück: die Verrechnungssteuer mit plus 933 Millionen Franken, die Mehrwertsteuer mit plus 533 Millionen und die direkte Bundessteuer mit plus 465 Millionen Franken. Dass beim Finanzdepartement auch bei den Ausgaben unter dem Strich - anders als bei anderen Departementen - eine Abweichung von plus 77 Millionen Franken gegenüber dem Budget zu verzeichnen ist, hängt naturgemäss damit zusammen, dass hier steuerliche Mehreinnahmen verzeichnet worden sind, wodurch entsprechend die Anteile Dritter, hier insbesondere der Kantone, nun ebenfalls ansteigen. Die Ausgaben sind aber insgesamt auch beim Finanzdepartement im Griff.
Damit komme ich bereits zu den zwei Bundesämtern mit den grossen Brocken. Ein paar kurze Bemerkungen hierzu: Bei den um 150 Millionen Franken tieferen Ausgaben der Finanzverwaltung haben sich insbesondere die tieferen Kosten der Bundestresorerie ausgewirkt. Bei den langfristigen Verschuldungen ist im Wesentlichen das, was fällig war, konvertiert worden, und gesamthaft mussten weniger Mittel aufgenommen werden. Allerdings ist auch zu vermerken, dass der Selbstkostensatz für die verzinsliche Bundesschuld infolge der Zinsentwicklung leicht angestiegen ist.
Bei den Einnahmen der Finanzverwaltung sticht, wie gesagt, die ausserordentliche Position des Verkaufs von Swisscom-Aktien heraus. Da diese in der Bilanz zum Nennwert eingestellt werden, ist mit dem Verkauf ein Ertrag in praktisch gleicher Höhe verbunden. Der Anteil des Bundes am gesamten Aktienkapital beträgt Ende 2006 noch 54,8 Prozent und liegt damit noch sicher über der gesetzlichen Beteiligungsquote von 50 Prozent. Die realisierten Aktienkurse scheinen vernünftig. Die reine Dividendenrendite der Swisscom beträgt im Übrigen zurzeit knapp 3 Prozent. Wir verzeichnen unter diesem Punkt im Vergleich zu den nun tieferen Schuldzinsen also keine grosse Veränderung. Hingegen ist natürlich die Risikosituation etwas entschärft.
Bei der Position "Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei" haben wir noch einen Hinweis zu geben: Es fällt auf, dass die Einnahmen massiv unter dem Budget liegen. Dies ist insbesondere auf die Aufsichtsabgabe zurückzuführen, welche 2006 erstmals erhoben wurde. Zehn der elf anerkannten Selbstregulierungsorganisationen haben hiergegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, und die Abgabe bleibt bis zum rechtskräftigen Entscheid pendent.
Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung habe ich bereits auf die beträchtlichen Mehreinnahmen bei der Verrechnungssteuer, der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer sowie auf die entsprechenden Mehrausgaben unter dem Titel "Anteile Dritter" hingewiesen. Es kommen weitere Mehreinnahmen von 90 Millionen Franken für die Stempelabgaben hinzu, welche allerdings im zweiten Halbjahr stagnierten, da vermehrt steuerbefreite Konstruktionen gewählt werden. Ebenso liegt der Militärpflichtersatz mit satten 41 Millionen Franken über den Erwartungen.
Der Hauptgrund für die grossen Abweichungen nach oben liegt in der konjunkturellen Entwicklung. Der Voranschlag basiert ja auf einem nominellen Wirtschaftswachstum von 2,9 Prozent. Effektiv hat es nun 4,2 Prozent betragen. Weniger auf konjunkturelle Faktoren zurückzuführen sind die grossen Steigerungen bei der Verrechnungssteuer - wie gesagt 1 Milliarde Franken -, die im Übrigen auch dazu beigetragen haben dürften, dass die Steuerquote von 10,5 auf 10,8 Prozent angestiegen ist. Die Schätzungspraxis ist hier vor einiger Zeit auf die Basis eines Durchschnittswerts der letzten zehn Jahre umgestellt worden, was zu einem Betrag, konstant über die Jahre, von rund 3 Milliarden Franken führt. Es ergaben sich indessen diesmal höhere Eingänge, aber die Rückerstattungsquote hat sich nicht entsprechend angepasst, sodass der Mehrbetrag resultierte.
Ich komme damit bereits zu den Nachtragskrediten; zum Nachtrag I: Bei der Finanzverwaltung wird zur Überweisung des Golderlöses aus der Nationalbank ein happiger Nachtrag von über 7 Milliarden Franken anbegehrt. Dazu muss man doch eine Bemerkung machen. Die Zuweisung an die AHV ist aufgrund des nun in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Verwendung des Bundesanteils am Nationalbankgold indessen nur noch ein Formalakt.
Bei den beiden Positionen zu Swissmint geht es um ein erweitertes Prägeprogramm aufgrund des erhöhten Münzbedarfs der letzten Monate. Es wurde in den letzten Jahren stark vom Lager gelebt, und deshalb muss nun im Verhältnis zum normalen Münzschwund mehr geprägt werden. Der Nachtragskredit ist ausgewiesen.
Bei den beiden Anträgen betreffend das Bundesamt für Bauten und Logistik schlägt einerseits durch, dass die Leistungsvereinbarungen zu den einzelnen Mietverträgen sehr früh abgeschlossen wurden und nun bereinigt werden müssen. Andererseits wird ein Kredit für Investitionsausgaben von rund 110 Millionen Franken benötigt, um die nötige Flexibilität in der Abwicklung von Logistikmaterialien über Lager zu gewährleisten. Die Höhe der bewilligten Ausgaben wird hierdurch nicht verändert. Der Dringlichkeit halber hat die Finanzdelegation dem Nachtragskredit zugestimmt.
Insgesamt beantragt die Kommission auch die Genehmigung der Nachtragskredite des Finanzdepartementes.