Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-06-11
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-11
Wortprotokoll
In der Tat durfte ich den Kommissionsberatungen als Stellvertreter beiwohnen. In aller Kürze: Ich muss uns in Erinnerung rufen, dass wir als Parlament in der Frage der Presseförderung nicht gerade sehr folgerichtig agieren. Als es um den Grundsatz ging, ob man Presseförderung betreiben wolle, was einer Verfassungsgrundlage bedürfte, sagten wir Nein: Nein, das braucht es nicht. Dann kamen aber die Verleger zu uns und sagten: Ja, die Post könnte uns doch bei den Verteilkosten etwas entgegenkommen, und der Bund könnte sich an diesen Kosten beteiligen. In diesem Zusammenhang erfand man dann im Verlauf der Jahre Modelle, auch das berühmte Drittelsmodell: Ein Drittel bezahlt der Bund, ein Drittel bezahlt die Post, und ein Drittel übernehmen die Verleger.
Das alles ist inzwischen überholt. Wir stehen heute vor der eigenartigen Tatsache, dass vor nicht allzu langer Zeit die beiden Kammern dieses Parlamentes beschlossen, dass diese Bundesbeiträge an die Verteilkosten nun ein Ende [PAGE 423] finden. Das wurde trotz entsprechender Gegenargumentation im Rahmen eines Entlastungsprogramms beschlossen, das ist klar. Man sagte also dem Bundesrat: So, jetzt ist fertig mit dieser Geschichte. Dann kamen natürlich abermals die Verleger - das ist ihnen nicht zu verargen; es ist legitim, dass man seine Interessen vertritt - und sprachen von einem Pressesterben seltenen Ausmasses, und man kam wieder auf die Sache zurück und sagte: Wir machen also doch etwas für diese Bundesbeiträge an die Verteilkosten.
Heute stehen wir vor der Situation, dass wir ein Modell des Nationalrates haben, das - ich sage das als Finanzpolitiker - den Bund 80 Millionen Franken pro Jahr kosten soll, und ein Modell der Ständeratskommission, das pro Jahr 30 Millionen Franken kosten soll. Soviel ich in den Kommissionsberatungen begriffen habe, hat die Ständeratskommission mit der Unterstützung des UVEK und der Postregulationsbehörde ein sehr gezieltes Unterstützungsmodell gefunden, das wirklich dort eingreift, wo es sich um unterstützungswürdige und unterstützungsbedürftige Medienerzeugnisse handelt. Von daher ist es mir nicht schwergefallen, in der Gesamtabstimmung der Kommissionsvorlage zuzustimmen.
Was mich dann allerdings ein bisschen aus dem Busch geklopft hat, sind Verleger, die nach vollbrachter Tat, also nach dem Kommissionsbeschluss, zu uns gekommen sind und gesagt haben, ja, das sei aber eine dumme Geschichte; die Post habe ihnen bisher in Form eines Rabattes unter dem Titel "Treueprämie" noch ein gewisses finanzielles Entgegenkommen gezeigt, ihnen nun aber mitgeteilt, dass dieser - von der Post und nicht aufgrund dieses Beschlusses gewährte - Rabatt bzw. die Treueprämie einfach gestrichen werde, wenn das Modell der Kommission des Ständerates zum Tragen komme. Ich kann nicht beurteilen, wo die Wahrheit liegt, aber ich war ein bisschen sauer, das darf ich hier offen eingestehen, dass man seitens der Post der ständerätlichen Kommission offenbar derart in die Parade fährt und sich mit diesen Argumentationselementen bei ihr eigentlich erst gemeldet hat, nachdem sie ihre Beschlüsse gefasst hatte. Ich hoffe, dass es seitens des Departementes möglich ist, noch etwas Klarheit zu schaffen.
Jedenfalls bitte ich jene Kolleginnen und Kollegen, die Lust haben, der teureren Lösung des Nationalrates zuzustimmen, dann auch hier vor dem Rat zu begründen, zu welchem Behuf und zu welchem Nutzen und Frommen das geschehen soll. Die berühmte Frage bezüglich der Giesskanne, die uns in der Argumentation normalerweise trennt, muss hier gründlich untersucht werden. Ich sehe wirklich nicht ein, weshalb die Eidgenossenschaft hier 80 Millionen Franken ausgeben soll, wenn die wesentlichen Ziele - das ist in der ständerätlichen Kommission ausgeführt worden - auch mit 30 Millionen Franken erreicht werden können.
Ich bitte um Zustimmung zum Eintreten und zu den Anträgen Ihrer Kommission.