Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-06-11
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-11
Wortprotokoll
Herr Kollege Stadler hat es erwähnt: Im Nationalrat wurde die Patentgesetzrevision vor allem unter dem Vorzeichen der Patenterschöpfung respektive der Parallelimporte diskutiert, weshalb auch die Hälfte der Hearingteilnehmer, die der Kommissionssprecher aufgezählt hat, eingeladen wurde, um zu den Parallelimporten Stellung zu nehmen; nur, damit das geklärt ist.
Ich möchte Ihnen nun aber anhand eines konkreten Beispiels aus der Praxis aufzeigen, worum es bei diesem Artikel 8c geht. Die amerikanische Firma Myriad hat herausgefunden, dass ein bestimmtes Gen einen Hinweis darauf liefert, dass die Trägerin dieses Gens ein erhöhtes Risiko für Brustkrebs hat. Die Firma hat dieses Gen respektive den entsprechenden Genabschnitt, patentieren lassen. Damit hat diese Firma während zwanzig Jahren das Monopol auf diesem Genabschnitt, was bedeutet, dass sie allein bestimmen kann, wer überhaupt solche Brustkrebstests durchführen kann. Die Firma hat entschieden, dass diese Brustkrebstests nur von ihr allein und nur in ihren eigenen Labors durchgeführt werden dürfen - und zwar weltweit. Die Preise für diese Tests sind nach der Patenterteilung bis auf das Zehnfache gestiegen.
Nun ist bekanntgeworden, dass derselbe Genabschnitt auch bei der Erkennung von Darmkrebs eine Rolle spielen kann. Für den Forscher, der nun daran weiterforschen möchte, stellt sich aber das folgende Problem: Wenn die Firma Myriad das ausschliessliche Verfügungsrecht über diesen Genabschnitt hat - und zwar auch für alle späteren Erfindungen im Zusammenhang mit diesem Genabschnitt -, kann der Forscher zwar dank des Forscherprivilegs wohl weiterforschen, erhält aber keine Gewähr, dass er seine Erfindung dereinst patentieren lassen kann. Die Firma Myriad kann ihm nämlich verbieten, seine Erfindung zu patentieren. Warum also sollte der Wissenschaftler dann noch weiterforschen? Genau diese Situation ist für die Weiterentwicklung von neuen Diagnosemöglichkeiten, von neuen Therapien und Medikamenten fatal. Herr Kollege Schweiger hat soeben gesagt, dass es ja für den Inhaber des Patents interessant sei, dass derjenige, der eine neue Funktion herausgefunden habe, diese auch patentieren lassen könne. Das stimmt, aber bevor der Forscher, der die neue Funktion gefunden hat, diese neue Funktion patentieren lassen kann, muss er dem ursprünglichen Patentinhaber Lizenzgebühren bezahlen. Wenn man für jede neue Funktion, die man auf einem bestimmten Genabschnitt findet, Lizenzgebühren bezahlen muss, werden diese Produkte massiv verteuert.
Beide Entwicklungen, die ich erwähnt habe, sind für die Forschung, aber auch für die Innovation ganz allgemein problematisch. Das ist der Grund, weshalb sich die Wissenschaft, die Forschung - Sie haben das Schreiben erhalten, es wurde bereits mehrfach erwähnt -, die Hochschulen, aber eben auch die Krankenversicherer und die Patientenorganisationen in diese Patentgesetzrevision eingeschaltet haben. Wenn Biotechpatente zu breit erteilt werden, nämlich auch für Funktionen, die noch gar nicht bekannt sind, dann kann das die Erforschung von neuen Diagnosemöglichkeiten und Therapien behindern und zu einer massiven Kostensteigerung führen. Beides ist aus forschungspolitischer wie aus gesundheitspolitischer Sicht problematisch.
Was ich hier eben ausgeführt habe, entspricht dem Inhalt von Artikel 8c, den Ihnen Herr Stadler zur Rückweisung an die Kommission empfiehlt, und ich bitte Sie, diesen Rückweisungsantrag zu unterstützen.
Ich wurde in den letzten Tagen mehrfach gefragt, welches denn nun genau der Unterschied sei zwischen dem, was die Mehrheit beantrage, und dem, was die Minderheit beantrage, weil diese Texte relativ schwierig zu lesen sind. Die Mehrheit beantragt, dass ein Patent für den ganzen Genabschnitt gelten soll, wenn jemand eine bestimmte Funktion eines Genabschnittes gefunden hat. Das Patent gilt also auch für alle weiteren Funktionen, die auf diesem Genabschnitt später gefunden werden. Die Minderheit beantragt, dass jemand, der auf einem Genabschnitt eine bestimmte Funktion findet, dafür den Patentschutz erhalten soll, aber nicht gleich [PAGE 442] auch noch für alle weiteren Funktionen, die erst später gefunden werden.
Weil es in diesem Artikel um solch zentrale Bereiche geht, scheint mir das sorgfältige Abwägen zwischen den verschiedenen Interessen von Gesellschaft, Ethik, Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft besonders wichtig. Es ist richtig, dass Vertreter der Wissenschaft bereits im Rahmen der Hearings im Nationalrat angehört wurden; es wäre meines Erachtens aber angemessen, dass diese zentrale Frage auch von der WBK noch begutachtet würde; in beiden Räten wurden die WBK bisher nicht angefragt. Das, scheint mir, sollte man nachholen. Die Vorlage kann dadurch nur gewinnen, und sie kann trotzdem noch im Herbst - und damit in dieser Legislatur - abgeschlossen werden. Das ist auch mein Interesse.
Ich bitte Sie also, den Rückweisungsantrag Stadler zu unterstützen.