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David Eugen · Ständerat · 2007-06-11

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-11

Wortprotokoll

Tatsächlich: Wenn man die beiden Texte - jenen der Minderheit und jenen der Mehrheit - liest, muss man sich zuerst gründlich überlegen, was sie bedeuten. Ich bin der Meinung, bevor wir den Entscheid fällen, sollten wir wirklich genau wissen, worum es geht. Ich habe versucht, mir eine Meinung zu bilden. Ich gestehe aber ein, meine Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Daher, denke ich, ist es nützlich, die Klärung mit den Wissenschaftlern, die uns geschrieben haben, herbeizuführen.

Was Minderheit und Mehrheit unterscheidet, haben Herr Schweiger und auch Frau Sommaruga gesagt. Im einen Fall ist es so: Wer eine Gensequenz mit einer Funktion entdeckt und veröffentlicht, kann auch für alle künftigen, noch nicht entdeckten Funktionen das Monopolrecht geltend machen. Das ist die Lösung der Mehrheit. Die Minderheit sagt: Wer eine Gensequenz entdeckt, kann nur für diese konkret entdeckte Funktion dieser Gensequenz das Monopolrecht geltend machen, nicht aber für die noch nicht entdeckten, künftigen Funktionen. Das ist wirklich ein markanter Unterschied.

Man spricht jetzt viel von den Schweizer Firmen, aber führend sind hier die Amerikaner. Auch das muss man sich überlegen, ob Patente mit amerikanischen Inhabern auch im Raum Schweiz anerkannt werden. Es gibt eine Firma, die hat ein Gen für einen Eiweissstoff entdeckt. Dieser Eiweissstoff gibt auf der Oberfläche der Zelle eine Information ab, und diese Information wirkt, das hat man herausgefunden, gegen eine Krankheit im kardiologischen Bereich. Die Firma hat das patentiert, und damit hat sie in Amerika das Monopolrecht in Bezug auf sämtliche Krankheiten, die dieses Gen beeinflussen kann. Das wäre auch in der Schweiz so, wenn wir es gleich machen würden. Es dürfte also niemand anderes in diesem Sektor forschen. Aber dieser sogenannte Kalzitoninrezeptor, das hat sich herausgestellt, kann neben dem Herzinfarkt sehr viele Krankheiten beeinflussen: Krebs, Parkinson, Depressionen usw.

Es gibt keinen Grund, einer Person, die eine Funktion zur Behandlung einer Krankheit entdeckt hat, für alles Unentdeckte auch noch das Monopolrecht einzuräumen. Ich finde, das geht zu weit. Im Unterschied zu dem, was Kollege Schweiger vorher zum Chemikalienrecht gesagt hat, das wir schon haben und das man schon so extensiv ausgelegt hat, befinden wir uns hier ja nicht im Bereich des Erfindens, sondern im Bereich des Entdeckens. Hier wird jemandem ein Monopol auf etwas eingeräumt, das in der Natur vorkommt und das er lediglich entdeckt hat. Es handelt sich dabei erst noch um den Menschen, das menschliche Genom. Eigentlich müsste man meinen, dass im Prinzip das menschliche Genom ein Gut sei, das allgemein zugänglich sein muss und das nicht von bestimmten Personen monopolisiert und nicht ausschliesslich von diesen verwertet werden darf.

Ich bin dafür, dass die Erkenntnis - die Entdeckung der Wirkung oder Funktion - geschützt und verwertet werden darf. Aber der Antrag der Kommissionsmehrheit, auch alle anderen Funktionen, die noch unentdeckten - das ist das Entscheidende: die noch unentdeckten Funktionen -, monopolisieren zu lassen, sodass kein anderer das Recht hat, sie zu nutzen, geht zu weit.

Herr Schweiger hat ausgeführt, dass der Zweitforscher, der an einer anderen Krankheit forscht und feststellt, dass ein bestimmtes Eiweiss über ein bestimmtes Gen gesteuert wird und eine andere Krankheit positiv beeinflussen kann, ja die Zustimmung des Erstforschers einholen könne. Ökonomisch ist das eine riesige Geschichte: Die Zustimmung erhält er nämlich nicht ohne Weiteres! Da muss eine hohe Lizenzgebühr bezahlt oder dem Patentinhaber das Produkt - die Erkenntnis - verkauft werden, damit da überhaupt etwas weitergeht. Das ist eine Behinderung der Forschung. Ich finde, dass dies auch eine Behinderung des Gesundheitsschutzes ist, und ich glaube, dass wir hier den falschen Weg beschreiten würden.

Es stimmt, was Herr Schweiger gesagt hat: Alle um uns liegenden Länder sind nicht so weit gegangen. Sie haben alle erklärt: Wir schützen diesen Bereich, der entdeckt ist, die Funktionen, die entdeckt sind - wir schützen aber nicht, was [PAGE 443] noch nicht entdeckt ist. Damit finde ich, dass die Interessenabwägung, die wir hier machen müssen, sorgfältig gemacht werden muss. Wir müssen vor allem wirklich noch einmal die Wissenschaftler anhören, die uns geschrieben haben und die ich als bedeutend einschätze. Ich kann das nicht einfach abtun, indem ich jetzt andere Namen aufzähle. Ich finde, es sind sehr bedeutende Leute, die uns diese Sorge mitteilen, sodass wir es mit Fug und Recht nochmals überprüfen und genau in diesem Punkt eine saubere Wertung vornehmen sollten. Müssen wir so weit gehen, auch unentdeckte Funktionen hier dem Monopolschutz zu übergeben, oder beschränken wir uns eben auf das Entdeckte, das geschützt wird und auch verwertet werden kann?

Aus dieser Sicht heraus bitte ich Sie, dem Antrag Stadler zuzustimmen.