preparatory:AB 75017
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-13
Wortprotokoll
Die Petition "gegen die Schwächung der Hausarztmedizin und den drohenden Hausärztemangel" wurde am 1. April 2006 mit über 300 000 Unterschriften eingereicht. Mit der Petition werden die Stärkung und die Sicherung der Hausarztmedizin verlangt. Nur so sehen sich die Hausärzte und Hausärztinnen in der Lage, ihre Aufgaben in ausreichender Zahl und mit der entsprechenden Kompetenz zu erledigen. Als wichtigste Anliegen der Ärzteschaft wurden uns in der Kommission an einem Hearing folgende Anliegen vorgetragen: die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochstehenden Hausarztmedizin durch die Weiterbildung gemäss heutigem FMH-Titel, die universitäre Verankerung, die Lösung des Problems der Praxisassistenz, der Ausgleich von Tarifungerechtigkeiten bei Tarmed und letztlich auch die wirtschaftliche Besserstellung der Hausärztinnen und Hausärzte.
Im Rahmen der Diskussion der Petition beauftragte die Kommission die Verwaltung, einen Bericht zur Problematik zu erstellen. Dieser zeigt auf, dass die Ärztedichte von rund 1,5 praktizierenden Ärzten auf 1000 Einwohner im Jahr 1990 um rund 30 Prozent auf über 2 Ärzte pro 1000 Einwohner im Jahr 2005 zugenommen hat. Dabei hat die Ärztedichte vor allem bei den Spezialisten zugenommen. Es kann also derzeit kaum von einem effektiven Mangel in der Grundversorgung gesprochen werden. Dabei ist aber ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nur schon ein leichter Rückgang bei den jungen Ärzten, die in die Praxis übertreten wollen, zu einem akuten Problem führen könnte. Die im Jahr 2004 durchgeführte Wirkungsanalyse der Zulassungsbeschränkung, die ja bekanntlich im Juli 2002 erlassen worden ist, stellt eine starke psychologische Wirkung innerhalb der Ärzteschaft [PAGE 493] fest. Die Massnahme habe vor allem unter den Spitalärzten und Spitalärztinnen Verunsicherung ausgelöst. Der Zulassungsstopp hat damit zu einer weiteren Verschlechterung der zunehmend als unattraktiv empfundenen Rahmenbedingungen der freien Berufsausübung beigetragen.
Zusammenfassend stellte die Kommission fest, dass derzeit noch nicht von einem effektiven Mangel in der Grundversorgung gesprochen werden könne. Es sei aber unter Berücksichtigung der Altersstruktur bei den Hausärztinnen und -ärzten und des mangelnden Nachwuchses in den nächsten zehn Jahren eine rückläufige Versorgungsdichte zu erwarten. Dies könnte vor allem in den Randregionen zu Problemen führen.
Die Kommission nahm auch zur Kenntnis, dass die Petition bereits eine Vielfalt an Aktivitäten ausgelöst hat, zum einen in der Verwaltung, zum anderen in der GDK. In einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kantone wurden zwei Berichte mit Umsetzungsempfehlungen ausgearbeitet. Der eine Bericht gilt der Finanzierung der Weiterbildung der Grundversorger. Aus- und Weiterbildung sind insofern ein Thema, als die Ausbildung der Grundversorger in der Schweiz in der Regel fünf bis acht Jahre dauert. Via bilaterale Abkommen können wir Grundversorger aus dem Ausland anerkennen, deren Ausbildungszeit weit kürzer ist als die Ausbildungszeit in der Schweiz. Die Forderung nach einer Gleichstellung wurde bereits in einem Vorstoss im Nationalrat aufgenommen. Die Antwort des Bundesrates zu diesem Vorstoss steht wie die Behandlung im Nationalrat noch aus.
Die Unterstützung der Weiterbildung ist Sache der Kantone. Es zeigt sich, dass die Regierungen in vielen Kantonen Programme unterschiedlicher Art beschlossen haben, um die Weiterbildung von Hausärzten zu unterstützen.
Um der Petition den nötigen Nachdruck zu verleihen, beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, der Petition Folge zu geben. Sie reicht gleichzeitig ein Postulat mit dem Titel "Aufwertung der Hausarztmedizin" ein. Damit wird der Bundesrat aufgefordert, verschiedene Prüfungen vorzunehmen. Der Bundesrat schreibt nun in seiner Stellungnahme, die Probleme seien erkannt und soweit nötig werde die Problematik in den verschiedensten Gremien angegangen. Damit sei der Petition bereits Genüge getan und ein weiterer Bericht sei obsolet. Wie Sie meiner Begründung entnehmen konnten, hat sich die Kommission - im Wissen um all diese Aktivitäten, der Bericht des Departementes lag uns ja vor - trotzdem für ein Postulat entschieden. Wir wollen damit gewissermassen demonstrieren, dass wir die Anliegen der Ärzte ernst nehmen, und wir wollen diesen Anliegen auch einen gewissen Druck verleihen.
Wir möchten, dass nicht nur davon ausgegangen wird, "dass die im Vorstoss genannten Elemente bereits geklärt sind", wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt; wir möchten Gewissheit haben. Herr Bundesrat, ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass Berichte nicht gern verfasst werden, wenn man annehmen muss, sie würden so oder so nur von wenigen Personen gründlich studiert. Aber gerade in diesem sensiblen Bereich erachtet es die Kommission als hilfreich, wenn uns der Bundesrat einen Bericht über die Aktivitäten und deren Wirksamkeit auf den verschiedensten Stufen erstattet. Gestützt auf diesen Bericht können vorzeitig Probleme angegangen werden.
In diesem Sinne bitte ich die wenigen Anwesenden, das Postulat anzunehmen.