AB 75044
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-13
Wortprotokoll
Vorerst meine Interessenbindung: Ich habe immer noch mit Santésuisse zu tun.
Man muss sehen, dass das Schweizerische Heilmittelinstitut und das Bundesamt für Gesundheit hier unterschiedliche Aufgaben haben. Das Schweizerische Heilmittelinstitut prüft die Aufnahme und akzeptiert Arzneimittel, die für eine Person nicht schädlich sind. Diese können also auf dem Markt, in Drogerien, Apotheken usw., in Umlauf gebracht werden. Das Bundesamt für Gesundheit muss nachher die WZW-Kriterien überprüfen; es muss also überprüfen, ob ein Arzneimittel wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam ist, und entscheidet dann, ob man es in der Grundversicherung zulässt. Das sind zwei verschiedene Aufgaben. Die Kompetenz für die Überprüfung der WZW-Kriterien ist beim Bundesamt für Gesundheit und muss dort belassen werden. Deshalb ist die Kann-Bestimmung richtig. Richtig ist natürlich, dass es, wie gesagt wurde, Fälle gegeben hat, bei denen vielleicht auch Dinge abgelehnt wurden, die man hätte aufnehmen sollen - dann gibt es aber die entsprechenden Rechtsmittel. Aber hier einfach zu sagen, dass alles, was das Schweizerische Heilmittelinstitut zulasse, von vornherein den WZW-Kriterien entspreche und von der Grundversicherung entschädigt werden müsse, das kann nicht sein.
Ich beantrage Ihnen deshalb, der Kommission zu folgen und dem Antrag Briner nicht zuzustimmen.