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Schwaller Urs · Ständerat · 2007-06-13

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-13

Wortprotokoll

Der heutige Artikel 65 KVV sagt ja: "Ein Arzneimittel kann in die Spezialitätenliste aufgenommen werden, wenn es über eine gültige Zulassung des Schweizerischen Heilmittelinstituts verfügt." Wenn wir nun die Kann-Vorschrift in eine Muss-Vorschrift umwandeln, unterlaufen wir auch die Bemühungen dieser Vorlage, nämlich die Preise besser in den Griff zu bekommen. Im Extremfall müssten dann sämtliche Lifestyle-Medikamente oder -Mittel aufgenommen werden, wenn diese einmal die Zulassung des Heilmittelinstituts erhalten haben. Das wäre ganz sicher preissteigernd und preistreibend.

Ich lade Sie deshalb ebenfalls ein, den Antrag Briner abzulehnen.