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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-06-14

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-14

Wortprotokoll

Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor, und sie hat sich auch nicht anderweitig mit dieser Thematik befasst. Richtig ist, dass die von Herrn Kollege Hofmann erwähnte Bestimmung in Artikel 274g OR besteht. Es handelt sich dabei um eine zivilprozessuale Koordinationsbestimmung, die natürlich dadurch bedingt ist, dass wir zurzeit noch kein einheitliches Zivilprozessrecht haben.

Das Anliegen von Herrn Kollege Hofmann ist im Grundsatz sicher berechtigt. Es sollte aber logischerweise umgesetzt sein, wenn wir eine einheitliche schweizerische Zivilprozessordnung zu schaffen im Begriffe sind. Die Verwaltung scheint diese Ansicht zu vertreten. Weil wir die Sache in der Kommission nicht behandelt haben, muss ich Ihnen aber offen gestehen, dass ich Ihnen dies nicht mit voller Überzeugung bestätigen kann. Ich bin daher nicht in der Lage, eine klare Stellungnahme zum Antrag Hofmann Hans abzugeben. Ich bitte dann Bundesrat Blocher um entsprechende Ausführungen. Ich meine aber, dass sich der Zweitrat, der Nationalrat, und insbesondere seine Kommission für Rechtsfragen vertieft mit dieser Frage zu befassen haben.

Ich hätte jetzt Hemmungen - das muss ich ehrlich sagen -, Ihnen zu beantragen, dem Antrag Hofmann Hans zuzustimmen.

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