Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-18
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-18
Wortprotokoll
Der Sprecher der Kommission hat die Ergebnisse der Vernehmlassung und das Projekt dargestellt; ich habe dem nichts beizufügen. Aus Sicht des Bundesrates vielleicht noch zwei, drei Bemerkungen:
An sich ist ja dieses Anliegen nicht ganz unberechtigt. Wie viele sozialpolitische Anliegen, die letztlich beim Fiskus landen, ist es nicht unberechtigt. Aber ich glaube, man muss in solchen Fällen immer wieder die Frage stellen, ob Ziel und Massnahme übereinstimmen. Da bin ich der Überzeugung, dass wir hier mit der Steuerbefreiung nicht das Gelbe vom Ei gefunden haben. Frau Heberlein hat darauf aufmerksam gemacht, indem sie gesagt hat, vielleicht gebe es bessere Anreize, vielleicht könne man das Problem auf andere Weise lösen. Ich stelle mir das auch so vor. Denn es ist fraglich, ob Sie mit der Steuerbefreiung des Existenzminimums zum Beispiel Armutsbekämpfung betreiben können, ob die Steuerbefreiung des Existenzminimums tatsächlich ein solches Instrument verkörpern würde oder nicht. Zwar darf die Steuerbelastung bei Einkommen unterhalb der Grenzen, die als Existenzminimum betrachtet werden, in der Regel, nicht zu hoch sein. Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums ist eine Massnahme, die dort, wo noch ein Delta besteht, durchaus eine spürbare Entlastung bringen kann. Aber sie eignet sich nicht dazu, das Grundproblem zu lösen. Diese Massnahme eignet sich eben nur für solche Steuerpflichtige, die heute effektiv Steuern zahlen - ein Umstand, auf den auch Herr Frick aufmerksam gemacht hat -, und sie hilft auch diesen Steuerpflichtigen eben nur in geringem Masse. Für die direkte Bundessteuer, das möchte ich noch beifügen, ist die Freistellung sowieso nicht gefordert, weil ja im DBG das Existenzminimum faktisch nicht besteuert wird.
Ich mache noch auf einen Umstand aufmerksam, der auch von Herrn Stähelin genannt wurde: Die Auswertung der Anhörung hat gezeigt, dass die meisten Kantone, wie der Bund übrigens auch, dem Existenzminimum bereits heute - eben mit verschiedenen Massnahmen oder mit einer Kombination von Massnahmen wie steuerfreie Einkünfte, Steuerabzüge und Tarif - genügend Rechnung tragen. Die Kantone haben diese Freiheit, und sie benutzen sie auch.
Deshalb stellt für viele Kantone die explizite Steuerbefreiung des Existenzminimums im Steuerharmonisierungsgesetz letztlich eine Einmischung des Bundes in ihre Steuerhoheit dar. Das wollen die Kantone nicht. Da sich die Mehrheit der Kantone doch deutlich gegen die ausdrückliche Steuerbefreiung ausspricht, ist auch fraglich, wie dann die Kantone, wenn es jetzt anders kommen würde, eine sehr offen [PAGE 546] gehaltene Steuerharmonisierungsbestimmung im StHG tatsächlich umsetzen würden, vor allem da sie, wie gesagt, diesem Umstand im Wesentlichen heute schon Rechnung tragen.
Der Bundesrat möchte sich aus staatspolitischen Überlegungen nicht gegen die deutliche Mehrheit der Kantone stellen. Man kann das eindeutige Votum der Kantone nicht übersehen. Die Ausgangslage ist nicht mehr genau dieselbe wie noch beim Steuerpaket 2001. Denn dort ging es um die Beurteilung ganzer Pakete, und hier geht es um ein Einzelthema. Angesichts der Ergebnisse dieser Anhörung sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, hier den Kantonen Vorschriften zu machen.
Deshalb empfiehlt er Ihnen in Übereinstimmung mit der Mehrheit Ihrer Kommission, auf diese Vorlage nicht einzutreten.