Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-06-18
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-18
Wortprotokoll
Der NFA ist seit ungefähr sieben Jahren Gegenstand von Beratungen in den Kommissionen und im Plenum unseres Rates. Während all dieser sieben Jahre bestand immer und immer wieder die Versuchung, bei der Änderung von Gesetzen, insbesondere bei der Änderung von Übergangsbestimmungen, Sachen in die NFA-Belange einzubeziehen, die nicht zum NFA gehören. Genau dies hat nun der Nationalrat getan:
1. Wenn er fordert, dass mehr als das, was sich aus dem NFA ergibt, an die Sanierung der IV geleistet werden soll, nimmt er eine Sache herein, die mit dem NFA nichts zu tun hat. Was hat der NFA mit der IV zu tun? Es bestehen Ende des Jahres 2007 ganz konkrete Verpflichtungen der IV, die zahlenmässig mehr oder weniger genau erfassbar sind, die erfüllt werden müssen, und zwar gegenüber Dritten. Es sind diese bereits bestehenden Schulden, die erst nachschüssig zu bezahlen sind, deren Begleichung geregelt werden muss, weil sie schon bisher von der IV, dem Bund und den Kantonen in einem gewissen Verhältnis getragen wurden. Dies zu regeln ist notwendig, ist richtig. Was hingegen der Nationalrat verlangt, ist etwas völlig anderes; und ich finde es penibel, wenn am Schluss eines jahrelangen Prozesses der NFA dazu benutzt wird, eine sachfremde Angelegenheit zu erledigen. Gerade unser Rat hat wesentlich dazu beigetragen, dass der NFA nicht zu einer ausufernden Diskussion über alles und jedes führte.
2. Der Nationalrat meint, die Gelegenheit am Schopf packen zu können, um die Kantone für etwas zu bestrafen, was sie nach Auffassung der Mehrheit des Nationalrates getan haben. Man ist nämlich der Auffassung, die Kantone hätten dazu beigetragen, dass die Schulden der IV angewachsen seien. Gesetzt den Fall, dem wäre so, es wäre wirklich ein Verschulden der Kantone: Worin bestände dann die Logik des Nationalrates? Erkennt der Nationalrat nicht, dass diese Schulden - wenn überhaupt - sehr unterschiedlich und in sehr unterschiedlichem Umfang gemacht worden sind? Warum sollen alle Kantone über den gleichen Leisten geschlagen werden? Das strotzt nur so vor Unlogik. Ein weiteres Element: Wenn der Nationalrat sagt, das sei die Schuld der Kantone, verkennt er vollständig - aber wirklich vollständig -, dass die IV eine Angelegenheit des Bundes ist, dass diejenigen Gremien, die auf Stufe der Kantone gehandelt haben, unter der Aufsicht von Bundesbehörden standen und gemäss deren Weisung gehandelt haben.
Es kann überhaupt nicht wegdiskutiert werden, dass die Sanierung der IV eine Angelegenheit ist, die völlig losgelöst vom NFA behandelt werden muss. Eine Mini-Teillösung zu verlangen ist nicht richtig.
3. Ab dem 1. Januar 2008 werden die Kantone bezüglich der Subventionen, der Beiträge und all dessen, was gegenüber Dritten - Sozialversicherungen usw. - zu tragen ist, gleich behandelt. Das betrifft Sachen, die erst im Jahre 2008 anfallen, und trotzdem wird die Abrechnung nach dem System gemacht, das in der Vergangenheit gegolten hat, also nach der Finanzkraft; auch da eine Inkonsistenz, die ich nicht verstehe.
Nun können Sie sagen, Sie würden mir in den meisten Punkten zustimmen, aber es sei nun mal einfach so, dass seitens des Nationalrates eine Position aufgebaut worden sei, die wohl von den wenigsten von uns verstanden werde. Die Frage ist nun die, ob wir uns diesem Druck beugen und, wenn ja, wann wir uns in welchem Umfange diesem Druck beugen. Ich glaube, dass es falsch ist, schon im jetzigen Zeitpunkt die Hand zu einem Kompromiss zu reichen. Man mag mich als blauäugig ansehen, aber ich kann mir immerhin vorstellen, dass es auch im Nationalrat noch gewisse Leute gibt, die die Logik dessen, was ich vorher eben geschildert habe, einsehen. So kann ich mir vorstellen, dass es allenfalls eben doch möglich ist, dass der Nationalrat in der nächsten Runde auf die Lösung der Vernunft einschwenkt. Wenn dem nicht so ist, kann es und soll es die Einigungskonferenz sein, die eine Lösung bringt. Dannzumal sind auch Diskussionen zwischen Ständeräten und Nationalräten möglich, und es ist denkbar, dass sich als Folge dieser Diskussionen Lösungen finden lassen, die heute noch nicht auf dem Tisch liegen.
Wenn wider Erwarten keine Lösung gefunden werden kann oder wenn sich abzeichnet, dass eine Lösung, die die Einigungskonferenz vorschlägt, in einem der beiden Räte nicht angenommen wird, besteht immer noch die Möglichkeit, diejenigen Belange, welche die IV betreffen - nämlich Artikel 78 und die entsprechende Übergangsbestimmung -, zu streichen und auf diese Sache gesondert zurückzukommen. Damit wird ein - und nur ein - Element des NFA nicht geregelt. Es wird zwar Schwierigkeiten geben, dies nachträglich zu lösen, aber es ist möglich, ohne dass das ganze Kartenhaus in sich zusammenfällt.
Ich glaube, dass wir es auch den Kantonen schuldig sind, derzeit noch nicht von dem abzuweichen, was zwischen Bund und Kantonen ausgehandelt wurde.
Die Lösung, die die Kantone mit dem Bund getroffen haben, umfasst verschiedene Aspekte. Die Kantone haben auf ihrer Ansicht nach berechtigte Ansprüche verzichtet; ich erinnere an die Nachschüssigkeit der Bundessteuer. Auf der anderen Seite haben sie gewissen Kompromissen zugestimmt, welche die IV betreffen. Ich sehe nicht ein, warum wir zu früh von dem abweichen sollen, was zwischen dem Bund und den Kantonen ausgehandelt wurde.
Das sind die Gründe, die mich veranlassen, Ihnen zu empfehlen, derzeit noch der Minderheit zuzustimmen und somit an dem festzuhalten, was Sie schon zweimal beschlossen haben.