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Schiesser Fritz · Ständerat · 2007-06-18

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-18

Wortprotokoll

Wir sind in der dritten und letzten Runde der Differenzbereinigung; was noch übrig bliebe, wäre dann die Einigungskonferenz. Bis jetzt standen sich die beiden Positionen des Ständerates und des Nationalrates diametral gegenüber. Während unser Rat bezüglich der Übergangsfinanzierung den Anteil der IV von 981 Millionen Franken der Versicherung belasten will, wie das nach Gesetz eigentlich auch der Fall sein muss, und die Kantone die entsprechende Zinslast in der Globalbilanz übernehmen, will der Nationalrat weiterhin diese 981 Millionen Franken als Sanierungsbeitrag der Invalidenversicherung je zur Hälfte dem Bund und den Kantonen überbürden. Die Kantone sollen - so der Tenor der Verfechter dieser Auffassung - für ihr Fehlverhalten gegenüber der IV, das zu erheblichen Belastungen der Versicherung geführt habe, zur Rechenschaft gezogen werden. Dass die Kantone praktisch keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die IV-Stellen hatten und haben, da diese der Fachaufsicht des Bundes unterstehen, wird beharrlich übergangen.

Auch in der letzten Runde hat der Nationalrat mit einer satten Mehrheit an dieser Position festgehalten. Für Ihre Kommission stellte sich somit die Frage, ob sie ebenfalls unbeirrt an ihrer Position festhalten und auf eine Einigungskonferenz setzen, oder ob sie - wie es ein Differenzbereinigungsverfahren eigentlich verlangt - einen Schritt in Richtung Nationalrat machen solle. Ich spreche ausdrücklich nicht von einem ersten Schritt, weil daraus abgeleitet werden könnte, Ihre Kommission wäre auch zu einem zweiten Schritt bereit. Dem ist nicht so. Aber die Kommission ist bereit, einen wichtigen Schritt auf den Nationalrat hin zu machen, um die Differenz auszuräumen.

Wie sieht dieser Schritt aus, den Ihnen die Kommissionsmehrheit vorschlägt? Bei der Erarbeitung eines Kompromisses müssen gewisse Grenzen überschritten werden, die man bisher eingehalten hat. Das hat Ihre Kommissionsmehrheit nun ebenfalls getan. Sie unterbreitet Ihnen folgenden Vorschlag, der allerdings im Sinne eines letzten Beitrages der Kantone an die Sanierung der Invalidenversicherung zu verstehen ist. Nach seiner allfälligen Annahme haben nach der Auffassung Ihrer Kommission die Kantone keine weiteren Beiträge an die Sanierung der IV mehr zu erbringen.

Der Anteil, den die IV nach unseren Beschlüssen zu tragen hat, beträgt 981 Millionen Franken. Ihre Kommission beantragt nun, diesen Betrag zu halbieren: 50 Prozent bleiben bei der IV, 50 Prozent würden von der öffentlichen Hand übernommen, also vom Bund und den Kantonen. Der Anteil der öffentlichen Hand von 490 Millionen Franken würde wiederum halbiert: 50 Prozent oder 245 Millionen Franken gingen zulasten des Bundes und 50 Prozent beziehungsweise ebenfalls 245 Millionen Franken zulasten der Kantone. Damit ergäbe sich folgende Verteilung der gesamten, aus der Übergangsregelung der IV in Zusammenhang mit dem NFA anfallenden Kosten von insgesamt 1962 Millionen Franken: Die IV hätte 25 Prozent zu tragen, nämlich 490 Millionen Franken; die Kantone hätten ebenfalls 25 Prozent zu tragen, [PAGE 538] also auch 490 Millionen Franken; der Bund übernähme 50 Prozent, nämlich 981 Millionen Franken. Die beiden letzten Summen finden Sie auf der Fahne. Diese beiden Summen enthalten die ordentlichen Beiträge nach dem IV-Gesetz, die Bund und Kantone zu erbringen haben.

Die Minderheit ist anderer Auffassung. Sie möchte die Entscheidung erst in der Einigungskonferenz suchen. Wenn sich dieses Prinzip aber einbürgert, dann brauchen wir eigentlich kein Differenzbereinigungsverfahren mehr. Dann könnten wir jeweils sofort zur Einigungskonferenz schreiten.

Zudem haben wir mit Einigungskonferenzen in heiklen Bereichen nicht gerade die besten Erfahrungen gemacht. Die Mehrheit Ihrer Kommission meint, es sei an der Zeit, nun den richtigen Kompromiss vorzuschlagen, durchzubringen und nicht weiterzupokern.

Noch ein Wort zu Artikel 78 Absatz 1 des IV-Gesetzes: Die Kantone haben sich verpflichtet, die Zinslast für den Anteil zu übernehmen, den die IV zu tragen hat. Bei 981 Millionen Franken macht das rund 24,5 Millionen Franken aus. Nachdem die Kommissionsmehrheit nun beantragt, den diesbezüglichen Anteil der Invalidenversicherung zu halbieren, müsste eigentlich auch dieser Betrag halbiert werden, was Auswirkungen auf den in Prozenten ausgedrückten Bundesbeitrag hätte, wie er in Artikel 78 Absatz 1 enthalten ist. Dazu müsste aber auch auf die Beschlüsse 1 bis 3 zurückgekommen werden, also auf den Ressourcenausgleich, den Lastenausgleich und den Härteausgleich. Ihre Kommission hat bewusst darauf verzichtet und nicht noch einmal in Erwägung gezogen, diese drei Beschlüsse zu ändern. Nutzniesser bei einem Anteil von 37,7 Prozent, den die Kommissionsmehrheit vorschlägt, ist der Bund. Er erhält auf die gesamte Bilanz gesehen etwa 6 Millionen Franken zusätzlich. Ihre Kommission war der Auffassung, bei einem Bundesbeitrag von rund 1,8 Milliarden Franken an den Ressourcenausgleich scheine dieses Vorgehen annehmbar, zumal das ganze System in vier Jahren ohnehin überprüft werden müsse.

Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, ihr zu folgen und ihren Anträgen zuzustimmen. Dabei sollte, Herr Präsident, zuerst über Absatz 4 und nachher über Absatz 1 abgestimmt werden, weil es aufgrund der Beratungen wenn auch nicht sehr wahrscheinlich, so doch möglich wäre, dass man noch zu einer anderen Zahl als 37,7 Prozent kommt.