preparatory:AB 7531
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-26
Wortprotokoll
Herr Reimann beantragt Ihnen, dass der Bundesrat den Höchstzinssatz in eigener Kompetenz festlegen soll, ohne weitere Einschränkungen. Dieser erste Satz im Antrag Reimann ist ein politischer Entscheid. Die Kommission hat sich für die Ihnen bereits dargelegte Version entschieden.
Der zweite Satz - Herr Reimann, das muss ich sagen - ist sehr vage formuliert, wenn es heisst: "Er (der Bundesrat) orientiert sich dabei an der von der Nationalbank allgemein befolgten Zinspolitik." Davon abgesehen hält sich der Bundesrat - wie wir wissen und letzte Woche erfahren haben - nicht immer an die Empfehlungen der Nationalbank. Dies insbesondere bei den Wahlen ins Direktorium.
Aber nun allen Ernstes: Wenn Sie sich zum Antrag Reimann durchringen würden, hier die Kompetenz dem Bundesrat zu geben, wäre es wahrscheinlich besser, wenn Sie dann den vom Bundesrat vorgeschlagenen Absatz 2 übernehmen würden, in welchem der Bundesrat gesagt hat, er berücksichtige dabei sowohl sozialpolitische Erwägungen als auch das Interesse der Kreditgeberinnen, das Konsumkreditgeschäft weiterhin rentabel betreiben zu können. Ich glaube, das wäre dann die umfassendere Formulierung als der vage Hinweis auf die Orientierung an der von der Nationalbank allgemein befolgten Zinspolitik.
Ich stelle im Namen der Kommission ganz klar den Antrag, hier den Höchstzinssatz von 15 Prozent aufzunehmen.