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Briner Peter · Ständerat · 2007-06-18

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-18

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft geht es um den IV. Rahmenkredit für die Finanzierung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas für die Periode 2007 bis 2010, also für die Vierjahresperiode, die bereits begonnen hat. Rechtliche Grundlage hiezu ist das vom Volk am 26. November 2006 angenommene Gesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas.

Nach den Beratungen in beiden Kammern ist eine einzige Differenz entstanden. Sie betrifft die Höhe des Rahmenkredites. Der Bundesrat beantragt 650 Millionen Franken. Unser Rat hat die Vorlage als Erstrat am 20. März 2007 beraten. Dabei ist er der Mehrheit seiner APK gefolgt und hat mit 23 zu 14 Stimmen einen Minderheitsantrag auf Erhöhung des Rahmenkredites von 650 Millionen gemäss Bundesrat auf 730 Million Franken abgelehnt. Der Nationalrat hat sich am 14. Juni 2007, also letzte Woche, mit der Vorlage befasst und den umgekehrten Entscheid getroffen: Mit 109 zu 63 Stimmen hat er auf Antrag der Mehrheit der APK-NR der Erhöhung auf 730 Millionen Franken zugestimmt und einen dagegen gerichteten Minderheitsantrag abgelehnt.

Diese unterschiedlichen Beträge erklären sich durch den engen Zusammenhang zwischen der Finanzierung der Osthilfe und der haushaltneutralen Finanzierung des Erweiterungsbeitrages von einer Milliarde Franken mittels Kompensation. Der Bundesrat hat einen Kompensationsschlüssel 60 Prozent EDA/EVD und 40 Prozent allgemeine Bundesmittel beschlossen. Er hat ebenfalls beschlossen, dass die Kompensation von 600 Millionen Franken über zehn Jahre in EDA und EVD zulasten der Osthilfe vorgenommen wird. Ungefähr ein Drittel der durchschnittlich 60 Millionen Franken jährlich, das heisst ungefähr 20 Millionen Franken pro Jahr, gehen nun aber zulasten der als öffentliche Entwicklungshilfe anrechenbaren Osthilfe.

Mit der Annahme der Motion Leuthard beziehungsweise der Ablehnung ihrer Abschreibung sowie mit der Verankerung ihres Inhaltes im Bundesbeschluss zum Erweiterungsbeitrag, in Artikel 1 Absatz 2, haben die Räte ihren Willen bekräftigt, dass die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit, also auch jene im Bereich der Osthilfe, von der Kompensation ausgenommen werden muss. Die vom Nationalrat beschlossene Aufstockung des Rahmenkredites um 80 Millionen Franken auf 730 Millionen Franken für vier Jahre soll diesen Grundsatz umsetzen und auf der Ebene des Verpflichtungskredites die Mittel wieder zur Verfügung stellen, die gemäss dem bundesrätlichen Kompensationsmechanismus bei den Zahlungskrediten zulasten der öffentlichen Entwicklungshilfe jährlich in der Osthilfe kompensiert würden.

Es geht dabei also auch um die Kohärenz zu unseren früheren Beschlüssen. Der bisherige Rahmenkredit für die Osthilfe läuft aus. Wenn wir uns in dieser Session nicht auf den IV. Rahmenkredit einigen, entsteht eine Lücke. Die Art dieses Geschäftes eignet sich nicht für einen Basar.

Nachdem der Nationalrat in der Gesamtabstimmung dieser Vorlage mit 116 zu 42 Stimmen überaus deutlich zugestimmt hat, beantragt Ihnen Ihre APK heute einstimmig, sich diesem Entscheid anzuschliessen und damit der endlosen Saga zu einem würdigen Abschluss zu verhelfen.