David Eugen · Ständerat · 2007-06-19
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-19
Wortprotokoll
Ich bin der Ansicht, dass diese Bestimmung verfassungsrechtlich sehr wohl abgestützt ist, einerseits auf dem RPG-Artikel und andererseits auf dem Energieartikel. Beide Bestimmungen erlauben dem Bundesgesetzgeber, solche materiellrechtlichen Vorschriften über Energieanlagen zu erlassen. Ich bin der Meinung, dass diese Bestimmung, die hier vor Ihnen liegt, auch materiellrechtlich in Ordnung ist. Sie enthält drei Konditionen: Sie fordert eine sorgfältige Eingliederung, sie bezieht sich auf Bau- und Landwirtschaftszonen, und es dürfen keine Kultur- und Naturdenkmäler beeinträchtigt werden. Ich stehe zu diesen drei materiellen Voraussetzungen für die Bewilligung. Sie sind für mich in Ordnung, und ich bin auch der Meinung, dass es keine weiteren materiellen Bewilligungsvoraussetzungen mehr braucht. Das Bundesrecht setzt hier eine klare Wertung zugunsten dieser Anlagen.
In diesem Sinne dürfen wir, denke ich, mit Fug und Recht diesem Antrag der Einigungskonferenz zustimmen.