Lexipedia

David Eugen · Ständerat · 2007-06-21

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Ich finde, dieses Abkommen hat einiges Gewicht. Ich unterstütze Massnahmen im Kampf gegen den Terrorismus, aber ich denke auch, dass die Verletzung von Bürger- und Grundrechten beachtet werden muss. Ich denke, es wäre gut, wenn die Kommission noch etwas darüber sagen könnte, wie sichergestellt ist, dass die Bürger- und Grundrechte Unschuldiger durch dieses Abkommen nicht verletzt werden - was in den letzten Jahren vorgekommen ist, wie wir genau wissen, und zwar in grossem Umfange. Mir geht es um drei Fragen zu diesem Abkommen, die ich vor allem dem Bundesrat stellen möchte:

1. Ich möchte ihn bitten, uns zu erläutern, was genau die US-Beamten in der Schweiz machen dürfen. Können sie insbesondere selbstständige Ermittlungstätigkeiten ausüben? Ganz konkret gefragt: Wird ein amerikanischer Polizist immer von einem schweizerischen Polizisten begleitet, wenn er irgendwelche Aktivitäten in unserem Land ausübt?

2. Wie können die amerikanischen Polizisten, die bei uns tätig sind, das Ermittelte an den Legal Attaché in der US-Botschaft weiterleiten? Wie ist das in diesem Abkommen vorgesehen? Wer macht eine Inhaltskontrolle dessen, was hier weitergeleitet wird? Wer macht eine Kontrolle, an wen diese Daten weitergeleitet werden? Insbesondere interessiert mich: Kann man die Inhalte und Empfänger der Daten, die vom amerikanischen Polizisten an den US Legal Attaché weitergeleitet worden sind, nachträglich feststellen? Gibt es also eine Liste dazu? Kann insbesondere die Delegation der GPK nachher feststellen, was von diesen Beamten in der Schweiz wirklich gemacht wurde?

3. Es gibt eine Bestimmung in Artikel 8 dieses Abkommens, wonach die Daten, die von den amerikanischen Polizisten in der Schweiz gesammelt werden, in Amerika für Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Personen verwendet werden können, welche eine Straftat begünstigt haben.

Wir und auch andere Staaten mussten zur Kenntnis nehmen, dass die Amerikaner diesen Begriff ausserordentlich weit auslegen; dass sie also sehr schnell davon ausgehen, dass jemand etwas begünstigt, das heisst, den Kreis der Personen, die etwas begünstigen, sehr weit ziehen. Ich möchte vom Bundesrat wissen, wie er diesen Begriff in diesem Abkommen auslegt. Wie weit zieht er den Kreis der Personen, deren Daten in Amerika in der Breite verwendet werden können?

Das wären die drei Fragen, die ich dem Bundesrat gerne stellen möchte.

David Eugen · Ständerat · 2007-06-21 | Lexipedia | Lexipedia