Büttiker Rolf · Ständerat · 2000-09-27
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-27
Wortprotokoll
Ich möchte Ziffer 2 betreffend das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückweisen, und ich werde Ihnen auch sagen, warum:
1. Vorab möchte ich einmal mehr meiner Enttäuschung darüber Ausdruck verleihen, dass wir es in der Schweiz bisher nicht geschafft haben, mit einer Norm im Strafgesetzbuch ein klares Bekenntnis zur Dopingbekämpfung abzugeben. Andere Länder um uns herum - Frankreich, Italien - haben das getan. Die Entwicklung im Sport zeigt uns permanent, wie wichtig es wäre, auch den dopenden Athleten strafrechtlich zu erfassen. Wir beschränken uns auf eine Kriminalisierung des Umfeldes des Sportlers und überlassen die Dopingbekämpfung beim Athleten den privaten Sportorganisationen. Ich gebe zu: Die Sportverbände können vieles tun, sie tun vieles, sie machen viel für die Jugend. Aber in Bezug auf die Dopingbekämpfung klappt es nicht - das zeigt die Praxis, und das zeigt die Erfahrung der letzten zehn, zwanzig Jahre; oder schauen Sie jetzt nach Sydney und lesen Sie über die Vorkommnisse in diesem Bereich.
2. Ganz einfach: Wie wollen wir unseren Leuten, den Interessierten erklären, dass wir alle im Umfeld bestrafen wollen, die mit Dopingmitteln handeln, die Dopingmittel verabreichen, die den Athleten überreden, dass aber derjenige, der Dopingmittel einnimmt, nach diesem Gesetz nicht bestraft wird? Da habe ich grosse Mühe; das kann fast niemand verstehen.
Immer wieder wird uns aber auch wieder vor Augen geführt, wie dilettantisch, wie unharmonisch und wie rechtsungleich private Organisationen das Doping bekämpfen. Im Fall Zülle zum Beispiel konnte das ganze Volk zuschauen, wie der Mann vor laufender Kamera unter Tränen zugab, dass er gedopt habe. Dann kam der Verband, bestrafte ihn, und im ersten Rennen im nächsten Frühling startete er wieder. Ich meine, das habe mit Glaubwürdigkeit auch in der Sportszene nichts zu tun.
Ich sage das auch, weil der Sport ein Wirtschaftsfaktor ist. Es geht um 6,5 Milliarden Franken Umsatz, 200 Millionen Franken fliessen in die Sportwerbung; wir befassen uns auch mit Vorlagen für den Bau von Stadien, mit Jugend+Sport usw. Deshalb hat das Ganze eben auch einen politischen Anstrich.
Erschwerend kommt das globalisierende Element dazu. Sie konnten es anlässlich der Olympischen Spiele in Sydney wieder erleben. Der deutsche Leichtathlet Dieter Baumann - das ist so ein Beispiel - wird von seinem nationalen Verband freigesprochen, wobei klar ist, warum: Für den Verband ist es wichtig, dass ein Athlet starten kann. Er wurde vom [PAGE 619] internationalen Verband aber nach mehrtägigen Verhandlungen während der Olympischen Spiele doch wieder gesperrt, weil der internationale Verband für sich die globale Entscheidungsbefugnis in Anspruch nimmt. Das ist ein neues Element, das dann noch dazukommt. Das wiederum akzeptiert der deutsche Verband nicht, kurzum: Die nationalen und internationalen Verbände sind derart uneins und agieren absolut widersprüchlich, so dass ihnen derzeit ein glaubwürdiger Kampf gegen das Doping nicht zugetraut werden kann.
Es gibt dann noch weitere Fälle. Auch die 1999 ins Leben gerufene Welt-Anti-Doping-Agentur hat bisher noch kaum Akzente gesetzt. Man darf von dieser Organisation, die sich stark an das Internationale Olympische Komitee anlehnt, auch nicht zu viel erwarten. Es ist deshalb sinnvoller und ehrlicher, wenn einzelne Staaten, wie das von verschiedenen Ländern Europas vorgezeigt wird, Dopingdelinquenten konsequent unter Strafe stellen.
Die Schweiz will diesbezüglich abseits stehen und das Dopingumfeld über die Nebenstrafgesetzgebung sanktionieren, wie wir das heute tun. Wer den bundesrätlichen Entwurf betrachtet, kann Folgendes feststellen:
1. Jetzt wird das Umfeld bestraft - wie bereits gesagt -, aber der eigentliche Dopingsünder, derjenige, der Dopingmittel nimmt, wird nicht bestraft. Dies wird dem Volk schwer zu erklären sein.
2. Der Bund - er macht das jetzt schon - soll finanzielle Beiträge an private Sportträger leisten. Falls diese nicht oder zu wenig gegen das Doping unternehmen, laufen sie Gefahr, die Beiträge wieder zu verlieren. Konkret soll nach Artikel 11d des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport der zuständige Dachverband bei der Durchführung von Dopingkontrollen finanziell unterstützt werden. Gemeint ist dabei wahrscheinlich - wahrscheinlich - der Schweizerische Olympische Verband (SOV). Falls nur dieser in Frage kommen soll, muss das auch im Gesetz so geschrieben werden. Grundsätzlich ist aber nicht einzusehen, weshalb der Bund private Organisationen bei der Dopingbekämpfung überhaupt finanziell unterstützen soll, wenn doch diese Organisationen kommen und sagen, sie bräuchten keine Strafnorm, sie würden das selbst machen. Es ist dann eben nicht richtig, wenn sie auf der anderen Seite Steuergelder in Anspruch nehmen wollen. Man muss dazu noch sagen, dass die internationalen Verbände und das IOK dank der Vermarktung von Rechten über derart immense finanzielle Mittel verfügen, dass Bundesbeiträge an den SOV für die Dopingbekämpfung obsolet werden.
Problematisch erscheint mir gemäss Artikel 11b zusätzlich, Dopinglisten in der vorgeschlagenen Form zu führen. Die Entwicklungen in der Dopingbekämpfung haben die ungeheure Dynamik in diesem Bereich aufgezeigt. Die Fachverbände modifizieren ihre Dopinglisten permanent. Schliesslich ist die Dopingbekämpfung ein Wettkampf zwischen Dopingdelinquenten und Dopingbekämpfern. Deshalb ist es schlicht ein Anachronismus, die Mittel und Methoden, deren Verwendung in bestimmten Sportarten als Doping gilt, per Verordnung auflisten zu wollen. Da hinken Sie immer hinterher, da wird der Täter dem Kontrolleur immer ein Stück weit voraus sein, und das zementieren Sie natürlich mit Verordnungen.
Auch in der Nebengesetzgebung muss - wenn Doping zu Bestrafung führen soll - eine einwandfreie, stets aktualisierte Rechtsgrundlage bestehen, die aussagt, welche Mittel und Methoden zu einer Bestrafung führen können.
Von den Fassungen des Bundesrates und des Nationalrates ist jene des Nationalrates noch die sinnvollere und richtigere. Man darf mit Fug die Prognose wagen, dass es aufgrund der bundesrätlichen Fassung wohl nie zu einer Bestrafung kommen wird - diese Prognose stelle ich hier und heute -, falls die Mittel und Methoden nicht aufgelistet werden. Zusammenfassend:
1. Es kann nicht angehen, dass wir das Umfeld bestrafen, den eigentlichen Dopingsünder aber straffrei ausgehen lassen.
2. Im Gesetz muss klar und unmissverständlich festgehalten werden, welche privaten Rechtsträger finanziell unterstützt werden sollen. Eventuell muss man von einer finanziellen Unterstützung sogar ganz absehen.
3. Das Problem der Dopinglisten sollte unter dem Aspekt der ausreichenden gesetzlichen Grundlage nochmals überprüft werden.
Ich sehe auf der anderen Seite ein, dass eine Rückweisung in Bezug auf die Zeit bei der Beratung dieses Gesetzes zu einem Problem führt. Das möchte ich nicht, weil die Wirtschaft dieses Gesetz möchte. Zudem sind wir - der Präsident hat es gesagt - zeitlich bereits im Verzug, und weiter muss ich zugeben, dass nun wenigstens etwas gemacht wird. Für mich ist es zwar eindeutig zu wenig. Ich werde deshalb den Kampf gegen Doping weiterführen. Ich möchte, dass wir schliesslich eine Strafnorm haben, die die eigentlichen Dopingsünder bestraft, d. h. jene, die Doping betreiben.
Ich sehe ein, dass ich keine Chance habe. Vor nicht allzu langer Zeit hat der Ständerat beschlossen, einer von mir eingereichten Parlamentarischen Initiative in Bezug auf eine Strafnorm (98.433) keine Folge zu geben. Deshalb ziehe ich den Rückweisungsantrag zurück.