Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-06-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-06-21
Wortprotokoll
Zunächst danke ich Ihnen dafür, dass Sie die Differenzierung des Bundesrates begreifen: dass Sie begreifen, dass der Bundesrat die Motion nicht aus inhaltlichen Gründen ablehnt, sondern dass er Gerechtigkeit gegenüber all den Vorstössen walten lassen will. Vor allem im Nationalrat waren es unglaublich viele Vorstösse. Wir haben uns am Tag X dann dafür entschieden, alle Vorstösse in derselben Art und Weise zu beantworten, nämlich mit einem Hinweis auf die Aktionspläne und mit einem Hinweis darauf, dass der Bundesrat aus rein formalen Gründen nicht die Annahme der Motionen beantragen kann.
Inhaltlich sieht es anders aus. Inhaltlich muss ich sagen: Leider stimmt, was Frau Sommaruga gesagt hat; wir stehen hier schon vor einer sehr, sehr unbefriedigenden Situation, weil wir jetzt feststellen, dass der Weg der Freiwilligkeit in diesem Bereich eigentlich nichts bringt, und weil wir, wenn wir das feststellen, eine Verordnung ändern müssen, das neue Energiegesetz aber noch nicht in Kraft ist. Man muss einfach warten, bis die Referendumsfrist abgelaufen ist. Aber wir bereiten alles vor, damit wir effizient und so früh wie möglich handeln können.
Wir haben im September 2006 mit mehreren Anbietern von Geräten zur Übertragung des digitalen Fernsehens eine Vereinbarung zur Verpflichtung auf den europäischen Code of Conduct abgeschlossen. Leider hat die Cablecom, die auf diesem Gebiet wirklich die entscheidende Anbieterin ist, bisher nicht mitgemacht. Sie sagt einfach: Ja, es ist halt blöd, wir gehören Liberty, und Liberty will nicht. Und Liberty thront in Denver, und insofern - ja, darüber rege ich mich auch etwas auf - gibt es also einen "Denver Clan", der eigentlich mehr oder weniger bestimmt, wie viel Energie in der Schweiz verschleudert wird. Da sitzen wir alle ohnmächtig, machen Motionen und Postulate, zappeln und rappeln - und drüben werden die Weichen gestellt.
Aber ich muss der Gerechtigkeit halber sagen: Die Set-Top-Box von Bluewin, welche der Swisscom gehört, ist auch nicht besser. Sie ist sogar noch schlimmer, sie verschleudert noch mehr Energie. Einerseits ist das wegen des Stand-by. Die Set-Top-Box muss natürlich angeschlossen sein, wenn man nachts um ein Uhr einen Film aufnehmen will, weil man am nächsten Morgen um sieben Uhr eine Kommissionssitzung hat; sonst könnte man sich den Film ansehen und würde weniger Strom verbrauchen. Das andere ist, dass die Geräte auch ohne Stand-by einen viel höheren Energieverbrauch haben als zum Beispiel eine Kaffeemaschine. Über den Sinn der einzelnen Geräte wollen wir ja nicht diskutieren - was ist sinnvoller, eine Kaffeemaschine oder eine Set-Top-Box? -, wir wollen nur sehen, wie viel Energie sie verschleudern. Und die Set-Top-Boxen verschleudern viel zu viel Energie.
Nun haben wir uns überlegt: Was machen wir in dieser Situation? Im ersten Schritt wollen wir die Grenzwerte des Code of Conduct für alle vorschreiben. Der maximale Stand-by-Wert für Kabelboxen würde somit auf 7 Watt begrenzt. Der zweite Schritt wird die Funktion "Stand-by passiv" vorschreiben. Der zugehörige Grenzwert wird 3 Watt sein. Bei der voraussichtlichen Verschärfung der Grenzwerte des europäischen Code of Conduct werden wir natürlich mitziehen. Da die Entscheidung über die einzelnen Massnahmen des ganzen Paketes noch ausstehen, können wir uns im jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht festlegen. Das ist die Schiene Energieverordnung.
Ich versuchte jetzt auch noch eine andere Schiene zu fahren, nämlich die Schiene RTVG. Man kann sich nämlich fragen, ob im Ausland oder allenfalls in der Schweiz stromsparendere Set-Top-Boxen von anderen Anbietern als der Cablecom erworben werden könnten. Der Anschluss solcher fremder Boxen an das Netz der Cablecom ist aber aus technischen Gründen nicht ohne Weiteres möglich. Wir haben uns mit dieser Problematik im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Radio- und Fernsehverordnung bereits auseinandergesetzt. Wir haben auch im Bundesrat darüber diskutiert. Zwar könnten wir die Kabelnetzbetreiber in diesem Rahmen verpflichten, auch nicht bei ihnen bezogene Set-Top-Boxen zuzulassen. Auf eine solche Regelung hat der Bundesrat dann aber hauptsächlich aus den folgenden Gründen verzichtet:
Um die Programme empfangen zu können, würde es neben der Set-Top-Box ein zusätzliches Gerät zur Entschlüsselung der Programme brauchen. Beide Geräte zusammen wären nicht nur teurer als das von der Cablecom angebotene [PAGE 620] integrierte Gerät, sondern würden dann auch mehr Strom fressen. Der Grund für diese Überlegung war nicht der Stromverbrauch, sondern es waren marktwirtschaftliche Erwägungen gegenüber dem Monopolgebaren der Cablecom.
Verschiedene durch die Digitalisierung erst möglich werdende Zusatzdienstleistungen könnten dann eben nicht mehr empfangen werden - das war der Grund -, so zum Beispiel die zuschaltbare Aufbereitung von Sendungen mit Gebärdensprache für hörbehinderte Zuschauerinnen und Zuschauer. Erwähnenswert sind ferner elektronische Programmführer, die dem Publikum in der Unübersichtlichkeit der vielen Programme eine Orientierung bieten, und die ausgebauten Teletextdienste, Möglichkeiten zum Empfang von Mehrkanalton oder Funktionalitäten zur Programmierung eines Festplatten-Videorecorders.
Aus Gleichbehandlungsgründen müsste diese Verpflichtung auch der Swisscom - also inklusive Bluewin TV - auferlegt werden, und das wäre aus technischen und privatrechtlichen Gründen nicht möglich und hätte zur Folge, dass die Swisscom dann ihr Angebot einstellen müsste.
Das Zulassen von fremden Boxen auf eigenen Kabelnetzen wird aber dann möglich, wenn sich international standardisierte offene Schnittstellen durchsetzen würden. Offene Schnittstellen ermöglichen dann das Zusammenwirken von Netzen, Set-Top-Boxen und Rundfunkdienstleistungen. Solche Standardisierungsarbeiten laufen jetzt.
Artikel 56 Absatz 2 der Radio- und Fernsehverordnung ermächtigt unser Departement, solche Standards für Kabelnetzbetreiber in der Schweiz für verbindlich zu erklären, sobald sie international anerkannt sind und dies für die Sicherung der Meinungsvielfalt erforderlich ist. Wir möchten also auf diesen beiden Schienen - RTVG und Energieverordnung - fahren und hoffen, so schnell wie möglich etwas effizient vorschreiben zu können.