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Germann Hannes · Ständerat · 2007-06-21

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21

Wortprotokoll

Ich danke dem Kommissionspräsidenten für seine Ausführungen; er hat dargelegt, was an der Sitzung der Kommission für Rechtsfragen tatsächlich besprochen worden ist. Bei mir blieb einfach am Schluss ein ungutes Gefühl. Es war für mich ein zentrales Geschäft, das halt kurz vor Feierabend noch beraten wurde - mit "fortlaufendem Erfolg", wie man so schön sagt; Sie können das am Ergebnis von 4 zu 2 Stimmen ablesen. Das ist überhaupt kein Vorwurf an die sechs Kommissionsmitglieder, die noch abgestimmt haben; sie haben ihre Pflicht wahrgenommen. Aber Sie sehen, dass es doch ein knapper Entscheid war.

Nun meine ich, dass Nationalrat Schlüer ein Anrecht auf materielle Prüfung hat, wie man es im Zweifelsfall eigentlich jedem gewählten Mitglied der eidgenössischen Räte zubilligen sollte. Im Zweifelsfall hat eben die Kommission hier eher formell entschieden, nicht einzutreten, aber natürlich wäre die materielle Prüfung eigentlich der ausschlaggebende Punkt gewesen.

Im Hearing hat man Herrn Nationalrat Schlüer angehört, er hat seine Sicht der Dinge in Bezug auf die Vorfälle darlegen können. Fragen wurden dann aber nicht gestellt, namentlich eben nicht in die Richtung des materiellen Entscheids. Die Fragestellung betrifft nun tatsächlich das Spannungsfeld: Einerseits bewegt man sich als Milizpolitiker, wie wir das ja alle sind, im beruflichen Umfeld, andererseits haben wir ein politisches Mandat. Jetzt stellt sich die Gretchenfrage: Lassen sich berufliche und politische Tätigkeit, deren Nebeneinander im Milizsystem gewollt ist, trennen? Ich meine, dass es wohl Berufe gibt, wo das besser geht als bei anderen. Dazu gehört vielleicht der Beruf des Buchhalters; er muss seine Arbeit völlig korrekt machen, sie ist unpolitisch. Schwieriger wird es aber, wenn jemand neben seinem politischen Mandat, das er hier in Bern ausübt, eben in einem Umfeld tätig ist, das sich auch mit Politik befasst. Die "Schweizerzeit" ist ein politisches Blatt, das wissen Sie alle. Darum meine ich, dass das hier gar nicht zu trennen ist.

Mit Blick auf die Kopie von zwei Seiten der "Schweizerzeit", die Sie erhalten haben, können Sie feststellen, dass Herr Schlüer auf Seite 3 einen Artikel mit "Dr. Ulrich Schlüer, Nationalrat, Flaach" unterschrieben hat. Er hat diesen ersten einleitenden Artikel ganz klar als Nationalrat gezeichnet. Auf Seite 4, wo es dann um den besagten Gegenstand der Klage geht, ist der Artikel gar nicht mehr gekennzeichnet, wobei man aber selbstverständlich davon ausgeht, dass er ebenfalls von Herrn Schlüer geschrieben worden ist - von Nationalrat Schlüer eben.

Nun, Missbrauch der Immunität ist theoretisch immer möglich. Mit einem Nichteintreten unterstellen wir das, ohne aber materiell über eine Gewährung respektive Aufhebung der parlamentarischen Immunität überhaupt diskutiert zu haben. So sollten wir nicht vorgehen. Die parlamentarische Immunität ist ein Privileg, ein Schutz unserer Meinungsfreiheit, ein Schutz von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern, der gewollt ist. Wenn also die Kommission schon zum Entscheid kommt, sollte sie überzeugt sein, dass das bestehende Privileg missbräuchlich, als Schutz gegen eine allfällige Klage, benutzt worden ist.

Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen ist, obwohl auch sie politisch zusammengesetzt ist, auch nur mit 12 zu 11 Stimmen zu einem Eintretensentscheid gekommen. Nach der materiellen Prüfung der Fakten ist sie dann aber zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen, nämlich mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu dem Beschluss, wonach die parlamentarische Immunität von Nationalrat Schlüer nicht aufzuheben sei. Allein schon aufgrund dieses klaren Entscheides sollten wir Eintreten beschliessen.

Dass die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates nach exakter Würdigung zu einem derart klaren Entscheid gekommen ist, Nationalrat Schlüer die parlamentarische Immunität zu gewähren, hat mich erstaunt und auch neugierig gemacht. Wenn man nach Gründen sucht, stösst man auf einen Befund des Schweizer Presserates. Er trägt massgeblich zur Klärung bei.

Zum konkreten Fall, der die Anfrage an die eidgenössischen Räte nämlich ausgelöst hat, liegt ein Entscheid des Presserates vor. Der Schweizer Presserat sagt, dass der von Nationalrat Schlüer geäusserte Vorwurf des Denunziantentums an die Adresse des Klägers zwar hart gewesen sei; er sei aber präzise belegt und begründet worden und in diesem [PAGE 654] Sinn nicht zu beanstanden. Der Missbrauchsvorwurf ist meines Erachtens nur zulässig, wenn er als Tatbestand nachgewiesen werden kann. Die theoretische Möglichkeit besteht zwar, das allein genügt aber nicht.

Die Kommission sollte sich demzufolge, basierend auf den ausschlaggebenden Akten, noch einmal mit dem Fall befassen und nicht aufgrund einer theoretischen Möglichkeit für Nichteintreten plädieren. Denn sehen Sie, Nichteintreten heisst, dass man die Immunität eben aufhebt. Das ist das Ergebnis, auch wenn es anders daherkommt.

Man kann nun Nationalrat Schlüer politisch beurteilen, wie man will. Sie wissen, ich teile politisch längst nicht immer seine Meinung. Das ist Ihnen bekannt. Aber ich bin vollends überzeugt, dass sich die redaktionelle Tätigkeit bei einer Zeitung und ein politisches Mandat, das man ausübt, gar nicht trennen lassen; dies noch weniger, wenn sich ein Nationalrat mit einem nationalen politischen Thema befasst. Diese Trennung ist doch rein hypothetisch. Die Leute jedenfalls machen das in der Öffentlichkeit nicht. Sie alle, wo Sie auch auftreten, sind immer Ständerätinnen oder Ständeräte, auch wenn Sie in einer anderen Funktion kommen. So werden wir nun mal vom Volk wahrgenommen. Herr Schlüer übt diese Tätigkeit als Herausgeber und Chefredaktor einer Zeitung aus. Darum ist sie immer untrennbar mit jener als Nationalrat verbunden.

Wir alle publizieren auch hie und da etwas. Aber es greift doch niemand den verantwortlichen Redaktor an, sondern es werden immer wir, die wir öffentliche Personen sind und im Rampenlicht stehen, angegriffen, wenn wir mit unserer Schreibe oder mit unseren Äusserungen in ein Fettnäpfchen treten. Wir sind diejenigen, die angreifbar sind. Darum gibt es auch die parlamentarische Immunität.

Sie mögen diese Einschätzung teilen oder nicht - ungeachtet dessen finde ich, dass ein derart weit reichender Schritt wie die Verweigerung der parlamentarischen Immunität eine sorgfältige materielle Prüfung verdient. Eine materielle Prüfung ist nur möglich, wenn wir Eintreten beschliessen. Der Kommission stünde es nachher immer noch frei, die Immunität aufzuheben oder sie, analog zum Beschluss des Nationalrates, zu gewähren.

Dem Kapitel "Anwendbare Bestimmungen" auf Seite 2 des Berichtes können Sie entnehmen: "Gegen ein Ratsmitglied kann ein Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung, die in Zusammenhang mit seiner amtlichen Stellung oder Tätigkeit steht, nur mit der Ermächtigung der Bundesversammlung eingeleitet werden." Hier steht eindeutig: "ein Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung". Jetzt müssen Sie entscheiden, ob Sie aus formellen Gründen sagen wollen: "Ja, das hat er nur als Redaktor gemacht; da war er nicht Nationalrat" - obwohl der Einleitungsartikel mit "Nationalrat" gezeichnet ist -, oder ob Sie in diesem Falle zum Schluss kommen könnten, dass sich bei dieser Person die Funktionen verwischen und nicht sauber trennen lassen.

Weil die formellen Gründe für Nichteintreten fragwürdig sind, meine ich, die Sache habe eine nochmalige vertiefte Prüfung verdient. Damit vergeben wir uns wirklich nichts.