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Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-09-17

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-09-17

Wortprotokoll

Ich hatte schon lange einen Verdacht: Wenn die Politik merkt, dass sie auf Gesetzesebene etwas nicht mehr steuern kann, dann beschränkt sie sich gewissermassen auf normativ-moralische Appelle. Der Artikel, den Sie hier legiferieren wollen, ist hierfür ein typisches Beispiel. Nun muss ich Ihnen zubilligen, Herr Fluri, dass Sie weiss Gott nicht der Einzige sind, der das macht. An sich habe ich aber bis jetzt immer vermutet, die Freisinnigen teilten diesbezüglich ein "My" meiner Skepsis.

Das Wesentliche wurde gesagt: Sie wollen hier zum Ersten etwas in ein Gesetz nehmen, das die Konsumentin und den Konsumenten letztlich kriminalisiert. Ohne dass Sie klare Grundlagen dafür haben, den Konsumentinnen und Konsumenten überhaupt vorwerfen zu können, sie hätten diese Vervielfältigung bewusst genutzt - da liegt ja eben genau das Problem! -, begeben Sie sich in ein Feld, wo der Konsument in diesem Sinne die Hintergründe seines Tuns gar nicht unbedingt endgültig abschätzen kann.

Das Zweite ist, dass Sie unverhältnismässig legiferieren; auch das wurde bereits gesagt. An sich müssten wir ja hellhörig geworden sein bei all den Bestimmungen, die wir in den letzten Jahren gemacht haben und die ähnlich daherkommen: Sie benötigen einen bürokratischen Apparat, führen für die Betroffenen zu unnötigen und unverhältnismässigen Eingriffen - und was haben Sie am Schluss erreicht? Praktisch gar nichts, weil die Masse dessen, was Sie kontrollieren müssten, gar nie wirklich in der ganzen Breite angegangen werden könnte.

Zum Dritten, Herr Fluri, erreichen Sie somit dieser Vorlage keineswegs Ihr Ziel, die Künstlerinnen und Künstler zu schützen. Nicht sie stehen hinter dieser Absicht und waren für diesen Artikel letztlich massgebend - im Gegenteil: Die Künstlerinnen und Künstler, die Urheber, sind gemeinsam mit den anderen Beteiligten, die ich beim Eintreten genannt habe, in einem Konsens für diese Vorlage ohne Ihren Zusatz. Diesen Konsens würden Sie mit Ihrem Zusatz gefährden, eigentlich unter dem falschen Titel des Urheberschutzes. Es geht hier aber nicht um Urheberschutz, sondern um Grossproduzentenschutz.

Das sind die Hintergründe. Wir hatten ja auch eine Vorführung in der Kommission, aus der wir leider nicht schlauer geworden sind; am Ende mussten selbst jene, die sie bestellt hatten, zugeben: ausser Spesen nichts gewesen.

Ich ersuche Sie, diesen Minderheitsantrag zu Absatz 6 abzulehnen. Nähmen Sie ihn ins Gesetz auf, würden Sie eigentlich den Grundkonsens gefährden. Aber auch mit diesem Passus ändern Sie an der Lebenswirklichkeit reichlich wenig, ausser dass Sie irgendwelche bürokratischen Anstrengungen bewirken. Ausserdem ist es juristisch nicht gerade ein klar definierter Begriff, wenn Sie von "offensichtlich unerlaubt" hergestellten oder zugänglich gemachten Werkexemplaren sprechen. "Offensichtlich" und "unerlaubt" - wo ist da die Abgrenzung? Hüten wir uns davor, zusätzliche Rechtsbegriffe zu schaffen, die unsere Gerichte noch in zusätzliche Schwierigkeiten bringen, eine klare Rechtsprechung zu machen, indem der Gesetzgeber nicht klar sagt, [PAGE 1204] was er will. Mit Ihrem Minderheitsantrag sagen Sie eben nicht, wo die Grenzen sind und wo nicht.