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Wäfler Markus · Nationalrat · 2007-09-18

Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2007-09-18

Wortprotokoll

Ich stelle hier die Sicht der beiden EDU-Vertreter dar. Aus unserer Sicht zeichnet sich diese Initiative durch ein typisches Merkmal aus, welches bei fast allen Volksinitiativen festgestellt werden kann: Sie verspricht im Titel etwas, was sie bei einer Annahme und Umsetzung kaum wird einlösen können. Auch diese Volksinitiative ist keine Patentlösung, um die unbefriedigenden Zustände im kränkelnden Gesundheitswesen unseres Landes von heute auf morgen zu korrigieren. Trotzdem enthält diese Initiative aus unserer Sicht einige Elemente, welche in die richtige Richtung weisen. Weil wir gesamthaft bei dieser Initiative eine positive Bilanz ziehen, werden wir sie unterstützen. Dabei lassen wir uns auch die Option offen, einen geeigneten Gegenvorschlag ebenfalls positiv zu beurteilen; dies im Sinne eines doppelten Ja bei Volksabstimmungen mit Initiative und Gegenvorschlag.

Nun zu den Positivpunkten der Initiative aus unserer Sicht, welche wir unterstützen möchten: Im vorgeschlagenen Artikel 117a Absatz 1 ist eine Umschreibung von dem, was unter Krankenversicherung, aufgeteilt in Grund- und Zusatzversicherung, verstanden wird. Diese Beschreibung ist relativ offen. Der Leistungskatalog der Grundversicherung wird eingeschränkt. Ich gehe davon aus, dass nach dem Verständnis dieser Initiative auch die Kosten für die Mutterschaft eingeschlossen sind. Im Gesetz müssten aus unserer Sicht wirksame Massnahmen der Gesundheitsprävention ebenfalls integriert werden. In Absatz 2 werden auf die Bedürfnisse der Versicherten ausgerichtete Leistungsverträge zwischen dem Grundversicherer und dem Leistungserbringer definiert. Hier fehlt uns auch ein gewisser Solidaritätsbeitrag im System, der auch im Gesetz geregelt werden könnte. Wichtig scheint uns aber auch die in Absatz 3 festgelegte "Gewaltentrennung" - wenn ich das so nennen darf - zwischen den Grundversicherern und den Leistungserbringern.

Bei der Finanzierung wird sich erweisen, ob die Beitragslimite von 50 Prozent für Bund und Kantone ausreicht, und es wird sich auch erweisen, wie hoch der Rest sein wird, der zulasten der Gemeinden und Versicherten bleibt.

Als günstige Voraussetzung für die geplante monistische Finanzierung des Gesundheitswesens aus einer Hand beurteilen wir die Regelung in Absatz 5, wonach die Beiträge von Bund und Kantonen direkt an die Grundversicherer ausgerichtet werden. Dies dürfte nach unserer Beurteilung kostenwirksame administrative Vereinfachungen bei der Abrechnung zwischen Leistungserbringern und Versicherern zur Folge haben.

Aufgrund der vorhandenen Positivpunkte scheint uns die Volksinitiative unterstützenswert, auch wenn wir darin keine Patentlösung sehen.

Auch wir beantragen Ihnen, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.