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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2007-09-19

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-19

Wortprotokoll

Sehr vieles wurde in dieser Debatte schon ausgeführt. Ich glaube, die wichtigsten Argumente liegen auf dem Tisch. Ich kann noch einmal kurz zusammenfassen: Es geht ja in dieser Debatte - obwohl das manchmal ein bisschen so getönt hat - sicher nicht darum, dass man die Berechtigung der alternativmedizinischen Methoden in Zweifel zieht. Diese Methoden haben ihren Platz, sind oft hilfreich und sollen auch weiterentwickelt werden. Die Grundfrage ist einfach: Wer soll sie bezahlen, wenn sie Dienstleistungen sind, und - vielleicht in der Debatte noch etwas wenig herausgearbeitet - wie sollen sie in Lehre und Forschung berücksichtigt werden?

Die Eckdaten haben Sie ebenfalls gehört: Man kann sicher in diesem Bereich heute in der Schweiz von einem guten Angebot sprechen; etwas über 3000 Ärzte und Ärztinnen praktizieren solche Methoden. Ich muss Ihnen die Breite [PAGE 1254] dieses Angebotes nicht mehr vor Augen führen, Sie haben das heute Morgen gehört. Auch ist die Abdeckung der Bevölkerung sehr gut, mit ungefähr 70 Prozent der Bevölkerung, die eine entsprechende Zusatzversicherung haben, welche komplementärmedizinische Leistungen abdeckt.

Bei der Initiative allerdings - ich glaube, auch das ist heute klargeworden - geht es eben doch um sehr viel mehr als um die immer wieder erwähnten fünf bzw. vier Methoden, denn die Akupunktur gehört ja nach wie vor zum Grundleistungskatalog. Das ist das zentrale Problem. Welches immer Ihre Haltung bezüglich dieser Methoden ist, die Formulierung dieser Initiative ist so breit, dass wir sie nicht zur Annahme empfehlen können. Sie verlangt ja - auch das wurde schon gesagt - eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin. Was das in Bezug auf die Dienstleistung heissen würde, hat man Ihnen vor Augen geführt. Es gibt eine unglaubliche Zahl von Methoden, die hier potenziell anstehen würden. Zudem - vielleicht zu wenig beachtet -: Schon heute kann man ja selbstverständlich jederzeit Anträge an die Leistungskommission stellen bezüglich solcher Methoden, wenn sie eben den gesetzlichen Kriterien Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit entsprechen. Das wäre also durchaus möglich. Aber diese Kriterien müssen eingehalten werden.

In Bezug auf Lehre und Forschung ist ebenfalls zu fragen: Was bedeutet denn eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin? Die Initianten haben zwar in der Kommission zu erkennen gegeben, dass sie das beispielsweise auf einen Lehrstuhl pro Fakultät einschränken wollen, aber der Text lautet: "umfassende Berücksichtigung". Das würde wohl heissen, dass in Lehre und Forschung hier eben doch massiv umgruppiert würde. Auch da - das ist wichtig zu wissen - gilt das Grundprinzip der evidenzbasierten Versicherung, die wir haben. Nicht nur die Methoden in der Krankenversicherung, sondern auch die Lehrinhalte - also das, was an den medizinischen Fakultäten gelehrt wird - müssen auf den Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit beruhen. Auch hier gelten die gleichen Evidenzkriterien, und diese - man muss es, ohne emotional zu werden, zugeben - werden eben nicht mit allen der hier angesprochenen Methoden erfüllt.

Es ist also von zentraler Bedeutung, dass diese Kriterien leitend sind und dass das genau gleich für die Schulmedizin gilt - das möchte ich betonen. Aus meiner Sicht muss der Grundversicherungskatalog noch mehr evidenzbasiert werden, noch klarer auf die Kriterien von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit abgestellt werden. Das gilt nicht nur für die Alternativmedizin, das gilt auch für die sogenannte Schulmedizin. Heute sind noch zu viele Verfahren mit zweifelhafter Wirksamkeit in der Grundversicherung eingeschlossen. Die Bewegung soll also in die gegenteilige Richtung gehen. Insgesamt wird die Berechtigung der alternativ-medizinischen Methoden sicher nicht bestritten. Es geht hier um die Frage des umfassenden Einbezuges dieser sehr breiten Formulierung der Volksinitiative.

Aufgrund der guten Versorgung, die heute besteht, aber auch der Therapiefreiheit und der kleinen Selbstbeteiligung in diesem Bereich ist die Situation so, dass unserer Meinung nach eine Annahme dieser Initiative nicht berechtigt ist, und wir bitten Sie, sie zur Ablehnung zu empfehlen.