preparatory:AB 75982
Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-19
Wortprotokoll
Herr Bundesrat, ich freue mich, dass Sie sich noch einen Schritt bewegt haben und die Annahme der Motion beantragen. Das eine ist, den ETH und den Forschungsanstalten das Geld zu sprechen, das andere, den Leistungsauftrag mit Schwerpunkten und Zielen für die Kreditperiode zu verfeinern. Beides gehört zusammen.
Ich habe in der Kommission zum Leistungsauftrag einen formalen und einen inhaltlichen Antrag gestellt. Zum formalen Antrag: Das Parlament ist für die Genehmigung des Leistungsauftrags zuständig. Dieses Recht haben wir uns bei der Revision des ETH-Gesetzes selbst gegeben; der Bundesrat wollte uns den Leistungsauftrag nur zur Kenntnisnahme vorlegen. Genehmigen heisst: Die Räte setzen sich inhaltlich mit dem Leistungsauftrag auseinander und prüfen seine Zweckmässigkeit betreffend die Vorgaben des ETH-Gesetzes. Zu beachten ist dabei speziell Artikel 5 des Gesetzes: "Die ETH Zürich und die ETH Lausanne sind autonome öffentlich-rechtliche Anstalten des Bundes mit Rechtspersönlichkeit. Sie regeln und verwalten ihre Angelegenheiten selbstständig. Sie sind einander gleichgestellt; ihre Eigenart bleibt gewahrt." Das Verfahren zur Genehmigung des Leistungsauftrags verbietet uns, eigenständige Korrekturen vorzunehmen, gibt uns aber das Recht, den Leistungsauftrag generell zur Überarbeitung [PAGE 1281] zurückzuweisen oder mit Vorbehalten zu genehmigen. Wenn wir diese Genehmigungsaufgabe seriös ausüben wollen, brauchen wir Zeit, auch für eine allfällige Rückweisung. Diese Zeit haben wir, wenn der Bundesrat uns künftig den Leistungsauftrag in einer separaten Botschaft mit genügend Abstand zu den Finanzierungsbeschlüssen vorlegt. Darum habe ich in der Kommission diese Motion eingereicht, die einstimmig angenommen worden ist.
Zum zweiten Punkt, dem inhaltlichen Antrag zum aktuellen Leistungsauftrag, und zu meinem Minderheitsantrag, diesen Leistungsauftrag nur mit Vorbehalt zu genehmigen: Finden Sie es seriös, wider besseres Wissen einem Leistungsauftrag zuzustimmen, der vor allem in den Punkten 7, 8 und 9 die Autonomiespielregeln des heutigen Gesetzes nicht respektiert; einem Leistungsauftrag, mit dem eine ETH-Corporate-Identity angestrebt wird, was ein Widerspruch zum Autonomieanspruch im Gesetz ist? Es ist übrigens auch ein Widerspruch zum Bericht der internationalen Expertengruppe, die in ihrer Zwischenevaluation zum Leistungsauftrag klar von einem Corporate Branding à la ETH Schweiz abrät. Weiter soll der ETH-Rat neu die Mittel leistungsorientiert zuteilen. Wie er dies tut, wissen wir heute nicht. Der ETH-Rat will diese Kriterien im Dezember festlegen. Aber diese Kompetenz hat der ETH-Rat gar nicht. Gemäss ETH-Gesetz ist der Bundesrat für den Leistungsauftrag zuständig, und dieser soll gemäss Artikel 33 Absatz 4 die Grundsätze festlegen, nach denen die Mittel den ETH und den Forschungsanstalten zugeteilt werden.
Kurz: Dieser Leistungsauftrag respektiert die geltende Kompetenzordnung nicht, sondern wirbelt operative und strategische Kompetenzen munter durcheinander. Daran ist nicht einfach nur der ETH-Rat schuld, sondern vor allem das Departement, das seine Führungsverantwortung hier ungenügend wahrnimmt. Darum ist es doch fahrlässig, dem Bundesrat und dem ETH-Rat jetzt einen Blankoscheck für diese 8 Milliarden Franken für vier Jahre in die Hand zu drücken.
Diese Meinung wurde in der Kommission eigentlich geteilt. Aber wegen der Verknüpfung mit dem Budget will man jetzt nach A nicht auch B sagen und den Auftrag nicht zur Überarbeitung zurückweisen. Also: Augen zu und durch. Die SP-Fraktion macht dies nicht mit. Ich lade Sie darum ein, diesen Minderheitsantrag auch zu unterstützen. Das würde heissen, dass wir heute den Kredit noch nicht definitiv sprechen werden, dass der Bundesrat uns aber innert Kürze einen korrigierten Leistungsauftrag vorlegen muss.
Herr Bundesrat, der ETH-Rat hat im Parlament keine ausreichende Vertrauensbasis mehr. Die neueste Information, dass der interimistische Präsident der ETH Zürich nicht einmal mehr zur Klausursitzung betreffend die Reform der Führungsstrukturen eingeladen worden ist, hat diese Vorbehalte noch einmal bestätigt. Herr Bundesrat, wie wollen Sie sicherstellen, dass das Gesetz wieder respektiert wird? Wie stellen Sie sicher, dass der ETH-Rat korrekt und konstruktiv arbeitet, mindestens solange es ihn noch gibt? Herr Bundesrat, wenn Sie das Vertrauen des Parlamentes nicht ganz aufs Spiel setzen wollen, dann sind nicht nur strukturelle, sondern auch personelle Konsequenzen zu ziehen. Wir erwarten heute gerne Ihre Antworten dazu.