AB 76245
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-24
Wortprotokoll
Herr Triponez, es besteht tatsächlich Handlungsbedarf in Bezug auf die Angemessenheit bei der Festlegung der Entschädigungen für die Urheberinnen und Urheber. Ich habe bereits beim Eintreten darauf hingewiesen. Es besteht vor allem Handlungsbedarf nach dem Bundesgerichtsurteil. Aber - jetzt kommt das Aber! - wir müssen ein austariertes System schaffen. Ich sage Ihnen gerne, in welche Richtung dies aus Sicht der SP-Fraktion gehen muss.
Es ist klar, die Konsumentinnen und Konsumenten fühlen sich geprellt - und das zu Recht. Sie haben Angst, sie müssten doppelt bezahlen. Wir wollen eine faire Regelung, die den Anliegen der Künstler und der Konsumentinnen Rechnung trägt, und das heisst Folgendes: Das Entschädigungssystem muss generell überprüft werden. Das gilt insbesondere für die Leerträgervergütung. Überprüft werden muss die Entschädigung, die sich an der Speicherkapazität bemisst. Sinnvoll wäre wahrscheinlich ein degressives System. Überprüft werden muss aber auch die Entschädigung, die ins Ausland geht. Schauen Sie einmal die Entschädigungen an, die ins Ausland abfliessen, die also nicht den Künstlerinnen und Künstlern, die hier leben, zugutekommen. Das ist ein grosses Unterfangen. Wir müssten eine Regelung finden, die nur dann Geld ins Ausland abfliessen lässt, wenn das Empfängerland Gegenrecht hält - so, wie das die Franzosen machen. Deswegen ist die SP ganz klar der Meinung, dass Artikel 60 revidiert werden muss. Wir werden dieses Anliegen noch in dieser Session mit einer Motion einbringen.
Zu Ihrem Antrag, Herr Triponez: So hopplahopp geht es leider nicht, das betrifft die relativ späte Phase des Differenzbereinigungsverfahrens. Wir lehnen Ihren Antrag aber auch aus systematischen Gründen ab, und zwar aus den folgenden: Ihr Antrag erscheint nur vordergründig konsumentenfreundlich. Bei näherer Beschau ist er genau das Gegenteil. Es ist eigentlich nichts anderes als eine Geräteabgabe. Er wird - davon bin ich überzeugt - schliesslich zu einer Erhöhung der Gerätepreise führen. Wissen Sie warum? Die Abgabe wird dann separat zum Verkaufspreis erhoben, gleichsam wie eine Entsorgungsgebühr. Ich nehme an, von da haben Sie auch die Idee her, nämlich von der Swico. Sie wird zu einer fixen Abgabe, die bei den Konsumentinnen und Konsumenten separat einkassiert wird. Beim System, das heute gilt, ist der Importeur bzw. der Hersteller der Schuldner. Wer schlussendlich die Abgabe trägt, wissen wir nicht. Das hängt von sehr komplizierten Überwälzungsvorgängen ab. Das sollte Ihnen nicht fremd sein, Herr Triponez. Deswegen ist Ihr Antrag bei Artikel 60 völlig systemwidrig. Wir haben hier nirgends eine Bemessung nach dem Verkaufspreis. Wie gesagt, die Gebühr wird beim Importeur oder beim Hersteller erhoben. Wie soll denn der wissen, wie hoch unter den Wettbewerbsbedingungen, die in dieser Branche herrschen, schlussendlich die Verkaufspreise sein werden?
Es gab Versuche, das Entschädigungssystem so einzurichten. Ich verweise auf die Schiedskommission, und ich verweise auch auf die Diskussionen in Deutschland, Herr Vischer hat bereits darauf hingewiesen. Deswegen die Schlussfolgerung der SP-Fraktion: Artikel 60 muss revidiert werden, und zwar seriös. Vor allem die Auslandfrage muss angegangen werden und die Bemessung nach der Speicherkapazität, die neu degressiv ausgestaltet werden sollte. Wir lehnen den Antrag Triponez dezidiert und aus Überzeugung ab. Ich bin überzeugt, dass dieser Antrag nicht konsumentenfreundlich ist.
Nun zum Antrag der Minderheit Hochreutener: Herr Hochreutener, wir haben ihren Antrag in der Kommission eingehend diskutiert. Es ist klar, dass damit internationale Konventionen verletzt werden, das Trips-Abkommen der WTO und das Berner Übereinkommen zum Schutz von Literatur und Kunst. Es gibt dazu ein schönes Beispiel: Offenbar wollte man in den USA für ein kleines Segment, für kleine Unternehmungen, für die Verwertung von Walt-Disney-Produkten eine solche Ausnahmeregelung vorsehen. Dies wurde in der EU bekämpft. Damit war die ganze Sache erledigt.
Es handelt sich im Übrigen nicht um KMU-Förderung. Die Betriebe müssen trotzdem genau Buchhaltung führen und angeben, wie hoch der Umsatz sein wird. Von KMU-Förderung und von weniger Aufwand kann also keine Rede sein.
Ich bitte Sie: Lehnen Sie den Antrag der Minderheit Hochreutener und den Antrag Triponez zu Artikel 60 ab!