Schmid Samuel · Bundesrat · 2007-09-24
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2007-09-24
Wortprotokoll
Was die Elektrizität betrifft, die der Lieferant im Bezugsjahr gesamthaft an die Endverbraucher geliefert hat, informiert die Stromkennzeichnung die Endverbraucher und -verbraucherinnen über die Zusammensetzung, das heisst die Anteile der einzelnen Energieträger, sowie die Herkunft, das heisst die Produktion im In- und Ausland. Der Stromanteil, dessen Art der Produktion und Herkunft nicht eindeutig ermittelt und/oder nicht mit einem Nachweis belegt werden können, wird in der Kategorie "nichtüberprüfbare Energieträger" ausgewiesen. Zum Schutz der Endverbraucher sollte dieser Anteil möglichst klein ausfallen. Es wurde bewusst darauf verzichtet, einen Maximalwert vorzuschreiben. Eine Stromkennzeichnung mit einem solchen 65-Prozent-Anteil wie jene von Groupe E ist grundsätzlich zulässig, jedoch nicht wünschenswert, da sonst die Transparenz gegenüber den Endverbrauchern nur eingeschränkt gewährleistet ist. Das Bundesamt für Energie führt gegenwärtig eine Evaluation der Stromkennzeichnung im Jahre 2006 durch. Nach Vorliegen des Schlussberichtes wird über die Notwendigkeit von Anpassungen wie beispielsweise die Einführung eines Maximalwertes für die nichtüberprüfbaren Energieträger entschieden.