Lexipedia

Stähelin Philipp · Ständerat · 2000-09-27

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-27

Wortprotokoll

Ich habe grundsätzlich Verständnis für den Antrag Cornu, für das Missbehagen dem Versandhandel gegenüber. Dieses Missbehagen ist auch im Votum von Frau Saudan, das wir gerade gehört haben, zum Ausdruck gekommen. Das teile ich auch. Der Thurgau gehörte - ich war damals noch Sanitätsdirektor - zu den letzten Kantonen, welche überhaupt die Bewilligung zum Versandhandel erteilten, aufgrund der Rechtslage, aufgrund dann auch der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.

Aber ich meine, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Verkaufsmodalitäten, die Verkaufsarten, ändern, und wir können uns nicht einfach dagegenstellen. Es geht doch für uns darum, dass wir gesundheitspolizeilich die notwendigen Vorschriften erlassen und vor allem aus gesundheitspolizeilicher Optik dafür sorgen, dass dieser Versandhandel auch die nötigen Anforderungen erfüllt. Dass hier der Schutz des Patienten im Vordergrund steht, ist an sich richtig, aber mir scheint, dass der Antrag Cornu über das Ziel hinausschiesst. An sich darf der Patient so oder so selber entscheiden, wo er ein Rezept ausführen lässt, welche Apotheke er besucht. Den direkten oder indirekten Einfluss des Arztes muss man nach Möglichkeit ausschliessen, aber wir sind bezüglich Versandhandel nicht in einer anderen Situation, als wir sie von jenen Kantonen her kennen, welche die Selbstdispensation kennen. Auch dort muss sich der selbst dispensierende Arzt die nötige Zurückhaltung auferlegen, und in Kantonen wie beispielsweise dem Thurgau gibt es hier Regelungen zwischen den beiden Ständen - es geht auch um Standesinteressen zwischen den Apothekern und den Ärzten -, welche vorschreiben, dass der Arzt selbst, freiwillig im Übrigen, die Patienten auf die Versorgung durch die Apotheken hinweist, dass er die Patienten darauf hinweist, wo Apotheken in der Umgebung zu finden sind. Mir scheint dies der richtige Weg zu sein.

Wir können hier nicht weiter gehen, als der Vorschlag der Mehrheit es vorsieht. Wir haben die gleiche Situation wie bei der Apotheke zur Rose AG. Dass Ärzte Aktionäre sind, das gibt es auch in anderen Bereichen, das können wir nicht [PAGE 605] verbieten. Ärzte sind ohne Zweifel auch Aktionäre in Pharmafirmen.

Im Grossen und Ganzen nimmt kein Mensch Kenntnis davon. Ich glaube, die Ärzte nehmen ihre Verantwortung wahr.

Wenn wir hier nun sogar so weit gehen, dass die Person das Rezept persönlich zu übermitteln hat, dann bevormunden wir sie weit über das Notwendige hinaus. Dem Patienten leisten wir keinen Dienst, wenn er sich hier selbst einen Fax anschaffen muss - noch nicht alle Leute haben einen solchen - oder wenn er einen geschriebenen Brief zu verfassen hat; das ist nun auch wieder nicht patientenfreundlich, so glaube ich.

Im Antrag der Mehrheit der Kommission ist die gesundheitspolizeiliche Vorschrift enthalten: Es geht darum, dass eine ärztliche Verschreibung vorliegt. Wie diese übermittelt wird, dies kann nicht die Kernfrage sein.

Ich bitte Sie, den Antrag Cornu abzulehnen.